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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Das neue Wald-, Feld- und Wiesen-Forum. Für Häcksler, Schneeschieber ...
#49842
Hallo Baumschubser,

wie sieht die Haftung bei Fällungen aus und wie könnte man diese ausschliessen? Also es geht hierbei nicht um Fällungen im Wald sondern, diese netten Gefälligkeiten von Bekannten und Nachbarn. Es heißt dann immer, kannst du mal eben eine kleine Tanne weg machen, klar kein Problem, aber dann stellt sich heraus, die kleine Tanne hat einen Durchmesser von 60 cm und steht 2 m vom Haus weg. Danach sage ich, klar mach ich aber wie sieht es mit der Haftung aus, wenn was passiert? Die übernimmt dann natürlich der Baumbesitzer, bisher ist noch nichts passiert, aber wenn was passiert, wie sieht es dann aus? Habt ihr Erfahrungen damit, oder wie kommt ihr aus der Haftung raus?

Gruß
Torsten
#49884
Ich schubse nebenberuflich auch Bäume. Hab da aber eine Betriebshapfpflicht abgeschlossen. Ist einfach sicherer.
Ich mein schon etwas vom Schubsen zu verstehen aber was wäre wenn son Ding mal reisst, faul ist oder aus was weiss ich für Gründen anders fällt. Sicher ist sicher. :wink:
Wenn du es nachbarschaftlich, ohne Entgeld, für deinen Kumpel machst übernimmt es wohl die Privathaftpflicht.
Gruss Peter
#49976
Hallo,
vergiss die private Haftpflicht! Ich hab für einen Bekannten einen AS-Mäher in meiner Scheune untergestellt so lange er am Garageumbauen war. Ausgerechnet auf genau diesen AS-Mäher stürzte ein Stahlträger als ich ihn am Hallenboden anschrauben wollte. Also tags drauf den Versicherungsmenschen angerufen, Problem geschildert. Alles klar er kam vorbei und nahm den Schaden auf. Es war übrigens der 1. Haftpflichtschaden in ca. 10 Jahren bei dieser Gesellschaft. Die Versicherung schrieb einige Tage später daß sie nicht den gesamten Schaden übernehme sondern nur einen Teil. Schadenssumme war ca. 1000 Euro, sie übernahmen aber nur 500. Den Rest durfte ich zahlen. Dumm gelaufen. Ich überleg mir ob ich alle bei dieser Gesellschaft (Zürich) laufenden Verträge zum nächst möglichen Zeitpunkt kündigen soll. Bei so einem Geschäftsgebahren kann ich ja gleich zu einer Direktversicherung gehen, zahl weniger Prämie hab dafür aber keinen Außendienstler mehr in der Nähe.
Für mein angemeldetes Gewerbe Brennholzhandel und Forstarbeiten hab ich eine Betriebshaftpflicht abgeschlossen. Die decken Schäden bei Fällungen ab. Ich hoffe mal in gesamter Höhe. Bisher brauchte ich die zum Glück aber noch nicht. Wenn die Bäume entsprechend stehen arbeite ich auch mit einem Autokran, alles auf Nummer sicher!
#49980
Hallo !

Zu Thema Bäume umlegen .... das ist ein heikles Thema. Solange nur Sachschaden entsteht mag das ja noch angehen. Abei bei Personenschaden wird es sehr ernst. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wer auch immer da was gesagt hat, sich vor Gericht wenn man mit dem vollen Vermögen haften muss, sich daran erinnern kann.
Als erstes sollte man sowas nur machen wenn man eine Ausbilung hat und dann auch unbedingt eine Betreibshaftpflicht haben. Man kannbei solchen Arbeiten nicht Vorsichtig genug sein !! Das ist ja aber nur die Haftungsseite. Gegen eine Körperverletzung hilft die Versicherung nicht.
Vielleicht gibt es ja in der Community auch einen 'Rechtsverdreher' der dazu mal was sagen / schreiben könnte.

