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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#548270
Hallo zusammen,
ich bin neu hier und benötige auch gleich Eure Hilfe!

kurz zu mir:
bin 43 Jahre jung und komme aus dem Hinterland vom Bodensee (20km nördlich von Friedrichhafen)
Gestern habe ich mir ein neues Spielzeug in Form eines Unimog 406 geholt. Der Unimog ist Baujahr 1976, hat Front- und Heckzapfwelle, Anhängemaul und eine Kipperpritsche. (TÜV bis 02/2021)
Ursprünglich hatte er wohl einen Bagger verbaut und war bis letzte Woche vom Vorbesitzer 30 Jahre lang als selbstfahrende Arbeitsmaschine mit grüner Nummer angemeldet.

Nun meine Frage:
Am Dienstag habe ich Termin auf der Zulassungsbehörde. Kann ich den Unimog anhand der vorhandenen Papiere mit der Eintragung als selbstfahrende Arbeitsmaschine ohne weitere Nachweise (Bilder o.ä.) zulassen, damit ich dann in Ruhe die Voraussetzungen für ein H-Gutachten + Umschlüsselung schaffen und angemeldet zum TÜV fahren kann?

Vorab vielen Dank!
Grüße, Andreas
#548273
Hallo und herzlich willkommen Andreas,
Herzlichen Glückwunsch zum neuen Spielzeug.

Deine Beschreibung und Dein Thementitel passen für mich irgendwie nicht zusammen. Hat der Mog nun tatsächlich einen Kran oder Bagger oder nicht.

Wenn er keinen Bagger oder großen Kran hat, so dass der Mog für nichts anderes als das Betreiben dieser Geräte tatsächlich genutzt werden kann, sehe ich auf den ersten Blick keine legale Möglichkeit, den Mog als Selbstfahrende Arbeitsmaschine zuzulassen.
Du selbst hast ja bereits Zweifel, sonst hättest Du die Frage anders formuliert. Natürlich könnte es auf irgendeiner Zulassungstelle mit einem nicht so ganz den Vorgaben folgenden Sachbearbeiter klappen. Wenn Du dann mit dem Mog herum fährst könnte das durchaus anschliesend als Steuerhinterziehung gewertet werden, was bereits einen Straftatbestand bedeutet. Also nicht wirklich empfehlenswert.
#548274
Hallo Andreas,

einen treffsicheren Ratschlag kann man Dir anhand Deiner Angaben leider nicht geben.

Wie ist der Mog derzeit geschlüssel?
Ist der Bagger (welcher?) dabei, nur nicht aufgebaut?
Willst Du den Bagger überhaupt nutzen?
Soll der Bagger ständig aufgebaut sein oder nur zeitweise als Anbaugerät?
In welchem Zustand ist der Bagger? (Sicherheitseinrichtungen, Alter der Schläuche, mechanischer Verschleiß ...)
Private oder gewerbliche Nutzung?

Wie Jürgen schon sagte, wenn Du nur fahren willst, scheidet Arbeitsmaschine aus. Und wenn Du baggern möchtest, wird es nach heutigem Stand möglicherweise schwierig über teuer bis unmöglich eine Straßenzulassung zu bekommen.

Mein 411 mit KLAUS Bagger war in seinem früheren Leben auch 30 Jahre lang eine selbstfahrende Arbeitsmaschine mit 23 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung. Den Bagger habe ich nach dem Kauf runter gemacht, den Mog als Zugmaschine (ohne Pritsche) und schwarzer Nummer ganz normal zugelassen und auch immer nur so zur HU gefahren. Der Bagger war dann zeitweise als Anbaugerät drauf. In der Versicherung war der Bagger aber enthalten, was natürlich auch mehr gekostet hat als für die "normale" Zugmaschine.

Übrigens ist das Fahren mit aufgebautem Bagger kein Vergnügen, sondern erhöhtes Risiko!
Dateianhänge:
KLAUSi in der Schlepperpost UCG 25 Jahre_klein.jpg
KLAUSi in der Schlepperpost UCG 25 Jahre_klein.jpg (80.02 KiB) 2184 mal betrachtet
#548287
Hallo Jürgen, hallo Christoph,
vielen Dank für Eure schnelle Rückmeldung.
Bagger ist keiner montiert und auch nicht mit dabei. Der Unimog ist mit Kipperpritsche und Zugmaul ausgestattet.
Im Fahrzeugbrief steht:
Fahrzeug-Bauart: selbstf. Arbeitsmasch. Bagger DA 4
Schlüssel-Nr: 1612

Im letzten Tüvbericht von KÜS:
Fz-Art: 891000 Lof.Zugm.Ackerschlepper

Jetzt stellt sich mir die Frage ob ich am Dienstag eine Zulassung mit schwarzer Nummer bekomme (hab da ein Termin auf der Zulassungsbehörde) oder muss ich erst zum TÜV und den Mog umtragen lassen?

Grüße, Andreas
#548288
Hallo Andreas,

Ob der letzte hoffentlich noch gültige Tüv-Bericht reicht kann Dir nur der Bearbeiter der Zulassungsstelle beantworten aber wenn dort schon LoF- Ackerschlepper drin steht ist er ja eigentlich bereits vom Tüv entsprechend begutachtet worden.

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