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Moderator: Helmut Schmitz

#218976
Hallo,

ich habe mir einen 10to. Rückewagen mit Kran besorgt.
Wenn das Teil beladen ist, drückt der schon ordentlich auf die HA meines 406er. Ich habe hinten die "inneren" verstärkten Federn eingebaut.
Wenn ich den Anhänger leer anhänge, liegen die inneren Federn bereits auf....

(Ich habe die Werner Forstausstattung auf dem 406er...)

Kann ich das orig. Zugmaul (Rockinger) überhaupt dafür verwenden ?

Stützlast / Zuglast ???



Gruß
Markus
#220274
Hallo Markus,

nur eine Antwort ist auch ne Antwort! Und 22 to. Anhängelast als Antwort auf Deine Frage (Rückwagen) ist falsch. Ich vermute mal irgendwas zwischen 7 - 9 to. aus dem Bauch heraus. Auch auf die Gefahr hin, dass ich reihenweise beschimpft werde und das niemand wirklich wissen will, steck ich den Finger nochmal richtig in die offene Wunde. Bisher hat es aber noch niemand nachweisbar wiederlegen können:

Bei 1-Achs- oder Tandem- oder Zentralachsanhängern ist der Unimog auf Grund der mageren Stützlast und der dafür deutlich eingeschränkten Anhängelast eine relativ "arme Nummer".

Mein ehemaliger Unimog U900 Typ 417 (also der 406-Nachfolger) hatte zwar über 20 to. Anhängelast. Als Zentralachsanhänger waren aber nur 9 to. max zulässig. (Typ 407 glaub ich sogar nur 6 to.). Die max. zulässige Stützlast war ganz bescheiden, sodaß man einen Müller-Mitteltalkipper nehmen mußte. Man konnte keinen normalen landwirtschaftlichen 8-to.-GG-Tandemkipper nehmen, bei dem die Tandemachse weit hinter der Mitte angebracht ist, um auf weichem Untergrund mehr Druck auf dem Zugfahrzeug zu haben, da der für den Unimog 417 zuviel Stützlast hatte.

Ja und beim Deinem Rückewagen geht das durch den Kran und die ebenfalls hinter der Mitte angebrachte Boogie-Achse vollkommen in die Hose.

Das Hauptproblem für die "arme Nummer" ist die Quertraverse, an der die Anhängekupplung angebaut ist. Einige Unimog haben die in verstärkter Ausführung (konnte man beim Neukauf gegen saftigen Aufpreis als Extra bestellen) und die haben dann etwas mehr zulässige Zentralachsanhänglast.

Vollkommen unverbindlich vermute ich mal die zulässige Anhängelast beim Unimog 406 für 1-Achs, Tandem- oder Zentralachanhänger irgendwo auf realistische 7 - 9 to.

gruesse
hueroth
#220278
Hallo zusammen,

die maximale zulässige Stützlast beträgt bei Tandem, 1-Achs oder Starrdeichselanhängern jeweils 1 Tonne. Beim Traktor kann ich dies wegen des Kuppelpunktes direkt an der Achse (ohne Rahmenüberhang) nicht genau sagen. Eigentlich sollte es aber identisch sein, da es keine Anhängebeschränkungen gibt. Es gibt Aufbaurichtlinien und da ist die Stützlast auf maximal 1 Tonne beschränkt !
Beim Rückewagen muss das auch so sein oder gibt es eine Vorschrift dass ich einen Rückewagen nicht an einen LKW hängen darf ?!?
#220304
Hallo,

der 8-to-Tandemkipper von Müller-Mitteltal hat eine Deichsellast von 500 kg.
http://www.mueller-mitteltal.de/Typ_KA-TA-E.pdf

Der normale landw. 8-to-Tandemkipper TKD6 von Farmtech hat eine Stützlast von 1.450 kg.
http://www.farmtech.si/images/pdf/pri_d.pdf

Ein normaler landw. 8-to-Tandemkipper von Mengele hat angeblich 1.700 kg. Stützlast.

Leider veröffentlichen viele Kipperhersteller die Stützlast überhaupt nicht mehr, ansonst hätte ich noch ein paar links gepostet. Aber das die alle auf 1.000 kg Stützlast beschränkt sind mag ich nicht glauben.

gruesse
hueroth
#220308
Hallo zusammen!

@ Volker 75

Auf was für ein Fahrzeug bezieht sich diese Aussage von der maximalen Stützlast von 1 tonne?
Soweit ich weiß steht die Maximale Stützlast auf dem Typenschild der Anhängekupplung, und die Nr. der Anhängekupplung ist in den Kfz - Papieren eingetragen.

Natürlich darfst man auch einen Rückeanhänger an einen LKW anhängen, vorausgesetzt die tatsächliche Stützlast des Rückeanhängers ist nicht größer als die maximal zulässige Stützlast des LKW.

@ Hueroth

Bei deiner Antwort - mit dem Bezug auf den 417 - wird deutlich das sich die Kfz - Papiere in den letzten 25 Jahren "geringfügig" geändert haben.
Bei meinem 406 ( Bj 1974 ) ist lediglich die anhängelast differenziert nach gebremst und ungebremst eingetragen. Zugelassen als Ldw. Zugmaschine.
Bei meinem Schlepper ( Bj 1988 ) ebenso.
Aber beim "ältesten" LKW - mit dem ich beruflich zu tun habe - mit einem Bj von 1991 ist die Anhängelast bereits gesondert für Zentralachsanhänger aufgeführt.


