Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#327193
Hey Olli,
und was machen wir dann mit `nem auf Eigengewicht abgelasteten
Unimog?
Wir stellen fest,daß ja immer noch 300 kg zugeladen werden können,
wenn man die Vesperdose daheim läßt und der Tank nach dem Wiegen
voll gemacht wird.
Wenn Du es mit einem Prüfer durchbekommst freu Dich und genieße es.
Die SUCHFUNKTION hat auch eine eigene Meinung!
Nicht bös sein,aber solche Fragen führen zu garnichts außer.........!
#327198
Hallo,

gehen wir mal davon aus, dass der Mog wirklich exakt diese 3,5t, die im Brief stehen, auch wiegt. Darin sind volle Treibstofftanks, Bordwerkzeug sowie der Fahrer mit 75kg normalerweise eingerechnet. Dann dürftest du weder einen Beifahrer mitnehmen, etwas auf die Pritsche laden, etwas an evtl. vorhandene Anbauhalter oder Kraftheber hängen, auch keine Anhänger ziehen (denn irgendeine Stützlast hast du immer, die wirkt als Ladung auf deinen Mog). Außer leer fahren dürftest du nichts. Alleine deshalb wird das vermutlich kein TÜVler eintragen, die haben auch eine Richtlinie, dass (abhängig vom Fahrzeugtyp) eine gewisse Nutzlast bzw. Zuladung verbleiben muss.
Du kannst natürlich mal mit deinem Mog auf 'ne Waage fahren (Tank voll, aussteigen und anschließend 75kg für den Fahrer mit einrechnen) und so kontrollieren, ob der Mog nicht vielleicht ein paar kg leichter ist.
Kannst natürlich auch Teile abbauen, die nicht unbedingt nötig sind und so den Mog weiter einschränken.

Gruß,
Michael
#327205
moggl48 hat geschrieben:Dieses Thema wird schließlich spätestens alle zwei Wochen einmal angeschnitten.
... und eigentlich kommt immer das gleiche Ergebnis dabei heraus: was nicht passt, kann hier auch nicht passend gemacht werden :roll:

Also: Geld in die Hand nehmen, Fahrschule aufsuchen und die zum Unimog passende Fahrerlaubnis erwerben - oder alternativ noch mehr Geld in die Hand nehmen und den zum vorhandenen Führerschein passenden Unimog erwerben (also einen zwischen Böhringer, 411 und 421).
#327245
Mahlzeit,
eine exakte Vorschrift für Zuladung gibt es nicht, aber die gängige Praxis verlangt min. 20% des zGG als Nutzlast (also eine Zuladung von 25% des Leergewichts). Beim Nutzfahrzeug, versteht sich; der Touareg V10TDI schafft das lang nicht.
Die 75kg Fahrer sind übrigens nur bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis/-Genehmigung inbegriffen, also beim 406 noch nicht.
Gruß,
Joachim
#327412
OlliMog406 hat geschrieben:Hallo, Danke für Eure Antworten. naja mir ging es ja eigentlich hauptsächlich drum damit ich im unterhalt Versicherung Steuern etwas günstiger komme mit 3,5t aber nach Euren Antworten werd ich ihn doch normal zulassen.

MFG der Olli (mog)
www. Ollimog.de

Das verstehe ich nicht! Ein Unimog 406 ist doch nun wahrhaft günstig, zumindest in Versicherung und Steuer. Den Verbrauch lassen wir da mal aussen vor. Deshalb gibt es keinen vernünftigen Grund ihn abzulasten. Wenn du ihn mit H-Kennzeichen zulassen kannst, kostet er pauschal 191 Euronen Steuer im Jahr und beispielsweise bei der AXA sagenhafte 58 Euronen jährlich an Haftpflichtversicherung. Warum soll man ihn dann mit Ablasten so beschneiden, das man nichts mehr damit tun kann ausser sinnlos Diesel zu verbrennen?

Gruß
Stefan
#327453
Hallo zusammen,

hallo Jürgen, Du hast Recht, die HU Fristen werden häufig als Argument
zur Ablastung angeführt.

Verstehe ich nicht.

Nutze ich einen Unimog gewerblich, ist ein guter Allgemeinzustand mein
Betriebskapital, das sich zu erhalten lohnt. Bringt dieses Betriebskapital
so wenig ein, daß ich mir die zwölfmonatige HU nicht leisten kann, ist es
brotlose Kunst.

Ich mache mit meinem U65 ca. 40-50rm Brennholz für den Eigenbedarf.
Kosten/Nutzen=draufgezahlt, also Hobby.

Rost, Beleuchtung usw. sehe ich selber, Verschleiß, besonders bei den
Bremsen merke ich vielleicht nicht, würde bei der HU zu recht bemängelt.

