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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#577575
Hallo Michael,
Für die Maut ist entscheidend, ob das Fahrzeug in seiner Art für den Gütertransport bestimmt ist oder verwendet werden kann.
Genau das ist der entscheidende Punkt. Nur die theoretische Möglichkeit Güter transportieren zu können reicht bereits. Und genau an dem Punkt wird gestritten ob ein als Sportgeräteträger zugelassener Anhänger theoretisch auch zum Gütertransport genutzt werden könnte.
#577604
Hallo Ingo,
auch das ist leider alles andere als eindeutig.
So haben z.B. LKW Anhänger durchaus auch grüne Kennzeichen wenn sie mit dem Zugfahrzeug gemeinsam versteuert werden. Dies wird dann gemacht wenn z.B. nur ein Zugfahrzeug aber mehrere Anhänger eingesetzt werden.
Und die steuerbefreiten Sportgeräteanhänger haben keine eigene Versicherung.
Daher wird gerade bei etwas wertvolleren Anhängern bewusst auf die Steuer und Versicherungsfreiheit verzichtet wird.
#577616
Hallo
Jürgen-Fahlbusch hat geschrieben:Und die steuerbefreiten Sportgeräteanhänger haben keine eigene Versicherung.
ein Anhänger ist immer mit dem Zugfahrzeug versichert, die Anhängerversicherung greift nur, wenn der Anhänger nicht mit einem Zugfahrzeug verbunden ist.
Dagegen muss eine steuerbefreite Zugmaschine oder selbstfahrende Arbeitsmaschine immer versichert sein, wenn sie am öffentlichen Verkehr teilnimmt.
Somit dürfte der Versicherungsaspekt nicht ausschlaggebend sein.
#577622
Hallo Helmut

ein klares Jein :D
Du schreibst völlig richtig:
ein Anhänger ist immer mit dem Zugfahrzeug versichert, die Anhängerversicherung greift nur, wenn der Anhänger nicht mit einem Zugfahrzeug verbunden ist.
Wenn der Anhänger von der Zugmaschine getrennt ist, ist er nicht mehr mit der Zugmaschine mit versichert.
Es geht aber von Ihm trotzdem eine grundsätzliche Gefahr aus für die der Besitzer / Eigentümer haften muss. Thema Haftpflicht.
Und wenn der Anhänger ungewollt einen neuen Besitzer findet, fehlt ihm dann auch die mögliche Teilkasko.
Und dies führt bei manchen Anhängerbesitzern dann durchaus zu einem ausschlaggebenden Argument.

Allerdings führt diese Diskussion wieder zuweit von dem eigentlichen Thema "Maut" ab.
Ich wollte nur versuchen, dss unsere Leser hier zur Eigeninitiative Richtung proaktive Mautbefreiung zu sensibilieren und nicht wie in dem geschilderten Fall auf die gerichtliche Auseinandersetzung mit Toll-Collect und BAMF zu warten. Die haben einen viel längeren Atem und nutzen diesen eben bis zur letzten Instanz aus.
Nieswurz liked this
#577641
Hallo zusammen,

Eine Frage an die Kollegen, die den Registrierungsprozess schon gestartet oder sogar schon erfolgreich durchgeführt haben:

Bei meinem U1200 (427) kämen prinzipiell zwei Registrierungsgründe in Frage:
- "8j Zugmaschine Ackerschlepper" oder
- "8l Historisches Fahrzeug"

Spielt es eine Rolle, was ich da nehme oder hat eins der beiden für mich als Privatmann einen Vorteil?
Was habt ihr denn gewählt?

Und was habt ihr Toll-Collect denn dann so sinngemäß geschrieben? :danke

Viele Grüße und noch einen schönen Sonntag!
Rolf
#577643
Hallo Rolf,

kurz gesagt - das was gefragt war.
Dazu noch die "Erklärung zum landwirtschaftlichen Betrieb". Den Rest werden die sich selber über die Zulassung geholt haben.

mfG
Axel
#577658
Moing Rolf,

exakt so - "...Das Fahrzeug mit dem amtl. Kennz. XX-XXXX, Typ Unimog 406-121, landwirtschaftliche
Zulassung, ist im Einsatz für meinen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb. ..."
Hat mich auch "etwas" gewundert.

mfG
Axel
#577661
Hallo Rolf,

für mich als Privatmann
und
Erklärung zum landwirtschaftlichen Betrieb
widerspricht sich aber ersteinmal. Axel hat tatsächlich solchen einen Betrieb wenn auch nur als Nebenerwerb soweit mir bekannt.

