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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#261772
Hallo Andreas!

Ich kann dir dazu nichts sagen, aber ruf doch für so einfache fragen einfach mal bei der Polizei an. Das habe ich schon öfter gemacht, du bekommst schnell und zuverlässig Auskunft aus erster Hand und musst dich nicht mit Antworten wie: Ich hab schon gehört, dass, oder ja bestimmt aber nur Sonntags, zufrieden geben.
Das ist ein ernst gemeinter Rat

Gruß
Thomas
#261783
guude,

die potzelei haält sich mit solchen auskünften sehr zurück, sie müssen schließlich dafür gerade stehen da amtsauskunft.

an harten texten trifft wohl der § 23.1 StVO zu. wer will könnte sogar daraus ableiten, daß das tragen von gehörschutz notwendig ist, wenn die innengeräusche im kfz so hoch sind, daß außengeräusche (u.a. Matinshorn) nicht wahrnehmbar sind jedoch durch gehörschutz wahrnehmbarkeit hergestellt werden kann. (zustand des fahrzeugs).




§ 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.

gut mog! justus.
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