Eine Bremsanlage z.B., die nach zwölf Monaten zu beanstanden ist,
wird doch nicht besser, weil sie erst noch ein Jahr Zeit hat.

Ein Unimog 403/406, der nackig 3300 kg auf die Waage bringt, ist auch im

unbeladenem Zustand kein Bobby-car

Gruß Lothar
#327467
Hallo!

Also mal ganz egal ob sinn oder unsinn....

Zugmaschinen sind überwiegend zum ziehen von Anh. gebaute Kfz. Eine Hilfsladefläche ist zulässig. Die auf ihr zu befördernde Nutzlast darf nicht mehr als das 0,4fache der zulässigen Höchstmasse betragen.

also braucht die zugmaschine keine nutzlast...

laut ABE 3971 hat ein 406 fahrgestell leer 2800.
leergewicht komplett ab 3300.... also ohne heck- und frontkraftheber, kein kipper, ABER mit Anhängevorrichtung :-)

Man könnte also wenn die ausstattung passt (bzw. keine vorhanden ist) selbstverständlich ablasten.

Gruß
Sepp
#327469
Hallo Sepp,
also braucht die zugmaschine keine nutzlast...
korrekt - aber wozu brauchst/hast du dann nen Mog? :shock:
laut ABE 3971 hat ein 406 fahrgestell leer 2800.
leergewicht komplett ab 3300.... also ohne heck- und frontkraftheber, kein kipper, ABER mit Anhängevorrichtun
und wenn endlich mal die Verfasser solcher Themen im voraus die Suche nutzen würden (wie oben bereits mehrfach empfohlen) würden diese Debatten nicht alles Nase lang neu entfacht! :rums:

3,3to - und? Welcher Rahmen, welche Ausführung? Die ABE allein sagt hier kaum jemanden was.
Wie zu solchen Themen auch schon mehrfach erwähnt is mein 406 ohne HKH, lediglich mit Kipper und kleinem Getriebe und hat - mit Fahrer 3,7/3,8to leer! (nein - der Fahrer tritt nicht in Konkurrenz zum Michelin-Männchen :lol: ) Die Kiste hat halt mal den dicken Rahmen und der bringt auch schon was an Gewicht, zusätzlich noch letztes Baujahr mit entsprechender Bremse undwasweisichnichtnochalles schon ab Werk.


mfG
Axel
#327544
Hallo,

wer seinen 406er unbedingt den meisten "Universal"-Eigenschaften eines Unimogs berauben will, kann ihn ja gerne ablasten, wenn sich nach erfolgter Wiegung ein Leergewicht von weniger als 3500kg herausstellt (bei vollem Tank und sämtlichen Betriebsstoffen) und auch zumindest die Gewichtsreserve für Fahrer und Beifahrer (2x75kg) verbleibt (oder eben 1x75kg, wenn der Beifahrersitz ausgebaut ist). Damit die Zugmaschine was ziehen kann, muss aber zumindest die Stützlast als Zuladung verbleiben, selbst bei einem Mehrachsanhänger wiegt ja auch die Deichsel etwas und liegt auf dem Mog auf. Ohne diesen Mindestunterschied zwischen Leergewicht und zul. Gesamtgewicht geht schonmal gar nichts. Ein U406 hat normalerweise eine Stützlast von (je nach AHK) ca. 1000kg. Um die auszunutzen, müssen eben diese 1000kg als Nutzlast vorhanden sein. Ebenso gibt es die Maßgabe, bei hohen Anhängelasten die Hilfsladefläche bis zum zul. Gesamtgewicht zu beladen. Eine Einschränkung der Anhängelast wäre also auch die zwangsweise Folge bei Ablastung.
Jegliche Anbaugeräte an Front und Heck sind auch dann natürlich nicht möglich, ist ein Kraftheber da, kann er nicht genutzt werden. Was ist daran noch "Unimog"? Da kann ja selbst ein Pritschen-404 noch mehr...

Gruß,
Michael
#327562
nur weil auf einem stück papier eine andere zahl steht bricht der unimog nicht auseinander.

das alles steht aber doch hier gar nicht zur debatte.


wäre ablasten möglich?


jeder wird selber wissen ob er öffentliche straßen nutzen will oder muss und sich deshalb der zulassungspflicht unterwirft.
wer auf der bahn nur leer fährt wird auch wissen warum... wenn er dann auch nur den steuersatz dafür zahlen will, warum nicht?

manche gehen wohlwissend bestimmte risiken ein. es soll ja auch schon mal vorgekommen sein, dass die ein oder andere fahrt mit grünem kennzeichen nicht lof diente.

und ob für manche sinnvoll für andere nicht,
bei entsprechender ausstattung wäre es möglich

bei mir in der nähe ist ein u1000 mit 40km/h papiere

etliche varios die sich die sp sparen wollen. auch mit stützlast überladen

jeder wie er es vertreten kann... und wer im glashaus sitz.....



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