- 24.05.2005, 19:02
#64820
Und genau da denke ich kann der Hebel angesetzt werden. Wenn der Hersteller die Voraussetzungen für einen Pkw schafft, dieses beim KBA so anmeldet, dieses wiederum nach Prüfung eine Schlüssel-Nr erteilt, dann ist das amtlich. Da hat wohl kein Richter vom OLG drann zu knabbern. Es könnte wohl in einem Kontrollverfahren zu klären sein, ob die Erteilung rechtens war, dies ist aber die Aufgabe eines Verwaltungsgerichtes.
Etwas anderes ist dann gegeben, wenn die in der Zulassung festgelegten Bedingungen seitens des Halters nicht eingehalten wurden. So kann z.B. der Ausbau der Sitze bzw Umbau zu einem Transporter ein solcher Tatbestand sein. Dann wäre aber die Änderung bzw die nicht erfolgte Eintragung der Änderung der Tatbestand. Solange da PKW steht ist das ein PKW. Das Gericht ändert ja auch nicht die Eintragungen sondern verlangt eine Überprüfung durch einen Sachverständigen und ggf die Eintragung der Zulassungsbehörde. Hier erkennt das Gericht wohl genau seine Zuständigkeiten und was es verlangen kann. Jedes Straf- oder Zivilgericht muß bestehende Gesetze anerkennen und danach richten, alles andere ist Rechtbeugung. Gesetze in Frage zu stellen oder zu überprüfen ist doch wohl die Aufgabe der Verfassungsgerichte.
Der Gesetzgeber begrenzt nicht per Gewicht die Gattung der Fahrzeuge sondern deren Betriebsbedingungen, wie etwa Höchstgeschwindigkeit. Ein gut gepanzerter Luxusliner oder Staatskarosse kann die 2,8t bzw 3,5t locker überschreiten, und kein Kadi käme auch nur im Ansatz des Gedankens darauf, das Dienstfahrzeug von Herrn Köhler als LKW zu betiteln.
Aus dem Zitat geht leider nicht genau hervor, was zur Verurteilung führte, nämlich der nicht bestimmungsgemäße Gebrauch oder die Zulassung als PKW. Ich denke die Begründung war wohl etwas umfangreicher als hier zitiert.
Etwas anderes ist dann gegeben, wenn die in der Zulassung festgelegten Bedingungen seitens des Halters nicht eingehalten wurden. So kann z.B. der Ausbau der Sitze bzw Umbau zu einem Transporter ein solcher Tatbestand sein. Dann wäre aber die Änderung bzw die nicht erfolgte Eintragung der Änderung der Tatbestand. Solange da PKW steht ist das ein PKW. Das Gericht ändert ja auch nicht die Eintragungen sondern verlangt eine Überprüfung durch einen Sachverständigen und ggf die Eintragung der Zulassungsbehörde. Hier erkennt das Gericht wohl genau seine Zuständigkeiten und was es verlangen kann. Jedes Straf- oder Zivilgericht muß bestehende Gesetze anerkennen und danach richten, alles andere ist Rechtbeugung. Gesetze in Frage zu stellen oder zu überprüfen ist doch wohl die Aufgabe der Verfassungsgerichte.
Der Gesetzgeber begrenzt nicht per Gewicht die Gattung der Fahrzeuge sondern deren Betriebsbedingungen, wie etwa Höchstgeschwindigkeit. Ein gut gepanzerter Luxusliner oder Staatskarosse kann die 2,8t bzw 3,5t locker überschreiten, und kein Kadi käme auch nur im Ansatz des Gedankens darauf, das Dienstfahrzeug von Herrn Köhler als LKW zu betiteln.
Aus dem Zitat geht leider nicht genau hervor, was zur Verurteilung führte, nämlich der nicht bestimmungsgemäße Gebrauch oder die Zulassung als PKW. Ich denke die Begründung war wohl etwas umfangreicher als hier zitiert.
Maach et jot äwer net ze offt
Helmut
Dieses Dokument ist auf elektronischem Weg erstellt und ohne Unterschrift gültig
Et es wie et es
Et kütt wie et kütt
Nix bliev wie et wor
Wat wellste maache
Wat soll dä Quatsch
Helmut
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Et es wie et es
Et kütt wie et kütt
Nix bliev wie et wor
Wat wellste maache
Wat soll dä Quatsch


