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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#328596
@Calbira
Hallo
Ich hätte da mal ne Frage, du hast in einem Beitrag gesagt, das du dich hier mit den Tacho-Sachen gut auskennst.
Also ich habe einen Unimog 1000 6,8t mit schwarzer Nummer.
Fahrzeug wird privat genutzt.
Habe ein EG-Kontrollgerät im Karren, allerdings nicht geprüft.
Muss ich es Prüfen lassen? Und wann muss ich mit Scheibe fahren und wann nicht???
Danke für deine Hilfe!!!
Gruß Manuel[/quote]
#328597
Hallo Manuel,

da Dein U1000 eine Zugmaschine (oder doch LKW?) mit über 40 kw Motorleistung ist, ist ein Fahrtschreiber vorgeschrieben.
D.h. Du muss ihn immer nutzen und er muss geprüft sein.
Der Fahrtschreiber kann auch ein EG-Kontrollgerät sein.

Kommst Du im Anhängerbetrieb über 7,5 t zul. Zuggesamtgewicht muss Du Dich zusätzlich an die Lenk- und Ruhezeiten halten.

Gruss
Lutz
#328602
Hallo,
Also ich habe einen Unimog 1000 6,8t mit schwarzer Nummer.
Du hast vergessen, dazuzuschreiben, dass es sich um eine "LoF Zugmaschine Ackerschlepper" handelt. Außerdem ist für die Beurteilung wesentlich, dass die Motorleistung über 40KW liegt (dürfte aber hier bei einem U1000 bekannt sein). Das zul. GG spielt in diesem Falle keine Rolle.
Fahrzeug wird privat genutzt.
Da dein Mog eine Zugmaschine ist (ja, auch eine "LoF Zugmaschine Ackerschlepper" ist eine Zugmaschine) und nicht ausschließlich zu LoF-Zwecken (Privatfahrt ist z.B. keine LoF-Nutzung) eingesetzt wird, brauchst du nach §57a StVZO einen Fahrtenschreiber, alternativ ein EG-Kontrollgerät (das etwas mehr aufzeichnet als ein Fahrtenschreiber). Begründung geht klar aus den vorhergehenden Beiträgen hervor, da hab ich's inkl. Gesetzesverweisen zitiert.
Habe ein EG-Kontrollgerät im Karren, allerdings nicht geprüft.
Muss ich es Prüfen lassen? Und wann muss ich mit Scheibe fahren und wann nicht???
Du brauchst mindestens einen Fahrtenschreiber, dieser unterliegt der Prüf- und Benutzungspflicht. Hast du keinen Fahrtenschreiber, kannst du auch ein EG-Kontrollgerät verwenden, dieses muss dann ebenfalls geprüft und verwendet werden. (siehe auch §57b StVZO, dort steht sinngemäß, dass Geräte, die eingebaut sein müssen, auch geprüft werden müssen).

Gruß,
Michael
#328634
OK Jungs,
erstmal ein riesengroßes Danke für eure zusätzlichen Erklärungen auf meinen Fall bezogen!
Jetzt mal noch eine Frage.
Wenn ich das Fahrzeug jz grün anmelde, brauche ich keinen Fahrtenschreiber, fahre ich jz aber gewerblich, in meinem Fall, fahre ich jz das Fahrzeug auf die Baustelle um dort die Winden einzusetzen, brauche ich aber wiederum ein EG-Kontrollgerät, das die Fahrt aufzeichnet oder??
Ist das so korrekt?
Danke
#328687
Hallo,

die Farbe des Nummernschild hat nur indirekt was mit dem Thema zu tun. Meldest du deine LoF Zugmaschine Ackerschlepper auf grüne Nummer steuerfrei an, so darfst du das Fahrzeug nur zu LoF-Zwecken nutzen. Wenn du das Fahrzeug nur zu LoF-Zwecken nutzt, brauchst du keinen Fahrtenschreiber.
Wenn du den grün angemeldeten Mog zu anderen Zwecken nutzt, brauchst du wiederum einen Fahrtenschreiber, außerdem musst du ihn dafür versteuern (Mindestzeitraum meines Wissens 1 Monat), um nicht auch noch eine Steuerhinterziehung zu begehen.

Gruß,
Michael
#328692
Fahre das Fahrzeug eh nur zu LoF Zwecken.
Also das wäre nicht das Problem.
Fahre den Mog nur, zum Winden oder Holz fahren.
Gibt es da einen Unterschied, ob ich das Ding mit grüner Nummer gewerblich oder privat fahre?

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