- 22.10.2010, 01:29
#314715
Hallo,
Ich hatte heute ein kleines unschönes zusammentreffen mit der Rennleitung. Ich habe mit von einem befreundeten Landwirt und Gärtner eine Anhänger mit grüner Nummer ausgeliehen, um diesen für ihn, mit ein paar Pflanzen in die Kompostier Anlage zu fahren. Außerdem befand sich auf dem Anhänger eine Schubkarre, eine Mistgabel und eine Leiter.
Nach wenigen 100 Metern hatte ich ein Polizeiauto hinter mir, das mich nach kurzer zeit überholt hat, woraufhin ich ihm bitte folgen durfte.
Nachdem ich ihm den Führerschein gegeben hatte und er feststellen musste, dass einen habe ging es weiter.
Er meinte, dass er bei der Ladung des Anhängers keinen Lof Zweck erkennen könne und ein "grüner" Anhänger hinter "schwarzer" Zugmaschine sowieso nicht erlaubt sei.
Er bestand auch darauf, dass ein Landwirt mit einem "grün" zugelassenen Traktor den mittlerweile leeren Anhänger (auf Unimog umgeladen) nach Hause fährt.
Ehrlich gesagt war ich etwas überrascht von dieser Aussage. Ich hatte mich vor längerer Zeit, auch hier in der U-Com kundig gemacht und war zu dem Schluss gekommen, dass das eigentlich erlaubt sein müsste.
Das Thema ist ja hier schon des Öfteren behandelt worden und das Ergebnis war jedenfalls meistens positiv.
Da das Gespann nicht sehr unauffällig ist, kann ich jetzt davon ausgehen öfters angehalten zu werden.
Was ist nun richtig?
Wo kann Ich eine eindeutige Antwort erhalten, die auch ggf. auch die Polizei überzeugt.
Viele Grüße
Hanno
Ich hatte heute ein kleines unschönes zusammentreffen mit der Rennleitung. Ich habe mit von einem befreundeten Landwirt und Gärtner eine Anhänger mit grüner Nummer ausgeliehen, um diesen für ihn, mit ein paar Pflanzen in die Kompostier Anlage zu fahren. Außerdem befand sich auf dem Anhänger eine Schubkarre, eine Mistgabel und eine Leiter.
Nach wenigen 100 Metern hatte ich ein Polizeiauto hinter mir, das mich nach kurzer zeit überholt hat, woraufhin ich ihm bitte folgen durfte.
Nachdem ich ihm den Führerschein gegeben hatte und er feststellen musste, dass einen habe ging es weiter.
Er meinte, dass er bei der Ladung des Anhängers keinen Lof Zweck erkennen könne und ein "grüner" Anhänger hinter "schwarzer" Zugmaschine sowieso nicht erlaubt sei.
Er bestand auch darauf, dass ein Landwirt mit einem "grün" zugelassenen Traktor den mittlerweile leeren Anhänger (auf Unimog umgeladen) nach Hause fährt.
Ehrlich gesagt war ich etwas überrascht von dieser Aussage. Ich hatte mich vor längerer Zeit, auch hier in der U-Com kundig gemacht und war zu dem Schluss gekommen, dass das eigentlich erlaubt sein müsste.
Das Thema ist ja hier schon des Öfteren behandelt worden und das Ergebnis war jedenfalls meistens positiv.
Da das Gespann nicht sehr unauffällig ist, kann ich jetzt davon ausgehen öfters angehalten zu werden.
Was ist nun richtig?
Wo kann Ich eine eindeutige Antwort erhalten, die auch ggf. auch die Polizei überzeugt.
Viele Grüße
Hanno