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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

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#265281
Hallo,

fassen wir doch mal zusammen:
- Sonntagsfahrverbot gilt für LKW über 7,5t bzw. LKW mit Anhänger
- Sonntagsfahrverbot gilt nicht für Zugmaschinen

In der VwV zur StVO ist zwar explizit nochmal die Regelung der Nutzlast mit dem 0,4fachen des zul. GG eingetragen, dies ist aber schon eine Zulassungsvoraussetzung für die Zulassung als Zugmaschine an sich. Die Nutzlast muss dabei nicht unbedingt die Differenz zwischen zul. GG und Leergewicht sein.

Wenn also dein Mog als Zugmaschine zugelassen ist, darf er sonntags mit Anhänger fahren.

Gruß,
Michael
#267557
kinzigsegler hat geschrieben:Aber wo ist es wie belegt? Ich habe hierzu noch keine Verordnung gefunden, und dass kann es doch hier nicht geben :D
Hallo zusammen,

DIN 70010.

Eine Sattelzugmaschine mit aufgesatteltem Auflieger gilt als Sattelkraftfahrzeug. Kommt wohl daher, weil hier, im Gegensatz zu einem Hängerzug, die Zugmaschine einen nicht unerheblichen Teil der Last trägt.

Und die Zugstange muss in der richtigen Bohrung mo[…]

Hallo zusammen, mein Name ist Mauro, ich komme aus[…]

Hallo Martin du hast recht , wir haben viel abge[…]

Hallo, Bei meinen 1966 U65 fehlt die Gestäng[…]