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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#294779
Hallo,

habe gestern meinen 411 beim TÜV vorgeführt, um den auf einer bodenkonstanten Ackerschiene montierten Kugelkopf eintragen zu lassen.

Pünktlich zum gebuchten Termin war ich dort, wurde durch einen jungen Mitarbeiter freundlich empfangen. Der warf einen kurzen Blick auf die Bescheinigungen mit der e-Nummer des Kugelkopfes, nahm seinen Klemmblock, ging nach draußen, besichtigte zwei Minuten die Ackerschiene und kontrollierte die e-Nummer.

Anhand des mitgelieferten D-Wertes errechnete er eine zulässige Anhängelast von über 31000 Kilogramm. Die hat er mir natürlich nicht eingetragen, sondern 3500 kg gebremst (zu 0.1). Und für die Zulassungsbescheinigung gab es die passende Ergänzung, die ich heute beim Straßenverkehrsamt habe eintragen lassen.

Fazit: Netter TÜV-Mann, keinerlei (befürchtete und in Foren vieldiskutierte) Probleme und Kosten von 49,85 Euro beim TÜV und 11 Euro für neue Papiere bei Behörde...

Und gratis dazu konnte ich ein paar Dinge rund um den im Juni bevorstehenden TÜV abklären... ;-)
mogfreund_matthias liked this
#294784
Hallöle.

Da hab ich doch jetzt gleich mal eine Frage:

Was ist eine Bodenkonstante Ackerschiene????
Das kann ja nicht eine Ackerschiene am HKH sein, oder?

Und noch eine Frage hinterher:

Ist es überhaupt zulässig, am HKH eine Kugelkopfkupplung anzubringen?
Das habe ich nämlich irgendwo auf einem Bild gesehen.

Gruß aus Lübeck

Michael
Dateianhänge:
Unbenannt.JPG
Unbenannt.JPG (45.04 KiB) 8982 mal betrachtet
#294801
hi,

also am HKH in der Ackerschiene selber ist es nicht zulässig....die Bodenkonstante Ackerschiene ist eine Ackerschiene die fest ist, sich also nicht wie beim HKH hoch oder runter fahren lässt.
#294828
ret hat geschrieben:Moin Jens,
also am HKH in der Ackerschiene selber ist es nicht zulässig
In welchem Gesetzestext hast Du das gelesen :?:
Nirgends.....so hat man es mir gesagt weil ich einen Kugelkopf auf der Ackerschiene vom HKH habe....

Soviel wie es sei nicht zulässig...bla bla....gibt Punkte wenn man von der Pol angehalten wird und so.....
#294835
Verehrter Jens-Alexander, verehrter Franz!

Darf ich ein wenig widersprechen?

Mein als LOF-Zugmaschine zugelassener U90 (408) besitzt einen ab Werk eingebauten Heckkraftheber mit
Schnellkupplern und Ackerschiene. Auf der Ackerschiene sitzt eine Kugelkopfkupplung mit Prüfzeichen;
die Ackerschiene ist mittels stabiler Stahlstrebe gesichert.

Mein geschätzter aaSoP/Prüfingenieur vom TÜV Süd hat sich das mit Wohlwollen
angeschaut und mir eine Abnahmebescheinigung nach §19 (3) StVZO ausgestellt.
Diese bestätigt den ordnungsgemäßen Anbau; als zulässige gebremste
Anhängelast ist unter O.1 2.000 kg eingetragen.

In meine Fahrzeugpapiere habe ich das noch nicht eintragen lassen, weil
dies erst "der Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren
zu melden" sei, daher kann ich nicht sagen, ob sie es eintragen wird.
Aber wer wird schon einem aaSoP widersprechen?

Verwirrung komplett? Freundliche Entgegnungen werden gerne gelesen.

Grüße

Richard

P.S.: Für die Sicherheitsapostel: Ich werde da nur im Notfall wirklich
2.000 kg dranhängen, das Gewackel der Ackerschiene ist mir schwer
suspekt. Für einen kleinen Pferdeanhänger (ohne Pferd) sollte es
aber bei vmax <= 50 km/h ausreichen.
#294874
Hier noch mal das Greenhorn.

