- 06.11.2015, 15:09
#477525
Ganz grob:
Der einfachste Fall: Jeder normale Bagger darf zum Heben von Lasten benutzt werden, wenn er die dafür vorgeschriebene Sicherheitsventiltechnik eingebaut und abgenommen bekommen hat (Stichwort Rohrbruchsicherung).
Da Forstkrane (aus wirtschaftlichen Gründen!) keine solchen Sicherheitsventile haben, werden sie oft vom Kran zum Manipulator umdeklariert und unterliegen damit anderen milderen Vorschriften (Graubereich).
Jeder Kran benötigt eine Betriebserlaubnis ( ... Prüfbuch ...) um ihn benutzen zu dürfen. Ausnahmen kann ich mir kaum vorstellen, jedenfalls nicht bei Neubauten, höchstens im Rahmen des Bestandsschutzes bei historischen Konstellationen, aber eigentlich auch da nicht. Schließlich geht es hier um Leben und Tod.
Im weiteren Detail habe ich mich mit dieser Thematik noch nicht befasst. Vielleicht kann uns jemand gerade in Bezug auf Anbau-, Aufbau-, Ladekrane, Krane auf Rückewagen ... genauer Auskunft zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen geben?
Übrigens... ich wurde darauf hin gewiesen, dass ein Bagger eigentich nichts heben darf, sonder "nur" Baggern. Zum Heben ist nur ein Kran zugelassen (offiziell). Wobei...dann dürfte in Deutschland kein Kanal existieren, da die Kanalrohre alle mit dem Bagger verlegt werden - zumindest kenne ich das so.Hier spricht Axel einen sehr ernsten Punkt mit zahlreichen Facetten an.
Ganz grob:
Der einfachste Fall: Jeder normale Bagger darf zum Heben von Lasten benutzt werden, wenn er die dafür vorgeschriebene Sicherheitsventiltechnik eingebaut und abgenommen bekommen hat (Stichwort Rohrbruchsicherung).
Da Forstkrane (aus wirtschaftlichen Gründen!) keine solchen Sicherheitsventile haben, werden sie oft vom Kran zum Manipulator umdeklariert und unterliegen damit anderen milderen Vorschriften (Graubereich).
Jeder Kran benötigt eine Betriebserlaubnis ( ... Prüfbuch ...) um ihn benutzen zu dürfen. Ausnahmen kann ich mir kaum vorstellen, jedenfalls nicht bei Neubauten, höchstens im Rahmen des Bestandsschutzes bei historischen Konstellationen, aber eigentlich auch da nicht. Schließlich geht es hier um Leben und Tod.
Im weiteren Detail habe ich mich mit dieser Thematik noch nicht befasst. Vielleicht kann uns jemand gerade in Bezug auf Anbau-, Aufbau-, Ladekrane, Krane auf Rückewagen ... genauer Auskunft zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen geben?
Liebe Grüße
Christoph (schreibt hier nicht mehr)
https://youtu.be/aDXokacl6Cc Bilder einer Werkstatt
https://youtu.be/dxRgsTAtpCs - Feinmechanische Arbeiten auf einer alten Drehmaschine
https://youtu.be/NkdJCcsWyds - Kombipresser mit neuer Zahnradpumpe
optimog@gmx.de
Christoph (schreibt hier nicht mehr)
https://youtu.be/aDXokacl6Cc Bilder einer Werkstatt
https://youtu.be/dxRgsTAtpCs - Feinmechanische Arbeiten auf einer alten Drehmaschine
https://youtu.be/NkdJCcsWyds - Kombipresser mit neuer Zahnradpumpe
optimog@gmx.de