@ Klicker

Für deine Frage entscheident ist die tatsächliche Stützlast deines Rückewagens, wenn diese - wovon ich ausgehe - über der maximalen Stützlast der Anhängekupplung deines Unimog liegt kannst Du diesen Rückewagen nicht mit deinem Unimog betreiben.
Inwieweit es möglich ist - für spezielle Einsatzbedingungen - eine erhöhte zulässige Stützlast eingetragen zu bekommen kann ich dir nicht sagen.
Aber nur der anbau einer anderen Anhängekupplung wird dein Problem vermutlich nicht lösen, selbst wenn du eine Anhängekupplug findest die an deinem Mog passt und die eine höhere maximale Stützlast hat. Denn der Prüfingineur wird dir - Wahrscheinlich - die max. Stützlast der alten Anhängekupplung eintragen.



Mfg Winni
#220324
Meine Kenntnisse beziehen sich auf LKW, hier ist die max. Stützlast bei 1 Tonne beschränkt. Hier geht es aber auch um die langen Rahmenüberhänge und damit um die extremen Hebelkräfte. Wir fahren teilweise Fahrzeuge mit 3-Achsen und 26 to. zGG. Hierbei ist oft die 3te Achse lieftbar und so entstehen Wege von Mitte der Antriebsachse bis Kuppelpunkt von über 3 Meter. Ich habe zusätzlich noch in 2 Fahrzeugscheinen von Unimogs 1300 nachgeschaut und auch dort war die Stützlast auf 1000 Kg beschränkt. Beim Traktor ist diese eventuell höher, wie beschrieben.

Damit wären dann landwirtschaftliche Geräte nicht mehr am U-Mog zu betreiben ?
#220404
Hallo
die zulässige Stützlast ist auf die Kupplung und nicht auf die Traverse bezogen. Es gibt keine Kupplung über 1250Kg Stützlast, die für max Geschwindigkeit des Mogs zugelassen ist.

Ich zitiere da mal einen Kupplungshersteller" Die maximal mögliche statische Stützlast hängt von der Kupplungsgröße ab und beträgt 10% Gesamtgewichts des Anhänger oder 1000Kg (es gilt der kleinere Wert) höhere Werte sind möglich"
Also warum eine Stützlast eines Treckers, der damit nur 40 Km/h tuckern darf. Selbst die 80er Scharwächter hat im Mog-Bereich nur noch eine magere Stützlast von 2t. Kennwert für Starrdeichselanhänger-Kupplungssysteme sind Dc-wert und V-Wert. Dabei geht neben der Masse des Fahrzeugs und des Hängers auch die Federungsart Zugdeichsellänge und Aufbaulänge ein. Und Treckers haben da gar keine, deshalb ist auch nix mit v>40 Km/h. Und mit Bauer Harms sein Treckers wollen wir uns hier ja wohl nicht vergleichen, sonst würden wir sowas und keine Mogs fahren :wink:
Es ist rechtlich keine höhere Stützlast als 2t bei v>40Km/h zulässig.
Und wenn Bauer Harms mal seinen V-Wert wirklich nachrechnen würde, dürfte wohl in den seltensten Fällen die genannten Werte auch gefahren werden, da aber in der LoF solche Vorschriften Luft sind, wird an die Treckers gekuppelt, was vorne ne Öse und irgendwo Räder hat, einziges Limit ist der Reifenluftdruck. Die halten den V- und Dc-Wert höchstens für einen Grenzwerte in der Schweinemast. :roll:
Der D-Wert bezieht sich nur auf Zugdeichselanhängern.
#220478
Helmut-Schmitz hat geschrieben: ... die zulässige Stützlast ist auf die Kupplung und nicht auf die Traverse bezogen. ...
Aber die eingetragene max. zulässige Anhängelast für Zentralachsanhänger hängt von der Ausführung der Traverse ab. Was steht denn da bei Deinen 417nern als zulässige Anhängelast für Zentralachsanhänger drinnen? Immer der gleiche Wert oder ist der von Fahrzeug zu Fahrzeug unterschiedlich?
Helmut-Schmitz hat geschrieben: ... Es gibt keine Kupplung über 1250Kg Stützlast, die für max Geschwindigkeit des Mogs zugelassen ist. ...
Das wird einigen zu denken geben, die bisher dachten, die Stützlast Ihres Unimogs sei quasi unendlich.
Helmut-Schmitz hat geschrieben: ... wenn Bauer Harms mal seinen V-Wert wirklich nachrechnen würde, dürfte wohl in den seltensten Fällen die genannten Werte auch gefahren werden, da aber in der LoF solche Vorschriften Luft sind ...
Verstehe ich Dich richtig. Du meinst, dass alle größeren Güllefässer, Miststreuer, Tandemanhänger, Rückewagen, usw. so wie sie von tausenden von Bauern in Deutschland gefahren werden, gar nicht zulässig sind?

Und da das eh unzulässig ist, spielt es keine Rolle, ob unzulässig am Traktor oder unzulässig am Unimog. Ja gut, der Argumentation kann ich folgen.

gruesse
hueroth
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