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#443947
Moin,

anlässlich der HU von meinem Wohnwagen, fragte der Prüfer nach der gültigen Gasprüfung.

Darauf hin fragte ich ihn, was ihn das überhaupt angeht :wink:


Seine Antwort: Eintrag eines Mangels bei abgelaufener Frist.


Ist das rechtens?

Wo finde ich die entsprechende Verordnung?

Ich kann dazu nichts finden :?


Nur zur Klarstellung:

Die nowendige Gas-Prüfung lasse ich regelmäßig durchführen!!!
#443951
Moin Reiner
guckst du unter Gasprüfung gemäß G607
Dateianhänge:
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#443953
STVZO Anlage VIII (§ 29 Absatz 1 bis 4, 7, 9, 11 und 13)
Untersuchung der Fahrzeuge
Nr 4 regelt die Verpflichtung zur Überprüfung. Musst du aber besser nicht beim TüV machen lassen.
#443955
Moin Reiner
Wo finde ich die entsprechende Verordnung?
Hier findest du die Vorrschriften
Das die Anlage überprüft werden muss regelt der Anhang VIII zur vorgeschriebenen Untersuch von Fahrzeugen gemäß §29 STVZO.
Hier findest du den Verein für Gas- Wasser- Sch...Wie und was zu überprüfen ist regeln die
Technischen Regeln Flüssiggas
Nur brennbare Körperausgasungen sind noch nicht Prüfungs-pflichtig.

Edit
ret hat geschrieben:Außerdem gehts im §29 um: "Gasanlagen für Antriebssysteme von Kraftfahrzeugen "
diese Einschränkung findet sich leider nicht
4 Untersuchungsstellen zur Durchführung von Hauptuntersuchungen und Untersuchungen der Abgase sowie Sicherheitsprüfungen und wiederkehrenden Gasanlagenprüfungen
Das und bedeutet, es gibt mindesten zwei Punkte, nämlich die Abgasuntersuchung und die wiederkehrende Gasprüfung. Beide Punkte fallen unter die gleichen Bestimmungen.
#443968
Moin Dirk,

ich denke schon, dass die freundlichen Blaukittel dazu in der Lage sind.

Ich vermute allerdings, dass sie dieses genau so freundlich übersehen.

Denn auch mit einer GasPrüfung lässt sich Geld verdienen. :wink:

Mir ist es letztendlich egal, wer meine Gasanlage prüft, doch auf "Repressalien" reagiere ich allergisch.

Da ich aber niemand zu Unrecht verdächtigen möchte, möchte ich den Sachverhalt klären.

Also noch einmal meine Frage:

Gehört die Überwachung der Fristen, zur Prüfung der Gasanlage in einem Wohnwagen, zum Umfang einer HU.

Wenn ja, von Wem wurde das Wo festgelegt. (wo steht das geschrieben) :roll:
#443995
wo liegt hier die Logik wenn er für einen Wohnwagen keine gültige Gasprüfung braucht um die HU zu bekommen und beim Wohnmobil bekommst keine HU ohne gültige Gasprüfung?? Ging mir letztes Jahr so als ich meinen ausgebauten Mercedes Vario beim TÜV vorgefahren habe, zwecks Gutachten zur Änderung der Fahrzeugart von LKW geschlossener Kasten aus SoKfz Wohnmobil über 3,5t und HU/AU. Da ich keine Gasprüfung hatte, die Erstabnahme macht der TÜV in Karlsruhe nicht, gabs keine HU-Plakette. Also schnell zum Campinghändler, Gasprüfung machen und wieder zur Prüfstelle- ohne Mängel durch. Gasprüfung gilt immerhin 2 Jahre- wenn abgelaufen ist dies ein erheblicher Mangel. Und beim Wohnwagen soll das anders sein??
#444014
Moin Thorsten,

der TÜV Nord zB. schreibt:
Einfach. Sicherer.
Die regelmäßige Betriebsprüfung

Nichts hält ewig: Deshalb muss Ihre Flüssiggas-Anlage alle zwei Jahre kontrolliert werden.
Vergessen Sie bitte nicht, dass Sie als verantwortlicher Betreiber des Fahrzeugs die Prüfung veranlassen müssen.
Wenn Sie mit Ihrem Wohnanhänger oder Wohnmobil zur Hauptuntersuchung kommen, bringen Sie bitte eine gültige Prüfbescheinigung für die Flüssiggasanlage mit.
Ohne diese können wir die Hauptuntersuchung nicht mängelfrei abschließen
Und jetzt kommts:

Bei Wohnmobilen dürfen wir Ihnen in diesem Fall keine geben

Die Gefahren, die von einer möglicherweise undichten Gasanlage ausgehen, sind zu groß.

Bei Wohnwagen vermerken wir diesen Mangel im Untersuchungsbericht.
Der Prüfer darf dem Anhänger trotzdem eine Plakette aufkleben.
Klingt das für Dich logisch?
#444033
wenn mal so viel Gas ausgetreten ist daß der Fahrer ohne den Gestank zu bemerken davon benebelt wird hilft eh nix mehr......
Ich lüft schon das Wohnmobil kräftig durch wenn ich nur die Gasflasche wechsle- und dabei tritt nur sehr wenig Gas aus! Den Gestank will ich nicht im Fahrzeug haben, so ganz ohne Grund wird der Geruchsstoff ja nicht beigemischt.
Mir geht es rein um die Sicherheit- wo liegt der Unterschied ob die Gasanlage im Wohnwagen oder im Wohnmobil undicht ist?? Ist es im Wohnwagen ungefährlicher? Garantiert nicht
#444034
Hallo,
ich halte die ganze Diskussion für schwachsinnig. Gas-Tüv ist 2-jährig vorgeschrieben und das ist gut so. Die Druckminderer und die Schläuche müssen aus Sicherheitsgründen nach 10 Jahren getauscht werden. Ich persönlich prüfe meine Gasanlage im Wohnwagen vor jedem Urlaub selbst. Ist schließlich mein Leben.
Gruß Lothar

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