Allzeit gut Holz

Helmut
#50015
Hallo zusammen ,
ihr redet hier von einer Betriebshaftpflicht . ich habe auch ein Gewerbe laufen mit Winterdienst und Baufällarbeiten mit Holzverkauf . Aber mein Versicherung meinte die würde für mich ca. 600 -700 Euro im Jahr kosten .
Da muß ich aber viel Holz verkaufen ( und bei diesen Wintern wo wir haben ist auch nicht viel verdient) .
Was kostet dann eure Betriebshaftpflicht und bei welcher Gesellschaft seit ihr dann .Oder wie macht ihr es dann ?

Gruß Peter
#50018
Hallo Peter !

Ich habe eine landwirtschaftliche Betriebshaftpflicht die meine Risiken an Maschinen, Fahrzeugen und Grund abdeckt. Inklusive Privathaftpflicht ... und ca. 25 weitere Risiken die ich hier nicht alle aufschreiben will...

Ist bei der R+V über Bernd Schömann abgeschlossen. (Schau im Forum wegen der Adresse) Kosten ca. 150.- ¤ Ich finde das sehr erträglich.

Helmut

PS: Die beste Versicherung ist die, die Mann nicht braucht.
#50021
Ist auch ziemlich genau der Betrag den ich dafür bezahle.
Es richtet sich wohl der der Gefärdungshäufigkeit. Reiner Forstbetrieb erreicht wohl schneller die Gefärdung, bzw. das Risiko ist da halt höher, weil öfter gefällt wird. Bei Baumfällungen als Teil des Risikos geht die Prämie eigentlich. Ein neues Dach ist ungleich teurer :wink:
Gruss Peter
#50140
Hallo Holzfäller

Ich habe eine Betriebshaftpflicht bei der LVM Münster.

Haftpflicht für 3 Hektar inkl.:
Landwirtschaftl. Betriebshaftpflicht, Leitungsschäden, Be- und Entladeschäden an fremden Fahrzeugen, Auslandsdeckung bei Geschäftsreise, Holzfällen und Rücken, Marktstand/ Hofladen, Flurschaden, Mähdrescherselbstfahrend, alle Arbeitsmachinen bis 20 km/h,
Zugtier für Holzrückung, Bauherrenhaftpflicht, Umweld- Basisdeckung für Gewerbe, Umweltbasisdeckung für Land / Forstwirtschaft und eine Privathaftpflicht.

Die versicherung gilt für mich und alle zu meiner Familie gehörenden Angehörigen ( Frau und Kinder ).

Und das auf dem Hof lebenden Altenteil ( Eltern )


Jahres Preis :262,48 €

Mfg.
#50143
Moin Torsten,

ich glaube die andern, die hier antworten, sind allesamt Holzprofis. Falls Du keiner bist, liegt das etwas anders, denn wenn jemand beim Nachbarn, auf dessen Bitte hin, einen Baum fällt oder was auch immer tut, dann ist nach allemeiner Rechtsprechung schon in der Auftragsannahme ein Haftungsausschluß konkludent erklärt. Was anderes wäre, es wenn Du vor Männlichkeit strotzt, zu Weihnachten eine neu Kette gekriegt hast und den Nachbarn solange nervst, bis Du den Baum fällen darfst. Denn dann erklärst Du Haftungsübernahme.

Wer also bei seiner Nachbarin regelmäßig den Rasen mäht, den Sprit dafür bezahlt bekommt und 20 Eier und irgendwann zersäbelt er irgendwas oder der Mäher gibt auf, weil man was im Gras übersehen hat, dann gibt es also dennoch keine Haftung.

Diese allgemeine Regelung gilt immer dann, wenn jemand zu einer Gefälligkeit gebeten wird, die er auszuführen bereit ist, ausführen kann (auch im Sinne von darf), deren Risiko abschätzbar gering oder nicht bekannt ist und die nicht wiederholt zur Erzielung von Einkommen vorgenommen wird.

