- 29.06.2009, 19:32
#265281
Hallo,
fassen wir doch mal zusammen:
- Sonntagsfahrverbot gilt für LKW über 7,5t bzw. LKW mit Anhänger
- Sonntagsfahrverbot gilt nicht für Zugmaschinen
In der VwV zur StVO ist zwar explizit nochmal die Regelung der Nutzlast mit dem 0,4fachen des zul. GG eingetragen, dies ist aber schon eine Zulassungsvoraussetzung für die Zulassung als Zugmaschine an sich. Die Nutzlast muss dabei nicht unbedingt die Differenz zwischen zul. GG und Leergewicht sein.
Wenn also dein Mog als Zugmaschine zugelassen ist, darf er sonntags mit Anhänger fahren.
Gruß,
Michael
fassen wir doch mal zusammen:
- Sonntagsfahrverbot gilt für LKW über 7,5t bzw. LKW mit Anhänger
- Sonntagsfahrverbot gilt nicht für Zugmaschinen
In der VwV zur StVO ist zwar explizit nochmal die Regelung der Nutzlast mit dem 0,4fachen des zul. GG eingetragen, dies ist aber schon eine Zulassungsvoraussetzung für die Zulassung als Zugmaschine an sich. Die Nutzlast muss dabei nicht unbedingt die Differenz zwischen zul. GG und Leergewicht sein.
Wenn also dein Mog als Zugmaschine zugelassen ist, darf er sonntags mit Anhänger fahren.
Gruß,
Michael