Ich hatte heute durch Zufall die Möglichkeit, meinen TüV-Heini ( ja, der heißt wirklich so ) zu fragen, was geht und was nicht.
Sinngemäße Erklärung:

Da einerseits die Ackerschine sowie andererseits die Kugelkopfkupplung bauartgenehmigte Bauteile sind, ist jede Veränderung an dem selbigen Bauteil nicht zulässig.

Wenn ich also an eine bauartgenehmigte Ackerschine ( am HKH ) eine Kugel anschraube, verändere ich die Substanz der Ackerschine, was ein Erlöschen der Bauartenehmigung zur Folge hätte.
Hauptaugenmerk gilt dem ANSCHRAUBEN, das heißt dauerhaft verbinden.
Auf meinen Einwand, daß die Ackerschiene dann ja vollkommen nutzlos sei, weil man nichts dranbauen dürfte, wurde mir unter Androhung der Prügelstrafe die Umschreibung der "dauerhaften Verbindung zur Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr" erläutert.
Definitiv zulässig ist eine dauerhaft verschraubte Kupplung auf der Ackerschiene ( am HKH ) hingegen bei der Nutzung als Rangierkupplung auf Privatgrund bzw. nicht öffentlich zugänglichem Grund.

Darüber hinaus wurde mir aus technischer Sicht dringend abgeraten, eine Kupplung an der Ackerschiene ( HKH ) zu nutzen, da bei dieser Bauweise zuviel Bewegung im gesamten mechanischen System wäre. Außerdem wäre es möglich, daß der HKH mit der Zeit bei Schlägen oder Vibrationen nachgibt und sich somit die Laufgeometrie des gesamten Zuges verändert.
( ob das passieren kann, weiß ich nicht, hab ich keine Ahnung von )

Völlig anders verhält es sich bei der zuvor genannten bodenkonstanten Ackerschiene, die ja letzlich nichts anderes ist, als eine fest verbundene Anbaukonsole. Diese Ackerschiene ist fest mit dem Fahrzeug verbunden, es ändert sich nichts an der Laufgeometrie, sämtliche Schub-/Zug-/Scheerkräfte werden vom Fahrzeug/Rahmen aufgefangen.

Ob das nun wirklich dem gültigen Gesetzestext entspricht, kann ich nicht sagen. Ich weiß nicht mal, wo ich nachschauen müsste, um es herauszufinden. Mir reichen die Erklärungen von Christian1971 und meinem TüV-Heini vollauf. Dafür gibt es schließlich Fachleute.

In diesem Sinne
Danke für die Informationen

Gruß aus Lübeck Michael
#294879
So, hier nun das Foto von der Kugelkopfkupplung auf der bodenkonstanten Ackerschiene...

Deutlicher Unterschied zum (in der Garage liegenden) Heckkraftheber und der daran installierten Ackerschiene: Bei der HKH-Variante hat die Konstruktion deutlich mehr seitliches Spiel, zudem ist die Schiene nur mit einem angeschweißten Stift gegen das Verdrehen gesichert. Alles also nicht so stabil. Außerdem wäre die HKH-Version in der Höhe veränderbar durch Hydraulik.

Gruss, Christian.

P.S: Da sind die Kabel noch ohne passende AHK-Steckdose ;-)
Dateianhänge:
Kugelkopf auf Ackerschiene - mit TÃœV-Segen
Kugelkopf auf Ackerschiene - mit TÃœV-Segen
20100331ccxxAHKanAckerschie.jpg (95.08 KiB) 8878 mal betrachtet
#294896
Hallo Mogler,

bei meiner Zulassung (1. Versuch) war die Kugelkopf-AHK (bis 3.5 to, Prüfziffer) an der Orginal Ackerschine vom 61er 411.110 - Der TÜV-Gutachter war da kompromisslos: Die muß da weg!

Mir war die Zulassung erst mal wichtiger und dennoch liegt die AHK nach wie vor im Handschuhfach.

Davon mal abgesehen: Wie bekommt man diese Standard-Teile in das ovale Mittelloch der Ackerschiene?

Und am liebsten hätte ich einen zum 411er passenden Anhänger.

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