Wollte der Nachbar das Risiko selbst nicht übernehmen, dann muß er eine Firma beauftragen. Ist im das besondere Risiko bekannt (Hohlfäule, Bruchschaden, Totholz ect.) und er verschweigt es, übernimmt er die Haftung ohnehin. Weißt er darauf hin und dem Säger muß das erhöhte Risiko in seiner gesamten Tragweite nicht bekannt sein, haftet er immernoch, weil es an grober Fahrlässigkeit auf Seiten des Helfers fehlt. (Typischerweise treffen sich zwei unbedarfte, der eine mit dem Schiefen Baum der andere mit Fällzeug ... und das Unglück nimmt seinen Lauf) Erkennt der Helfer oder muß er erkennen, daß er die Fällarbeit nicht sicher ausführen kann oder darf, dann darf er's nicht machen. Schließlich trifft ihn, wie bei allen Maschinenarbeiten eine besondere Sorgfaltspflicht. Macht er's trotzdem und ohne genügende Sicherung (weil er so männlich ist und jetzt wo er schon mal da ist und nach der letzten Folge Timbersports seine neue eBay Stihl 063 brüllen hören will, wird er sich mindestens eine teilweise Haftung anrechnen lassen müssen)

Der Gesetzgeben will explizit nicht, daß jemand es zum Beispiel ablehnt einen Kinderwagen aus der Bahn zu heben, weil er befürchten muß, diesen oder die Bahn dabei zu beschädigen. Es soll auch niemand, der Helfen, will in Haftung genommen werden können.

Wenn jemand allerdings ein Gewerbe, auf genau die Hilfeleistung betreibt, dann glaubt man ihm nicht, daß gerade dieser Fall eine Nachbarschaftshilfe war. Sonst wäre bald alles Nachbarschaftshilfe bis es in Ordnung und problemfrei abgeschlossen wurde. Erst dann würde es gewerblich. Doof sind die Versicherer ja auch nicht. :roll: Und es ist sicher die gewerblich angeschaffte Säge und der gewerblich angeschafte Fällkeil ...

Auch, wenn's um Männerarbeit geht, öfter mal vorher drüber nachdenken und nicht gleich durchstarten. Wer Haftungsfragen anspricht bevor er anreist und anreißt ist immer besser raus!
#50149
Hallo Henry,

deine Ausführung ist sehr interessant, es scheint mir du bist vom Fach, hierbei meine ich allerdings nicht Forstwirtschaft. Ob die anderen, die geantworten haben Holzprofiz sind, kann ich nicht beurteilen, da ich mit ihnen noch nicht im Wald war.

Ich bin eigentlich davon ausgegangen, wenn man solche Gefälligkeiten an nimmt, haftet man automatisch, da ich nicht als Fußgägner bei einem Spaziergang angesprochen worden bin, sondern im Wald bei Fällarbeiten.
Somit wurde meinem weitläufigen Nachbarn schon vermittelt, das ich das nötige Fachwissen besitze. Und glaube mir, auch Fachleuten und Ausbildern passieren Fehler, wo keiner dran gedacht hat, bei korrekt ausgeführter Fälltechnik und diesen Fall meine ich. In 99% der Fälle geht alles gut.

Viele Grüße
Torsten

PS Ich habe keine Motorsäge zu Weihnachten bekommen, aber kannst das Christkind ja mal vorbei schicken.
#50164
Moin Torsten nochmal,

wenn ein Nachbar (oder wer auch immer) einen andern um einen Gefallen bittet, dann wird jeder verstehen, daß er nur denjenigen fragt, dem es seiner Meinung nach, die wenigste Mühe macht. Es ist völlig logisch und nachvollziehbar, daß der, der ohnehin im Wald rumsägt gefragt wird und nicht die hochschwangere Nachbarin, die sich erst noch eine Säge besorgen müßte. :lol: Ein Gericht wird sicher nicht davon ausgehen, daß der Holzarbeiter in den Wald geht, um wie ein Holzarbeiter auszusehen und somit seine Hilfe indirekt anbietet, indem er im Wald auf Pasanten wartet. Es geht auch nicht davon aus, daß ich mit der Bahn fahre, um von jungen Müttern angesprochen zu werden (was ja prinzipiel nicht schlecht ist :wink: )und Kinderwagen rauszuheben. Dieser Teil ist also relativ klar. Es liegt also kein Angebot vor.

