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Spezial-Forum zur Unimog-Baureihe U 404 S.

Moderatoren: stephan, krahola

#320391
moggl48 hat geschrieben:Hallo Ralf,

wer lesen kann ist klar im Vorteil, Du kannst keinen "Öffentlich benannten
Sachverständigen" beauftragen.

Ich habe nun an mehreren Beiträgen versucht zu erklären, was wieso etwas ist. Erst rufst Du um Hilfe, wenn man dann aber zu erklären versucht, weißt Du doch schon alles, und mehr.

Da halt ichs mittlerweilen mit dem letzten sächsichen König, als man ihm
erklärt hat daß er abgesetzt sei: "Dann macht doch eiern Dregg alleene".
Ich weiß nix Besser.......man man hab dich schon Verstanden! Aber Du Verstehst mich net ...ich Versuch Dir zu Erklären das ich Sehr Wohl einen solchen SV Bestellen kann ...auch wenn das ein ÖB ist ....das ist für mich halt nur von Vorteil Später wenn Er das ist ...wie auch der Maatsch schreibt :
eine Anerkennung z.B. vom BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.) oder noch besser in deinem Fall von Classic Data (http://www.classic-data.de) vorweisen kann, reduziert das das Risiko, dass die gegnerische Versicherung das Gutachten nicht anerkennt ganz enorm !!!!!

Und das ist dieser d. ich Morgen mal Anrufen werde dieser hier :
http://www.siegbert-zimmer.de/

BVSK Anerkannt und auch noch Classic Data Gutachter und auch noch Öffentlich bestellt und vereidigt durch die Handwerkskammer Düsseldorf.
#320399
YoEddy2 hat geschrieben:
moggl48 hat geschrieben:...Dann macht doch eiern Dregg alleene
Aber nicht doch so empfindlich ;-)
YoEddy2 hat geschrieben:Und das ist dieser d. ich Morgen mal Anrufen werde dieser hier :
http://www.siegbert-zimmer.de/
BVSK Anerkannt und auch noch Classic Data Gutachter und auch noch Öffentlich bestellt und vereidigt durch die Handwerkskammer Düsseldorf.
Na der sieht doch schon mal ganz gut aus - dann auf ein gutes Gutachten ;-)
MfG Maatsch
#320405
Hallo maatsch,

ich bezweifle nicht, daß ein vereidigter Sachverständiger realistisch falsch
urteilt,er befriedigt nur seíne Klientel, ich bestreite ja nur,daß Ralf keinen "Öffentlich bestellten Sachverständigen" beauftragen kann, wenngleich der Sachverständige,
bereits mehrmals vom Gericht "Öffentlich beauftragt" wurde. Wenn Ralf ihn beauftragt, ist er eben nur vereidigter Sachverständiger, der leichter durch Gegengutachten angreifbar ist.
#320406
moggl48 hat geschrieben:Hallo maatsch,

ich bezweifle nicht, daß ein vereidigter Sachverständiger realistisch falsch
urteilt,er befriedigt nur seíne Klientel, ich bestreite ja nur,daß Ralf keinen "Öffentlich bestellten Sachverständigen" beauftragen kann, wenngleich der Sachverständige,
bereits mehrmals vom Gericht "Öffentlich beauftragt" wurde. Wenn Ralf ihn beauftragt, ist er eben nur vereidigter Sachverständiger, der leichter durch Gegengutachten angreifbar ist.
Nein ....gerade solch ein Sv mit diesen Hintergründen der Zugehörigkeit zum

CLASSIC DATA Gutachter und BVSK ect. ist Eben darum Nicht so Leicht durch ein Gegengutachten anzugreifen ...da das schon dann das Oberste Level an Gutachten ist das Erstellt werden kann durch so einen SV !
Gerade dann wenn es vor Gericht gehen sollte ............

Gruß Ralf
#320409
Toller Kindergarten hier
ich weiß was
und ich noch besser

Mann Mann was will man im Schadensfall den mehr
Besoffener der auf ein stehendes Fahrzeug fährt ist doch das beste was passieren kann (und keine Verletzten )

den Schaden bekommt man doch locker wieder raus
Gutachten machen lassen und fertig
erstmal sehen was da für einen Summe bei rumkommt
wenn dann zu wenig kann man sich immernoch Gedanken machen

im vorraus bringt das nix

und Gutachter sind auch nur Vertreter ihrer Arbeit

das wird sich schon lohnen
mfg Medrow
#320419
Ach was Hier wer nicht Begreifen will ...möchte und wer was Vermeindlich Besser weiß ist mir jetzt Langsam Scheiss Egal hier ..........muss hier net auch noch Diskutieren und Nerven Lassen ....gehts noch :wink:

Danke allen für die Hinweise und Tips .....habe jetzt ne Handvoll zusammen und werde da d. Gutachter meines Vertruens drauss Finden und Gut ist und dann Sieht man weiter.....................

Alles andere ist hier gerade Mummpietz mit Anfassen ....... :roll:


Schönen Abend noch ................

