Moin zusammen,
nachdem Jörg sich ja ge-outet hatte, dass es ihm um einen Bootstransport geht und ich mich selbst mit dem Thema mal bis zur Frustrationsgrenze auseinandergesetzt habe, fällt mir dazu Folgendes ein:
1. Jörg wohnt in Trittau und das ist in Schleswig-Holstein. Dort herrschen, was dieses Thema betrifft (und sonst auch
paradiesische Zustände, denn neben MeckPomm ist S-H das einzige Bundesland, das zu dem Thema eine
Allgemeinverfügung herausgegeben hat, so dass man da nachlesen kann, wie das Ganze verkehrsrechtlich funktioniert.
2. In allen anderen Bundesländern (z.B. in BaWü, wo ich wohne) ist das deutlich komplizierter und ich habe das mal
hier ausführlich diskutiert. Das Ergebnis der behördlichen und aaS Auskünfte hier ist schwer verständlich: ein 6 km/h Anhänger darf auch nur von einem nicht zulassungspflichtigen, nicht versicherungspflichtigen und nicht führerscheinpflichtigen 6 km/h Fahrzeug gezogen werden, da brauche ich über Anhängelasten garnicht mehr zu diskutieren.
3. Wenn Jörg mit seinem Bootsanhänger schneller unterwegs sein will (dann zulassungspflichtig und mit Zweileiterbremse), findet sich in der Allgemeinverfügung Einiges, was aber auch nicht das Problem der Anhängelast löst, sondern zu diesem Punkt wird auf gewerbliche Transportunternehmen verwiesen.
4. Wenn der Unimog eine Zugmaschine ist, sollte die Anhängelast als solche eigentlich kein Thema sein, wenn es ein Lkw ist, geht es eben nicht.
Alles klar ?
Herzl Gruß
von Rango (Erni)
Werner sacht:
"Knacken, Knochen, Knebel! Nippel, Niete, Nuss! Wir schrauben uns die Finger krumm und sabbeln dabei Stuss!"
Keinen größer, keinen kleiner,
dieser Eine, das ist
meiner:
U 417.101, EZ: 11/1991
UCG 6532
UVC 1292