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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#317767
Hi!

Ich habe heute meinen U70 endlich zugelassen. Nach einigem Hickhack wegen unterschiedlichern Leistungseintragungen im Schein/Brief ( die hatten wohl 1992 beim Neuausstellen des Briefes KW mit PS verwechselt... 51 zu 70 ) und allgemeiner Ratlosigkeit seitens der Beamten wegen der Fahrzeugabmessungen ( da sind bei meinem 406 die Maße der Kipppritsche eingetragen... ) gings um die Schildergröße.

Da es mein Wunschkennzeichen nicht gab war mir die zugeteilte Nummer egal, ich wies die Sachbearbeiterin nur darauf hin das ich für vorne ein "normales" Schild benötige, aber für hinten ein "kleines" ( Schlepper, 240/255x130 ).

Antwort: " Die Größe kriegen Sie hier nur wenn Sie eine steuerbegünstigte Zulassung beantragen ( Grüne Nummer )".

Hä?? Was hat denn die Zulassungsart mit der Schildergröße zu tun?
Das sei hier ( DÜW) nun mal so... also dann, 250 x200 mm geht auch, nur musste ich die neu angebrachten Rückstrahler wieder versetzen. Unter die in den Kotflügel eingepresste Haltenase passte das Schild natürlich auch nicht...

Im nachhinein hätte ich mir doch eine kurze Wunschnummer raussuchen sollen, die "dünnen" (110mm) Schilder gäbe es ja auch bis ca. 320mm breite.

Gibts das mit den Unterschieden bei den Farben nur hier??

greets,

Klaus
#317773
Hallo Klaus,

das mit den kleinen Kennzeichen nur für lof-Zugmaschinen ist auch bei uns so üblich - ich hatte aber Glück und habe für meinen 411er das hintere in kleinen Format bekommen.
Die Zulassungstellen handhaben das recht unterschiedlich, obwohl es ganz klar in der Verordnung beschrieben ist.
Anlage 4 (zu § 10 Abs. 2, § 16 Abs. 5, § 17 Abs. 2, § 19 Abs. 1 Nr. 3) Ausgestaltung der Kennzeichen hat geschrieben:1. Abmessungen
Die Maße der Kennzeichenschilder betragen für:
a) einzeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 520 mm, Höhe: 110 mm
b) zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 340 mm, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm, Höhe: 200 mm
c) verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm.
Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen sind nur für Leichtkrafträder sowie für Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Anhänger mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, wenn diese mit einem Geschwindigkeitsschild für die betreffende Geschwindigkeit gekennzeichnet sind, zuzuteilen.
Dennach dürfte kein Unimog so ein Kennzeichen führen :cry:

Glückauf
Lutz
#318137
Hallo zusammen!
Ähnliches theater hatte ich letztes Jahr auch im Rhein- Sieg- Kreis!
Kleines Kennzeichen abgelehnt, weil Unimog schneller als 40 km/h fährt :evil:
Der Hinweis, daß vom Vorgänger schon die Löcher auf der frisch restaurierten Motorhaube gebohrt sind und in ganz Deutschland tausende Mogs mit kleinem k-zeichen fahren wurde kommentiert mit:"kann ich ja nix für, daß die Kollegen in vielen anderen Kreisen keine Ahnung haben..."
Ist zwar sch...e, aber wie man an o.g. Auszug sieht leider richtig :evil: :x :rums:

Immer noch traurigen Gruß (weils große vorne drauf halt beschi...en aussieht) Märtes
#318145
Hallo zusammen,

mit Bestimmungen hat man bei meiner Zulassungsstelle überhaupt kein
Aufhebens gemacht.

Man hat mir einen Zettel in die Hand gedrückt, was auf den Kennzeichen
stehen soll und zum "Schildermacher" geschickt.

Der hat für vorn das lange, schmale genommen, ok.
Als er dann für hinten das zweireihige kleine Schild genommen hat,
habe ich nachgefragt, ob das nicht einwenig klein wäre.

