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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#544616
Hallo Jörg,

ab 5% Überladung gibt es Punkte. Also nicht lustig.

Ok. Es fehlt also nicht viel. Es gab SA´s zur Auflastung auf ZGG 8,0t und 8,5t. Wenn dein Fahrzeug das hergibt kämst du ja klar mit entsprechender Anhängerkupplung.
Wende dich mal mit deiner Fahrgestellnummer an die Alttypenberatung im Unimog Museum, bei ZGG 8t kämst du ja auf 12t Anhänger und 20t Zuggesamtgewicht und die
6 PS je Tonne würdest du auch noch erfüllen.

Gruß Oliver.
#544670
Hallo,
MauMog hat geschrieben:Es gab SA´s zur Auflastung auf ZGG 8,0t und 8,5t.
Dann aber diverse andere Dinge beachten, die insbesondere für den Mog ohne Anhänger dann zutreffen:
- Man benötigt dann FS-Klasse C statt C1
- Ab 7,5t (wenn keine Ausnahme zutrifft) Fahrtenschreiberpflicht, auch bei privater Nutzung (außer z.B. bei H-Zulassung)
- Evtl. Mautpflicht
- Tempolimit außerhalb Autobahn 60 statt 80
usw.

Gruß,
Michael
#544671
Hallo Michael,

das stimmt natürlich, als alter 2er Kandidat hab ich das echt nicht immer auf dem Schirm.
Und das mit den 60 statt 80 auf den Ladstraßen ist doch eh seit min. 20 Jahren der gespielte Witz.
Motoren und Bremsen an den "heutigen" LKW sind doch schon lange so das diese Unterscheidung nicht
mehr nötig wäre. Aber es ist natürlich geltendes Recht, jedoch habe ich noch nie mitbekommen
das ein LKW für das Fahren mit 80 auf der Landstraße belangt worden ist. Zumindest hier bei uns
scheint das in einem gewissen Maße toleriert zu werden.

Gruß Oliver
#546855
Moin,
ich noch einmal.
Mein Baurat möchte Anhängelast bei 9500KG belassen.
Nachfrage bei Mercedes ergab: gegen eine Gebühr von 150 Euro dann max. 10500KG, mehr nicht.
Von dem Faktor 1,5 gleich 11250KG will keine etwas wissen.
Eigentlich brauche ich 13000KG oder doch wenigstens die 11250KG, welcher Baurat ist dann zu empfehlen ?
Hat jemand eine Idee ?

Gruß Jörg
#546866
Hallo Jörg,

hier ist in Zulassungsfragen leider nicht "Wünsch Dir was" und schon garnicht welcher Sachverständige läßt sich überreden.

In den vielen Beiträgen wurden ja die veschiedenen Limits deutlich und mehrfach dargelegt. Das sind Regelungen aus der entsprechende Strassenverkehrsordnung bzw Strassenverkehrzulassungsordnung. Da kann auch ein achverständiger nicht daran vorbei.

Dein Wunsch einen 11,7to Anhänger (Boot+Trailer) mit dem vorhandenen unveränderten Mog zu ziehen kann nicht erfüllt werden. Auch nicht wenn Du tatsächlich die theoretischen 11,25to eingetragen bekommst, denn der Verstoß ist dann bereits Vorsatz da hier veröffentlicht. Ist also sehr dünnes Eis.

Nachzufragen wäre mal zunächst bei MB, warum die bei Deinem Mog nur bis 10,5to eine Freigabe geben würden. Dafür wird es ja einen guten Grund geben. Dann wäre Nachzufragen ob eine Auflastung Deines Mogs möglich ist und mit welchen baulichen Änderungen eine höhere Anhängelast möglich ist. Wenn MB dies nicht beantworten kann oder will, wirst Du keinen Sachverständigen finden, der hier einfach etwas anderes bescheinigt.

Ist zwar nicht die Antwort, die Du gerne lesen möchtest, aber ich sehe hier keinen anderen Ausweg
#546874
Hallo
Eigentlich brauche ich 13000KG oder doch wenigstens die 11250KG, welcher Baurat ist dann zu empfehlen ?
Hat jemand eine Idee ?
die 11,25t wäre die gesetzliche Grenze wg 7,5t der Zugmaschine. Egal was der Baurat in das Gutachten (sagen wir mal für viel Geld und guten Willen) eintragen würde, letztendlich muss die Zulassungsstelle die Zulassungsbescheinigung ausstellen. Jeder Beamter wird einen Teufel tun, irgendetwas einzutragen und/oder zu bescheinigen, was offensichtlich gegen Vorschriten oder Gesetze verstößt.
Du hast einfach das falsche Boot oder falsche Zugfahrzeug. Der Nachfolger 1350L aus der Baureihe 437 darf bei 7,5t zGM 11,2t und bei 8,5t zGM 12,75t Anhängelasten ziehen.
#546885
Helmut-Schmitz hat geschrieben:Hallo
Eigentlich brauche ich 13000KG oder doch wenigstens die 11250KG, welcher Baurat ist dann zu empfehlen ?
Hat jemand eine Idee ?
die 11,25t wäre die gesetzliche Grenze wg 7,5t der Zugmaschine. Egal was der Baurat in das Gutachten (sagen wir mal für viel Geld und guten Willen) eintragen würde, letztendlich muss die Zulassungsstelle die Zulassungsbescheinigung ausstellen. Jeder Beamter wird einen Teufel tun, irgendetwas einzutragen und/oder zu bescheinigen, was offensichtlich gegen Vorschriten oder Gesetze verstößt.
Du hast einfach das falsche Boot oder falsche Zugfahrzeug. Der Nachfolger 1350L aus der Baureihe 437 darf bei 7,5t zGM 11,2t und bei 8,5t zGM 12,75t Anhängelasten ziehen.
Hallo zusammen!
Helmut hilf mir weiter wenn ich falsch liege:
Mein 427 1400 kurzer Radstand mit 7490 kg zGG hat 24to Anhängelast eingetragen. Ist als LoF ZGM geschlüsselt.
Ich finde es verwunderlich dass demnach ein 1450 der dann folglich als LKW zugelassen wird eben nur 12 to oder sowas eingetragen bekommt und wenn man die Pritsche kürzen würde es theoretisch als ZGM wieder 24 to wären...
Andersrum gefragt: Gibt es denn hier drin jemand der einen 1300L hat der mehr als der hier genannte an Anhängelast hat?