Der Pasant kann sich aber im Irtum befinden, weil er unseren gar zu professionell auftretender Holzmacher, für einen "Holzeinschlagunternehmer" hält. Es kann also sein, daß der Pasant sich als Kunde fühlt mit allen Konsquenzen. (Denn Kellner fragt der Gast ja auch, ob der ein kühles Blodes bringen könnte und natürlich handelt es sich dabei um das Angebot einen Vertrag zu den in der Karte gemachten Angeboten anzunehmen, das der Kellner ja auch nicht wortreich beantwortet, sondern eben einfach das Bier schickt und einen Strich am Deckel macht) Es könnte also sein, daß der Kunde meint, er würde einen Gewerbebetrieb beauftragen. Dem widerspricht aber häufig, daß der vermeintliche Kunde nicht bereit war, das ortsübliche Entgelt zu entrichten. Man kann zwar aus der fehlenden Frage nach einem Preis noch nicht viel ableiten, aber aus der Bitte etwas "für lau" zu tun schon. (Aber Achtung ein einfaches: "Bei mir könn'se auch noch son Baum umnieten" kann auch wieder Alles sein)

Deshalb drüber reden und lieber dann doch etwas aufschreiben oder den Nachbarn mit seinem Baume stehen lassen.

Am allerbesten jedoch einen Superfällschnitt hinlegen (vorher der Osttribüne die Fallrichtung anzeigen), in Rekordzeit entasten, präzise ablängen, aufladen, Rasen wieder abrechen mit dem Laubsauger Sägespäne aufnehmen und dann:

Stubben rausziehen und dabei mit dem Unimog zwei Schützengräben in den Golfplatz graben
#50199
Hallo zusammen,

meines Wissens nach Haftet bei Personenschäden immer der der die Säge in der Hand hatte, da er wohl die Absperrpflicht und das Sichern des Geländes nicht ordentlich gemach hat, den sonst hätte er sehen müssen das im Gebüsch ein Pilzesammler sitzt der schwerhörig ist und den Motorsägenlärm und das vorschriftsmäßige "AAAAAchtung" nicht gehört hat.

MFG

Jürgen
#50255
Moin Jürgen,

da trügt Dich Dein Wissen. Wenn es so einfach wäre, dann würden nicht jedes Jahr wieder Prozesse darum geführt. Es gibt aus der täglichen Praxis und auch aus Nachbarschaftshilfe etliche Situationen in denen der "Säger" nicht gleichzeitig sägen und den Gefahrenbereich überwachen kann. Spontan fällt mir da das Ausasten und auch Fällarbeiten in bebautem Gebiet oder an Straßen und Bahnlinien ein. Da ist oft der Gefahrbereich vom Säger aus nicht einsehbar, denn der Gefahrbereich ist ja deutlich größer, als der Platz wo der Baum oder Ast hinfallen soll.

Oft kommt es auch zwischen den Nachbarn zur Bildung einer Gesellschaft, weil beide den Baum weg haben wollen. Der eine hat den Baum und besorgt die Fällgenehmigung, der Andere hat die Säge und will das Holz und vielleicht macht ein Dritter nur mit und zerrt ab und zu an einem Seil oder scheucht Omas weg, damit er am Ende das Schreddergut abbekommt und ein Vierter besorgt vielleicht die Bühne, weil er dem Dritten noch einen Gefallen schuldet.

Auch laufen gerade bei Fällarbeiten in der Stadt, ständig Pasanten in den Gefahrenbereich, obwohl abgesperrt ist und obwohl der Kollege unten an der Bühne brüllt, daß die Lunge raus fliegt. Für Schäden daraus, also auch Personenschäden, steht nicht automatisch der Entaster auf seiner Bühne gerade. So einfach ist das Leben nicht.
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