Für Unimog mach ich immer solche, aber wenn Sie ein großes möchten,
mache ich auch das.

Bei der Zulassungsstelle die Schilder hingelegt, Stempel bekommen, gut.

Gruß Lothar
#318559
Hallo,

ich bin folgender weise vorgegangen, ich habe die Schilder "online" bestellt und für Hinten das kleinere(280mmx200mm) pressen lassen, passt hervorragend auf das Schutzblech.
Bei der Zulassung habe ich die Kennzeichen direkt vorgelegt und keiner hat gemerkt, dass das Kennzeichen 60mm schmaler ist als das benötigte.
Mein Kollege hat an seinem 401 das "Pizzablech" und das sieht überhaupt nicht gut aus.

Gruß
Patrick
#411485
Hallo Zugmaschinenfahrer,

ich habe mich grade mit der "1. Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung u. anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" vom 12.10.2012 beschäftigt. Ist u.a. im Bundesgesetzblatt zu finden. Wer da mal schauen will: Unter bgbl.de den Online-Bürgerzugang, in der Ausgabe 50/2012. Seite 2233 unten & S.2234 oben, §10 Abs.6 Nr.3 (versteht wahrscheinlich eh keiner... :wink: )

Leicht verständlich ausgedrückt geht es um Bürokratieabbau, in dem Fall um die allgemeine Zulassung von verkleinerten Kennzeichen 255x130mm für alle Zugmaschinen, Lof incl. Ursprünglich nur für Zgm bis 40km/h genehmigt, sind diese Kennzeichen seit 1.11.2012 ohne Ausnahmegenehmigung zugelassen!
Wer also zulassen will und die Zulassungsstelle keine verkleinerten Kennz. akzeptieren will (aus Unwissenheit), sollte mit Nachdruck auf die Anlage 4 (Ausgestaltung der Kennzeichen) verweisen. Darin steht unter 1. (Abmessungen): "Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen dürfen nur für Leichtkrafträder sowie für Fahrzeuge nach § 10 Absatz 6 Nummer 3 zugeteilt werden." Im §10 (6) Nr.3 FZV steht dann: "...bei Fahrzeugen nach Maßgabe der Richtlinie 2003/37/EG sowie Fahrzeugen, die nach den Baumerkmalen ihres Fahrgestells diesen Fahrzeugen gleichzusetzen sind...". Die 2003/37/EG ist die Rahmenrichtlinie über Anforderungen an Lof-Zugmaschinen. Ein Mog-Zugmaschine ist offensichtlich einer Mog Lof-Zugmaschine in ihrem Aufbau gleichzusetzen. Also, siehe oben.
Ich hoffe, für Nichtfachmänner ist das halbwegs verständlich geworden... :idee

Gruß, Jens

P.S.:
Hier noch die offizielle Begründung aus der Verlautbarung:

A. Allgemeines
[...] Weitere Möglichkeiten des Bürokratieabbaus bei der Fahrzeug­zu­lassung werden realisiert und es werden die Regelungen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung entsprechend den praktischen Erfordernissen präzisiert.
Mit der Regelung wird eine Anpassung an die geltenden EG-Vorschriften vorgenommen. Für die den Typgenehmigungsvorschriften unterliegenden Fahrzeuge wird auf die entsprechende Verordnung bzw. die entsprechenden Richtlinien über die Anbringungsstelle des Kennzeichens verwiesen. Außerdem werden Bestimmungen für Fahrzeuge, die nicht den Typgenehmigungsvorschiften unterliegen getroffen.
Zuletzt geändert von finki1 am 03.03.2013, 23:49, insgesamt 1-mal geändert.
#411488
Hallo Jens,

das kleine Kennzeichen ist nach meinen Erfahrungen eine Frage der Bezirzung der weiblichen Mitarbeiterinnen der Zulassungsstelle. Ich wüsste jedenfalls nicht, wie man das rechtlich eindeutig begründen könnte.
#411491
Hi Christoph,

verwaltungsrechtlich ist das alles klar geregelt. früher anders, jetzt so. Absiegeln kleiner Kennzeichen für Zugmaschinen & Lof-Zugmaschinen über 40km/h war genaugenommen auch die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung. (Die Zivilisation stirbt eines Tages an der Bürokratie des Bürokratieabbaus...)