OK nebenbei habe ich grade ne Idee gehabt und kurz gegoogelt aber selbst die RW1 der Feuerwehr mit durchgehender Bremsanlage haben nur 7490 kg Anhängelast...
http://www.9fb-ploen.de/files/Datenblae ... 20Benz.pdf...

Da ist guter Rat teuer...

Trotzdem viel Erfolg beim weiteren Suchen...

Gruß Michael
#546892
Hallo Michael
beim 437.1xx (1350L bzw 1550L) geht auch 24t bei Zulassung als Zugmaschine in Verbindung mit Q32, verstärkte Hecktraverse.
Diese Option gibt es bei dem hier angesprochenen 435.115 (1300L) nicht. Bei der Baureihe 437 wurde der Rahmen geändert und besteht u.a. aus anderem Material. Der Parkinson-Effekt tritt deshalb dort nicht mehr auf. Der 1300L war seinerzeits auf die BW (und andere Outdoor Sportvereine) zugeschnitten, hochgeländegängig und elastischer Rahmen. 'Im schlimmsten Falle kam noch der 1-Achsanhänger oder Sendemast auf dem Anhänger hinten dran.
Die Feuerwehren haben zumindest bei uns am Rhein ebenfalls einen Bootsanhänger hinten dran, aber statt 9000 nur 900Kg 8)
#546915
Hallo
Würde mich interessieren, welche Anhängelast die offenen 1300L haben.
bis aufs Mikrogramm die gleiche.
#546923
Moin zusammen,

nachdem Jörg sich ja ge-outet hatte, dass es ihm um einen Bootstransport geht und ich mich selbst mit dem Thema mal bis zur Frustrationsgrenze auseinandergesetzt habe, fällt mir dazu Folgendes ein:

1. Jörg wohnt in Trittau und das ist in Schleswig-Holstein. Dort herrschen, was dieses Thema betrifft (und sonst auch ;-) paradiesische Zustände, denn neben MeckPomm ist S-H das einzige Bundesland, das zu dem Thema eine Allgemeinverfügung herausgegeben hat, so dass man da nachlesen kann, wie das Ganze verkehrsrechtlich funktioniert.

2. In allen anderen Bundesländern (z.B. in BaWü, wo ich wohne) ist das deutlich komplizierter und ich habe das mal hier ausführlich diskutiert. Das Ergebnis der behördlichen und aaS Auskünfte hier ist schwer verständlich: ein 6 km/h Anhänger darf auch nur von einem nicht zulassungspflichtigen, nicht versicherungspflichtigen und nicht führerscheinpflichtigen 6 km/h Fahrzeug gezogen werden, da brauche ich über Anhängelasten garnicht mehr zu diskutieren.

3. Wenn Jörg mit seinem Bootsanhänger schneller unterwegs sein will (dann zulassungspflichtig und mit Zweileiterbremse), findet sich in der Allgemeinverfügung Einiges, was aber auch nicht das Problem der Anhängelast löst, sondern zu diesem Punkt wird auf gewerbliche Transportunternehmen verwiesen.

4. Wenn der Unimog eine Zugmaschine ist, sollte die Anhängelast als solche eigentlich kein Thema sein, wenn es ein Lkw ist, geht es eben nicht.

Alles klar ?

Herzl Gruß
von Rango (Erni)
#546951
Hallo Ernie
4. Wenn der Unimog eine Zugmaschine ist, sollte die Anhängelast als solche eigentlich kein Thema sein, wenn es ein Lkw ist, geht es eben nicht.
auch als Zugmaschine geht es beim 1300L nicht, weil das Heck und die Schlusstraverse zu schwach ist.
Erst beim Nachfolgemodell gab es für diese Zulassungsart eine verstärkte Traverse. Auch die Stahlgüte des Fahrzeugrahmen wurde erhöht, weshalb am Rahmenheck höhere Lasten aufgenommen werden können.
Die Herstellerrestriktionen dürfen durchaus unter den gesetzlich zulässigen Werten liegen, was hier eindeutig der Fall ist. Wenn Daimler sagt njet das dann heißt das auch njet.

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