PS : .Es ging Nie um die Schuldfrage hier Richtig sondern um die Höhe des Schadens,und um diesen auch Bezahlt zu bekommen ....... und da Spielt wenn man weiter Denkt wo es Landen könnte auch die Art des SV eine Rolle !
Lieber doch Vorher Ordentlich Rechachiert und Gehandelt ...als nachher da zu Stehen und zu sagen ..ach hätten Wir doch gleich .........
#320489
Medrow,

Bin Nicht Sauer ...nur mein Nervenkostüm ist etwas in mitleidenschaft gezogen durch diesen Unfall und das ganze Brammborium jetzt das kommt.....ob der SV d. ich ausgewählt habe die höchste summe aufschreibt ...darum gehts hier ganz klar nicht ! Ich möchte da nichts drann Verdienen ...ich möchte Gerne d. Mog wieder so da stehen haben wie er vor dem Einschlag dieses Idioten da stand....nicht mehr und nicht weniger !!!

LG Ralf
#320491
Ok verstanden

ich kann dich verstehen ist halt jetzt eine ganze Menge Stress für dich

deshalb versuch alles zu bekommen was geht.
Sehe es als Arbeit die sehr warscheinlich gut bezahlt wird.
ich hatte mal einen Opel Diplomat, den hat auch einer zerlegt, ist gut was bei rausgekommen wegen Oltimer und so.
Das wird schon

in der Ruhe liegt die Kraft
mfg
#320496
Liebe Leute,
nach sovielen Beiträgen zu richtigen und falschen Sachen kann ich mich nicht mehr zurückhalten und gebe auch meinen Senf dazu:

1. Wenn ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger gebraucht wird, sollte man sich in Kfz-Sachen an die nächstgelegene IHK wenden und dort mit dem Menschen verbinden lassen, der für das SV-Wesen zuständig ist. Den sollte man nach einem geeigneten SV fragen.

2. Ganz egal was für ein SV begutachtet, der ist keineswegs Garant dafür, dass alles so klappt wie man sich das selber vorstellt, denn

3. Aus meiner Sicht ist zwar die Schuldfrage hier eindeutig und in sofern wird es deshalb nicht zum Zivilstreit kommen. Aber die Frage ist doch, ob man von dem Unfallverursacher (schlechtes) Geld bekommen kann. Denn die Versicherung wird sich daraus ziehen (Verursacher war ja alkoholisiert) und ob der Verursacher etwas in der Tasche hat, ist dann die Frage.

Es könnte also am Ende so ausgehen wie häufig: Du hast viel gutes Geld (für Anwalt, SV, gericht etc.) ausgegeben, aber bekommst dennoch nichts...

Nichts desto trotz - Kopf hoch und die Sache Step by Step angehen...

Gruß
Rainer
#320503
......Sorry Rainer aber das ist Quatsch!!!! Wir haben hier in Deutschland
ein HAFTPFLICHT-Gesetz!!! Jedes Fahrzeug muss Haftpflicht versichert sein.
Daraus Resultiert dass die Versicherung AUF JEDEN FALL den Schaden begleichen muss an den Geschädigten!!! (bei klarer Schuldfrage)
Was passieren kann ist, dass der Verursacher in Regress genommen wird wegen Alkohol. Das kann dem Ralf allerdings SCH... Egal sein.

Nur die Höhe der Entschädigung ist noch ein offenes Kapitel.

Gruß
Stefan
#320511
der.odenwälder hat geschrieben:......Sorry Rainer aber das ist Quatsch!!!! Wir haben hier in Deutschland
ein HAFTPFLICHT-Gesetz!!! Jedes Fahrzeug muss Haftpflicht versichert sein.
Daraus Resultiert dass die Versicherung AUF JEDEN FALL den Schaden begleichen muss an den Geschädigten!!! (bei klarer Schuldfrage)
Was passieren kann ist, dass der Verursacher in Regress genommen wird wegen Alkohol. Das kann dem Ralf allerdings SCH... Egal sein.

Nur die Höhe der Entschädigung ist noch ein offenes Kapitel.

Gruß
Stefan
Absolut
Riiiiiichtihhhhh
bin gespannt auf was für eine Summe das kommt
Schätzte ca.6k€

mfg
#320518
Hallo zusammen,

ich hatte Ralf in meinem ersten Beitrag empfohlen, den Schaden bei einer
Unimog Vertragswerkstatt begutachten zu lassen. Die wissen am besten
wo bei welchem Modell, nicht auf den ersten Blick erkennbare Schäden sein können, und erstellen einen Kostenvoranschlag.

Dieser Kostenvoranschlag reicht erst einmal aus, um der gegnerischen
Haftpflichtversicherung die Höhe des Schadens aufzuzeigen.

Wenn nun die gegnerische Haftpflichtversicherung die Höhe des Schadens
als zu hoch empfindet, oder weil sie mit der Erstattung des Zeitwertes günstiger davon kommt, wird sie einen eigenen Sachverständigen benennen, dessen Urteil ich als Geschädigter nicht annehmen muß.

Ob die Versicherung bei einer so eindeutigen, nicht angreifbaren Schuldfrage, die Kosten durch einen eigenen Sachverständigen um
vielleicht 500 bis 700€ weiter hochtreibt bleibt zu erfahren.

(In meinem Fall, Schuldfrage eindeutig,Kostenvoranschlag für den Schaden
an meinem Fahrzeug 1600€, hat man sich die Kosten für einen Sachverständigen gespart).

Der große Haken an der ganzen Sache, den ich noch sehe, der Zeitwert.

Gruß Lothar

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ok, danke.

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