Gruß, Jens
#411545
Die Welt ist schon komisch!!! :roll:

Ich mußte auf der Zulassungsstelle rumdiskutieren damit ich für meinen Schmalspurtraktor für hinten ein "großes" Nummerschild bekomme (Motorradgröße), da das kleine (Traktorgröße) zu breit war... :mauer


Gruß Michael
#414963
Hallo,
ich habe meinen 411 vor mehr als 2 Jahren gekauft und umgemeldet von RA nach OG. Das RA-Kennzeichen war grün und hatte die Maße 255 x 130. Ohne zu fragen bekam ich die gleiche Größe, allerdings schwarz, da ich nicht "landwirtschaftlich" tätig bin.
Für einen Kumpel habe ich im letzten Jahr seinen 421 umgemeldet von OG nach OG. Da er
auch nicht "landwirtschaftlich" tätig ist, bekam er nur schwarz. Ich wurde dann gefragt, ob ich "normale" Größe oder 255 x 130 will. Damit die Löcher wieder verwendet werden können, hab ich dann die "normalen" genommen.
Also nix Problem mit kleinen Kennzeichen.
Viele Grüße

:mog3 Herbert :mog4
#535460
finki1 hat geschrieben: ...Wer also zulassen will und die Zulassungsstelle keine verkleinerten Kennz. akzeptieren will (aus Unwissenheit), sollte mit Nachdruck auf die Anlage 4 ....

...Ich hoffe, für Nichtfachmänner ist das halbwegs verständlich geworden... :idee ...

Gruß, Jens
Ich habe gestern nun ein kleines Kennzeichen mit Ausnahmegenehmigung für 38 Euronen zugeteilt bekommen. iIn der Genehmigung sind einfach nur die Richtlinien aufgeführt, nach denen die Schildgröße 255x130 eh zulässig ist. Egal, war es mir wert :mrgreen: und dieses Wochenende kann mir keiner mehr versauen, selbst wenn ich mal eine Pause beim Freudentanz mache.

Letztendlich habe ich damit argumentiert, dass an dem Mog alles so original wie möglich sein soll und ich jede Schraube original bei Mercedes nachgekauft hätte und dass diese Größe so vom Hersteller vorgesehen war. Das hat sie dann überzeugt, aber auch nur weil das H-Gutachten da war. Selbst diese Tatsache lässt auf - ich wollte schon Willkür, Inkompetenz oder Auskosten der Position sagen - schließen. Warum sollte ein Oldtimer andere Rechte in Sachen Kennzeichengröße als eine andere Zugmaschine haben?

Auf jeden Fall Dir, Jens, ganz dicken Dank für die Ausarbeitung :spitze . Ohne diese kurze Zusammenfassung hätten die mich hier in Hamburg widerrechtlich komplett abblitzen lassen.
#535463
Hallo zusammen,

Wahnsinn, bei uns auf der Zulassungsstelle war das kein Ding...
Was kriegt er? OM636 ist noch frei, das bitte...
Größe? So ein Unimog ist doch ein Traktor, also 2x Moped? Gerne ;-)
#535510
Moin,

war bei mir auch kein Problem...Schilder online bestellt und in der Zulassungsstelle nur die Stempel draufmachen lassen (Kreis Stormarn/ Schleswig-Holstein). Da mein Mog zuerst selbsgebastelte Kotflügel hinten hatte, bin ich dann nach dem Austausch dieser auch auf ein kleineres Kennzeichen umgestiegen. Aber jedesmal hatte ich mir die Größe selbst ausgesucht.
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