- 16.05.2005, 21:42
#63732
@Nieswurz
doch, hat er in seinem ersten Posting (Vorkasse, Anwalt...)
@alle
vielleicht ganz interessant für Pickup- und Transporter-Fahrer, die ihr Fahrzeug als PKW zugelassen haben, um z.B. dem Sonntagsfahrverbot zu umgehen:
doch, hat er in seinem ersten Posting (Vorkasse, Anwalt...)
@alle
vielleicht ganz interessant für Pickup- und Transporter-Fahrer, die ihr Fahrzeug als PKW zugelassen haben, um z.B. dem Sonntagsfahrverbot zu umgehen:
Pkw unter 7,5t mit Personenkabine und anschließender Ladefläche sind Lkw und unterliegen beim Anhängerbetrieb dem Sonntagsfahrverbot
(BayOLG NVZ 1997, 449= VRS 94, 138)
Gruß aus der Lüneburger Heide
Ulli
Tel. 0177 310 62 10
bitte keine PMs, nur Email: username@handorf.net
zur Erinnerung an meinen Sohn Oliver
Ulli
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