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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#454849
Hallo,

ich habe schon einige Beiträge zur drosselung eines Unimogs gelesen. Ich möchte meinen Unimog auch über ein Blech (Getriebesperre) drosseln.

Reicht es aus um auf 60 km/h zu kommen nur den 8ten Gang zu sperren? Hat das jemand schonmal selber gemacht und kann mir Tipps geben?

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Vielen Dank und Grüße von einem Unimogneuling

tijo
#454881
Hallo Lothar,

als wir Ihn geholt haben ist mein Kumpel damit gefahren da er LKW Führerschein hat. Ich nur T also großer Traktor.

Ich bin im Ort mal kurz damit gefahren. Er ist mit 80 km/h Höchstgeschwindigkeit eingetragen. Aber ich denke das er keine 80 Läuft.

Ich muss neu TÜV auf den Unimog machen, wollte dann evtl. noch eine H-Zulassung machen, dann über Forstwirtschaftlicher Betrieb zulassen und auf 60km /h wegen T Führerschein drosseln.

(Weiß nicht ob sich eine H Zulassung lohnt...)

Grüße
#454891
Hallo tijo,

ich kann ret nicht ganz Recht geben mit seiner Aussage:

Klasse T

Zugmaschinen (nationale Klasse)

mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und


Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen

mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,
die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)

(Quelle: http://www.tuev-nord.de/de/fuehrerschei ... t-8738.htm)


Wenn ich das richtig verstehe müsste es sich bei deinem Unimog um eine selbstfahrende Arbeitsmaschine handeln, damit "ret" recht hat. Da dies aber nicht der Fall ist, musst du nur zusehen das dein Mog nicht schneller als 60 Km/h fährt.

Wieviele Gänge du dazu sperren musst ist u.a. abhängig von deinen Reifen, siehe dazu WHB 00-1.4/1-D03 als Anhaltspunkt.
#454922
Hallo tt,

Reiner (ret) hat schon recht mit seiner Aussage, dass die Fahrerlaubnis T nur bei lof-Zweck gültig ist.

Mit erschrecken :shock: muss ich aber feststellen, dass die TÜV-Nord-Seite diese Tatsache sehr schlecht wiederspiegelt - und das von Fachleuten, die die Fahrprüfung abnehmen dürfen :(

Der Gesetzestext zur Klasse T lautet in der Fahrerlaubnis-Verordnung
FZV hat geschrieben:§ 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen
(1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:
...
Klasse T:
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Wo Reiner falsch liegt ist
ret hat geschrieben:...Fahren ohne Führerschein...
hier meint er bestimmt "Fahren ohne Fahrerlaubnis" :wink:
Unterschied ist:
Fahren ohne Führerschein = Ordnungswidrigkeit (10 Euro ?? Geldbuße)
Fahren ohne Fahrerlaubnis = Straftat ( bis zu 1 Jahr Freiheitsentzug)


Hallo tijo13,

Lothar hat ja schon nachgefragt - hier im Forum sprechen wir uns gerne mit Vornamen an, was die Sache auch persönlicher macht.

Bei Deiner Frage mit der Drosselung kann ich Dir leider nicht weiterhelfen, am besten fragst Du mal beim TÜV/DEKRA nach, die es letztendlich auch abnehmen müssen.

Eine H-Zulassung würde in Deinen Fall auch nicht lohnen. Da Du mit Kl. T sowieso am lof-Zweck gebunden bist, kannst Du den Unimog auch gleich steuerbefreit Zulassen (wenn Ihr doch einen lof-Betrieb habt)


Glückauf
Lutz
#455019
Ich hab nach keinen Belehrungen gefragt was man mit dem T machen darf und was nicht.
Davon gibt es schon dutzende in diesem Forum!
Moin Timo,

damit hast Du grundsätzlich Recht!

Immer wiederkehrende, diesbezügliche Fragen zeigen allerdings, dass nur Wenige diese Beiträge lesen und auch verstehen (wollen).

Einen "gut" gemeinten Hinweis deshalb sofort als Belehrung zu kritisieren, halte ich für etwas übertrieben.

Viel Spaß mit Deinem Mog!
#455092
Hallo Reiner,

ich habe schon viele Fragen zu der Drosselung gesehen. Das Problem ist das überall über die Führerscheine geschrieben wird was man darf und was nicht.

So etwas lernt man ja auch in der Fahrschule bzw findet was wenn man ins google eingibt.

Ich hätte mich gefreut wenn etwas mehr Beiträge zur drosselung gekommen wären.

Grüße Timo
#455110
Hallo Timo

das UG3/xx kann nicht durch ein einfaches Blech blockiert werden, dazu ist ein anderes Gehäuseteil notwendig. Das gibt es häufig vom MB-Trac, du brauchst nur den 8.Gang zu sperren.
Lothar Ziegler hat geschrieben:falls Du schon mal einen U1000 gefahren hast wirst du sicher wissen, dass im 7. Gang bei 40 Schluss ist.
ich war bisher der Meinung, du hättes ein solches Fahrzeug. Der 424.121/122 läuft im 7.Gang mit 12,5R20 bei Nenndrehzahl 53,7Km/h, nur das ist relavant, was dein Fahrzeug tatsächlich noch auf die Beine bringt interessiert bei der Zulassung nicht wirklich.

Ein anderes Problem ist die Änderung der Höchstgeschwindigkeit. Dazu gibt es in der FZO konkrete Vorgaben, von wem und wie das gemacht werden darf. Die Herstellerfrage wäre durch das Original-Teil vom MB-Trac noch relativ einfach auszuräumen, sofern das auch vom Hersteller oder dessen Beauftragten durchgeführt wird. Hier wäre u.U. eine MB-Werkstatt hilfreich, der Deckel ist relativ einfach zu wechseln.
Kläre das vorher mit dem Prüfer ab, eventuell hat auch deine MB-Werkstatt einen guten Draht zum TÜV.

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