- 02.04.2020, 11:52
#540489
Hallo,
einen 406er abzulasten auf 3,5t zul. Gesamtmasse wird bestenfalls mit sehr frühen Fahrzeugen (U65, U70) halbwegs machbar sein, insbesondere, wenn dort nur wenig Ausstattung (kleines Getriebe, keine Anbauplatte, keine Zapfwellen, kein Kraftheber) vorhanden ist oder bestenfalls einzelne Dinge davon. Im Laufe der Zeit kamen da beim 406er einige gewichtstreibende Dinge dazu, z.B. stabilere Achsen (in mehreren Stufen), stabileres Getriebe, umfangreichere Anhängerbremsanlage (sofern vorhanden), Servolenkung mit getrennter Pumpe, später auch getrennter Ölkreislauf, Scheibenbremse (beim 406 deutlich schwerer als Trommelbremse). Auch am Rahmen gab es bei späteren Modellen Verstärkungen, die Gewicht auf die Waage bringen, auch deutlich schwerere verstärkte Rahmen gab es als SA. All das führt dazu, dass ein Mog aus den späten 70er Jahren auch mit wenig Ausstattung fast schon die 3,5t leer auf die Waage bringt.
Im Leergewicht in den Papieren eingerechnet ist dabei immer auch der Fahrer, daher neben dem gut gefüllten Kraftstofftank beim verwiegen darauf achten, dass da noch 75kg für den Fahrer dazukommen und nur das, was dann noch übrig ist, echte Zuladung ist.
Ohne jegliche Zuladung wird dann auch wieder nicht gehen, denn zum Einen hat so ein 406er üblicherweise einen Beifahrersitz, eine Ladefläche sowie meist auch eine Anhängerkupplung. Eine (tatsächliche) Stützlast des Anhängers muss auch als Nutzlastreserve zur Verfügung stehen, da fallen dann schnell auch wieder einige Anhänger weg, die man mangels Nutzlast nicht nutzen kann. Gleiches gilt für Anbaugeräte, falls man es doch schafft, einen 406er mit Kraftheber unter die 3,5t zu bringen.
Einen Verkäufer wird man nur dann haftbar machen können, wenn es schon von vornherein nicht passt. Also wenn der Mog z.B. im gekauften Zustand schon mehr wiegt als vom Verkäufer angegeben. Wer an sein Fahrzeug dann nach erfolgter Verwiegung noch Dinge dranbaut, die das Leergewicht über die 3,5t erhöhen, wird auch, sofern er auffliegt, schnell mit Vorsatz dran sein, denn als Überladung kann man sich spätestens dann auch nicht mehr rausreden. Auch im Falle der "normalen" Nutzung des Mogs (also 2t Schotter auf der Pritsche eines abgelasteten 406, der laut Papieren 200kg Zuladung hat) wird man sich schlecht rausreden können. Auch da dürfte zumindest eine Bußgelderhöhung im Raume stehen, wenngleich es nicht als Fahren ohne Fahrerlaubnis gewertet werden dürfte.
Nur weil eine HU-Prüfstelle (egal welcher Organisation) ein Fahrzeug mal so abgenommen hat, hat das auch nichts zu bedeuten. Das kann beim nächsten Prüftermin ein anderer Prüfer schon wieder anders sehen und die Abnahme dann verweigern. Es gibt keinen Bestandsschutz auf falsch erfolgte Eintragungen.
Die Ausrede mit "Zeit" und "Geld" für den passenden Führerschein höre ich auch oft. Kann ich aber irgendwie nicht gelten lassen, denn im Vergleich zu den Gesamtkosten und dem Zeitaufwand des Hobbys Unimog im Vergleich zu den Kosten und dem Zeitaufwand des Führerscheins sollte man es doch dann lieber ganz bleiben lassen. Manche rechnen ja auch mit dem spitzen Finger, dass ein Mog mit 3,5t nur alle 2 Jahre statt jährlich zur HU muss. Auch da ist der Kostenfaktor das kleinste Problem im Vergleich zu sonstigen Kosten des Mog-Betriebes.
Gruß,
Michael
Meine Mogs und Anhänger:
406.121,
403.123,
435.115,
KDU6000
Ehemalige Mogs:
404.115(TLF8)*, 404.114(LF8-TS)*,
416.141,
403.121, 424.126,
406.121
*) bei der Feuerwehr