- 01.06.2006, 09:38
#113223
Hallo Mogler,
zufällig habe ich mich gestern auch mit dem Thema beschäftigt.
Habe einen 406 120 Bj 84. Werde ihn in ca. 2 Wochen zulassen.
Bin im besitz der alten Führerscheinklasse 3.
Mein wissensstand ist, dass ich diesen Mog fahren kann ohne Probleme.
Da wenn man den alten 3er umschreiben lassen würde dies so aussehen
müsste. > B; C1; E; T
Klasse B
Kraftfahrzeuge (Kfz) bis max. 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (zul. GM) und höchstens 8 Sitzplätzen plus Fahrersitz (Pkw); inklusive Anhänger mit zul. GM bis 750 kg oder mit einer zul. GM bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zul. GM der Kombination 3,5 t nicht übersteigt.
(Klasse BE
Zusatz zu Klasse B, Anhänger über 750 kg.)
Klasse C1
Kraftfahrzeuge über 3,5 t bis max. 7,5 t zul. Gesamtmasse; inklusive Anhänger mit zul. GM bis 750 kg.
Klasse E (zu B, C, C1, D oder D1)
sonstige Anhänger, d.h. mit einer zul. GM von mehr als 750 kg (ausgenommen die in die Klasse B fallenden Kombinationen); Einschränkungen bei:
Klassen C1E und D1E
zul. GM der Kombination 12 t und zul. GM des Anhängers max. gleich Leermasse des Zugfahrzeugs; keine Personenbeförderung im Anhänger bei D1E.
Klasse T (schließt L, M und S ein)
landwirtschaftliche Zugmaschinen mit bbH bis 40 km/h (ab 16) bzw. bis 60 km/h (ab 18) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bbH bis 40 km/h.
>>>>>Sorry gehört wohl in ein anderes Forum<<<<<<<
zufällig habe ich mich gestern auch mit dem Thema beschäftigt.
Habe einen 406 120 Bj 84. Werde ihn in ca. 2 Wochen zulassen.
Bin im besitz der alten Führerscheinklasse 3.
Mein wissensstand ist, dass ich diesen Mog fahren kann ohne Probleme.
Da wenn man den alten 3er umschreiben lassen würde dies so aussehen
müsste. > B; C1; E; T
Klasse B
Kraftfahrzeuge (Kfz) bis max. 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (zul. GM) und höchstens 8 Sitzplätzen plus Fahrersitz (Pkw); inklusive Anhänger mit zul. GM bis 750 kg oder mit einer zul. GM bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zul. GM der Kombination 3,5 t nicht übersteigt.
(Klasse BE
Zusatz zu Klasse B, Anhänger über 750 kg.)
Klasse C1
Kraftfahrzeuge über 3,5 t bis max. 7,5 t zul. Gesamtmasse; inklusive Anhänger mit zul. GM bis 750 kg.
Klasse E (zu B, C, C1, D oder D1)
sonstige Anhänger, d.h. mit einer zul. GM von mehr als 750 kg (ausgenommen die in die Klasse B fallenden Kombinationen); Einschränkungen bei:
Klassen C1E und D1E
zul. GM der Kombination 12 t und zul. GM des Anhängers max. gleich Leermasse des Zugfahrzeugs; keine Personenbeförderung im Anhänger bei D1E.
Klasse T (schließt L, M und S ein)
landwirtschaftliche Zugmaschinen mit bbH bis 40 km/h (ab 16) bzw. bis 60 km/h (ab 18) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bbH bis 40 km/h.
>>>>>Sorry gehört wohl in ein anderes Forum<<<<<<<
Gruß
Robby Sladic
72661 Grafenberg
Robby Sladic
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