- 23.07.2008, 15:56
#202855
Hallo,
kommen wir doch mal zum wesentlichen zurück:
Oben wurde angezweifelt, dass die Pumpe beim TLF8 eine Nennförderleistung von 1600l/min hat. Diese Nennförderleistung, die zumindest bei Zieglerpumpen ab 1965 (ich weiß aber jetzt nicht, ab welchem Monat) vorhanden war, wird durch das jetzt abgebildete Typenschild wohl eindeutig bestätigt.
Weiterhin über Sinn und Unsinn dieser Pumpenausstattung oder irgendwelcher Hydrantenleistungen zu philosophieren, macht hier wenig Sinn. Die Fahrzeuge waren eigentlich nie für die Feuerwehren bestimmt sondern für eigenständige Katastrophenschutzeinheiten und müssen deshalb noch lange nicht dem entsprechen, was für Feuerwehren, vor allem heute, unbedingt sinnvoll ist. Immerhin sprechen wir von einer fast 50 Jahre alten Konzeption. Seit der Zeit hat sich sowohl bei den Feuerwehren wie im Katastrophenschutz einiges verändert. Dass diese Fahrzeuge nach der Verwendung beim Katastrophenschutz oftmals bei Feuerwehren im Einsatz waren bzw. schon während des Katastrophenschutzdienstes bei Feuerwehreinheiten untergebracht und auch von ihnen genutzt wurden, steht auf einem ganz anderen Blatt. Mir ist auch kein anderes genormtes Feuerwehr-TLF bekannt, das z.B. eine TS2/5 zusätzlich an Bord hätte, das macht auf einem TLF auch keinen Sinn. Für den Katastrophenschutz aber vielleicht schon. Oder zweifelt jetzt vielleicht deshalb noch jemand dran, dass die TS2/5 überhaupt an Bord war, weil sie ja vielleicht sinnlos ist, da das TLF ja nur zum Wassertransport dient...
Gruß,
Michael
kommen wir doch mal zum wesentlichen zurück:
Oben wurde angezweifelt, dass die Pumpe beim TLF8 eine Nennförderleistung von 1600l/min hat. Diese Nennförderleistung, die zumindest bei Zieglerpumpen ab 1965 (ich weiß aber jetzt nicht, ab welchem Monat) vorhanden war, wird durch das jetzt abgebildete Typenschild wohl eindeutig bestätigt.
Weiterhin über Sinn und Unsinn dieser Pumpenausstattung oder irgendwelcher Hydrantenleistungen zu philosophieren, macht hier wenig Sinn. Die Fahrzeuge waren eigentlich nie für die Feuerwehren bestimmt sondern für eigenständige Katastrophenschutzeinheiten und müssen deshalb noch lange nicht dem entsprechen, was für Feuerwehren, vor allem heute, unbedingt sinnvoll ist. Immerhin sprechen wir von einer fast 50 Jahre alten Konzeption. Seit der Zeit hat sich sowohl bei den Feuerwehren wie im Katastrophenschutz einiges verändert. Dass diese Fahrzeuge nach der Verwendung beim Katastrophenschutz oftmals bei Feuerwehren im Einsatz waren bzw. schon während des Katastrophenschutzdienstes bei Feuerwehreinheiten untergebracht und auch von ihnen genutzt wurden, steht auf einem ganz anderen Blatt. Mir ist auch kein anderes genormtes Feuerwehr-TLF bekannt, das z.B. eine TS2/5 zusätzlich an Bord hätte, das macht auf einem TLF auch keinen Sinn. Für den Katastrophenschutz aber vielleicht schon. Oder zweifelt jetzt vielleicht deshalb noch jemand dran, dass die TS2/5 überhaupt an Bord war, weil sie ja vielleicht sinnlos ist, da das TLF ja nur zum Wassertransport dient...
Gruß,
Michael



