Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#176733
Hallo,

ich habe gestern meinen 421 von 'Zugmaschine' auf 'Zugmaschine-Ackerschlepper' umschlüsseln lassen. Der TÜV-Prüfer hat keine Probleme gemacht, jedoch aber die Mitarbeiterin der Zulassungsbehörde. Es wurde zwar 'Zugmaschine-Ackerschlepper' eingetragen, jedoch wollte die Mitarbeiterin unbedingt das Beiblatt sehen, welches anscheinend zu der Markierung (siehe Bild) im Fahrzeugschein gehört.
Da ich keine weiteren Unterlagen zu diesem Eintrag besitze, weiß ich auch nicht, was dieser überhaupt zu heißen hat.

Vielleicht hat jemand von euch ja auch solch eine Eintragung im Fahrzeugschein oder weiß, was man darunter zu verstehen hat.

Bild

Danke schonmal und allen ein frohes Fest!

Joachim
#177073
Hallo!
Moggälä hat geschrieben:Moing,
interessant, steht bei mir nix von drin, dafür unter
14 nix
21 "Grünes Kennzeichen"

Ermessensspielraum?
Meiner Meinung nach nicht. In Feld 14 wirklich nix oder ein Strich? Strich wäre in Ordnung, gar nix ein Fehler wie der 'Leitfaden zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II" des KBA sagt:

Feld (14): Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse
Anzuwenden ist das “Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern” in der jeweils gültigen Fassung. Zu beachten ist, dass die bislang verwendeten 2-stelligen Schlüsselnummern zwingend auf die neue Systematik mit dem 4-stelligen Code umzusetzen sind. Die Bezeichnung kann aufgrund der Eingabe der neuen Schlüsselnummer aus der vom Kraftfahrt-Bundesamt zur Verfügung gestellten Referenzdatei gebildet werden.
Bei Übernahme der Daten aus dem CoC ist die Angabe aus der (ggf.) unter Nummer 47 eingetragenen Schlüsselnummer abzuleiten.
Bei Übernahme aus dem bisherigen Fahrzeugbrief ist die Angabe (z. B. EURO 3) aus der 2. Textzeile zur Fahrzeug- und Aufbauart zu entnehmen bzw. bei Angabe eines "*" (Sternchen) am Ende der Klartextangabe oder dieser Zeile aus Ziffer 33 zu übertragen.
Andernfalls ist die Angabe, wenn vorhanden, aus der Datenbestätigung oder dem EBE-Gutachten zu übernehmen.
Ist für die Fahrzeugklasse eine Emissionsklasse einzutragen, der Wert jedoch unbekannt, ist unabhängig von der Fahrzeugklasse “EMISSIONSKL.NICHT BEK.” und in Feld (14.1) 0088 einzutragen, für Oldtimer ist generell “OLDTIMER” und in Feld (14.1) 0098 einzutragen. Bei der Umschlüsselung von Fahrzeugen als Oldtimer, für das Fahrzeug ggf. gültige Emissionsschlüsselnummer und der dazugehörige Klartext werden im Feld (22) der Zulassungsbescheinigung Teil I aufzunehmen. Aus dem Fahrzeugbrief ist die Angabe unter Ziffer 33 in das Feld (22) zu übernehmen.
Bei Fahrzeugen, für die keine Emissionsklassen festgelegt sind (z.B. 5. und 6. Stelle = 00 der Schlüsselnummer zur Ergänzung der Fahrzeug- und Aufbauart) , ist ein Strich ( - ) einzutragen.

"Grünes Kennzeichen" unter 21 kann ich mir nur mit Unsicherheit des Sachbearbeiters erklären - daß ist in meinen Augen ein Steuerthema und hat nix in Papieren der Straßenverkehrszulassungsordnung zu suchen.

Ciao,
Stefan
#177101
Hi Stefan,
unter 14 steht wirklich "-" - daß das so ne Bedeutung hat (daß da ein Strich ist anstelle nix), war mir nicht bekannt.

Das unter "21" grüne Nummer steht - noch ist halt die grüne Nummer Teil/Zeichen für die Steuerbefreiung.
Bei unserem alten Traktor war das schon im alten Schein (1980) so notiert, in dem Neuen (2007) ebenso - also wohl doch normale Vorgehensweise.

mfG
Axel
U, 411

Hallo Reiner, ich habe den Drehzahlmesser und Tei[…]

Hallo Markus, vielen Dank für deinen Beitrag[…]

Ich wünsche allen Mitgliedern der Unimog-Comm[…]

Synthetische Dieselkraftstoffe

Hallo Helmut, GTL/HVO sind für mich da eher […]