- 26.12.2013, 19:57
#433825
Hallo Lothar,
wenn Du mit Deinem 100to Mobilkran auf ein Treffen fährst um einen Trenkle A 52 über eine Hecke zu heben ist dies erlaubt, die Fahrt dient ja dem Zweck der selbstfahrenden Arbeitsmaschine.
Fährst Du aber mit der als Schneeräumer zugelassenen selbstfahrenden Arbeitsmaschine Trenkle A 52 zu einem Treffen im Sommer um Dich von einem 100to Mobilkran über eine Hecke heben zu lassen, ist dies nicht erlaubt.
wenn Du mit Deinem 100to Mobilkran auf ein Treffen fährst um einen Trenkle A 52 über eine Hecke zu heben ist dies erlaubt, die Fahrt dient ja dem Zweck der selbstfahrenden Arbeitsmaschine.
Fährst Du aber mit der als Schneeräumer zugelassenen selbstfahrenden Arbeitsmaschine Trenkle A 52 zu einem Treffen im Sommer um Dich von einem 100to Mobilkran über eine Hecke heben zu lassen, ist dies nicht erlaubt.
Bis dene
Gruß
Jürgen von der hessischen Kinzig
Truck-Trial und mehr auf unserer TeamPage
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Jürgen von der hessischen Kinzig
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