Wenn es bei Dir genauso ist sollte es also kein Problem mit der Erklärung sein, wenn aber nicht wäre so eine Erklärung schon strafrechtlich relevant.
#577677
Hallo,
Jürgen-Fahlbusch hat geschrieben:auch das ist leider alles andere als eindeutig.
So haben z.B. LKW Anhänger durchaus auch grüne Kennzeichen wenn sie mit dem Zugfahrzeug gemeinsam versteuert werden. Dies wird dann gemacht wenn z.B. nur ein Zugfahrzeug aber mehrere Anhänger eingesetzt werden.
Und die steuerbefreiten Sportgeräteanhänger haben keine eigene Versicherung.
Daher wird gerade bei etwas wertvolleren Anhängern bewusst auf die Steuer und Versicherungsfreiheit verzichtet wird.
Wenn man einen Sportgeräteanhänger zweckgebunden zulassungsfrei fährt, bekommt er eine grüne Nummer und darf damit eben auch nur noch für diesen Zweck genutzt werden, damit ist man aus der Mautpflicht raus. Die Mautpflicht ergibt sich nicht aus der Farbe des Kennzeichens, daher ist es auch egal, ob andere Fahrzeuge/Anhänger auch grüne Kennzeichen haben oder nicht.
Deine Auffassung mit der Versicherung ist auch nicht nachvollziehbar. Richtig ist, dass solche Anhänger grundsätzlich nicht der Pflichtversicherung unterliegen. Es ist aber völlig problemlos, diese Anhänger freiwillig genauso wie jeden anderen Anhänger zu versichern. Wenn man allerdings den Anhänger als "normalen" Anhänger wiederum zulässt, bleibt natürlich auch die Möglichkeit des Gütertransportes und damit auch die eventuelle Mautpflicht.
Helmut Schmitz hat geschrieben:ein Anhänger ist immer mit dem Zugfahrzeug versichert, die Anhängerversicherung greift nur, wenn der Anhänger nicht mit einem Zugfahrzeug verbunden ist.
Das war bis vor ein paar Jahren so, hat sich aber zwischenzeitlich geändert, was man u.a. auch an den Versicherungsprämien merkt, wenn man eine Anhängerversicherung neu abschließt.

Gruß,
Michael
#577686
Hallo Jürgen,

hier hast du natürlich recht :wink: :
Jürgen-Fahlbusch hat geschrieben: 14.10.2024, 09:15 Hallo Rolf,

für mich als Privatmann
und
Erklärung zum landwirtschaftlichen Betrieb
widerspricht sich aber ersteinmal.
Für die BG ist es ein landwirtschaftlicher Betrieb weil die bewirtschafteten Flächen zu groß sind --> daher in der BG beitragspflichtig.
Für das Finanzamt ist es hingegen kein Betrieb, weil kein Gewinn erzielt wird --> daher beispielsweise auch nur ein schwarzes und kein grünes Kennzeichen.

Der Unimog ist aber (unabhängig von oben beschriebenem "Betrieb") als "89.1000 Zugm.Ackerschlepper" mit H-Kennzeichen zugelassen.
Dann probiere ich mal die Variante "Historisches Fahrzeug"!
Ich hatte mich nur gewundert, dass die Erklärung scheinbar so formlos sein sollte :)

Viele Grüße!
Rolf
#577690
Hallo Michael, (Stellvertretend)

Es is schön wie Ihr genau wißt wie, wo, wer Maut befreit ist oder eben nicht.
Merkwürdig nur dass ausgebildete Volljuristen in Form von Richtern und Anwälten dies leider nicht genauso einfach und klar erkennen.
Aber OK, ich habe derzeit noch das Glück eineindeutig nicht betroffen zu sein, als bin ich erst einmal hier raus
#577696
Hallo Jürgen
Jürgen-Fahlbusch hat geschrieben:Merkwürdig nur dass ausgebildete Volljuristen in Form von Richtern und Anwälten dies leider nicht genauso einfach und klar erkennen.
Was haben Politiker und Richter a) gemeinsam und b) was unterscheidet sie
a) von der Sache, über die sie sprechen oder verhandeln haben beide keine Sachkenntnis
b) der Jurist braucht dazu eine Ausbildung, der Politiker nicht.
Aus dem Grund schon bauen Politiker Gesetze, die nicht immer klas klar geregelt sind, sich widersprechen oder unvollständig sind. Und darüber können Juristen (gegen Geld natürlich) vortrefflich streiten, jedenfalls solange wie irgendjemand das bezahlt.
#577724
Hallo Jürgen,
Jürgen-Fahlbusch hat geschrieben:Merkwürdig nur dass ausgebildete Volljuristen in Form von Richtern und Anwälten dies leider nicht genauso einfach und klar erkennen.
dann sollen sich wegen mir die Volljuristen darüber streiten, 100%ig kann man sich sowieso nie absichern, da müssten teilweise schlicht und einfach die Vorschriften eindeutiger formuliert sein. Das will man aber scheint's mir manchmal seitens des Gesetzgebers gar nicht. Ich erinnere mich da auch gerne daran, wie ich damals mal wegen der früheren Fahrtenschreiberpflicht bei Zugmaschinen ab 40KW und der Befreiung für H-Kennzeichen im Bezug auf meinen 406er mit H kombiniert mit Anhänger ohne H mal nachgeforscht habe. Inzwischen hat sich Regelung da ja sowieso etwas geändert, damals bekam ich auch an den verschiedenen Stellen, die ich gefragt hatte, nur unterschiedliche Antwort oder den Hinweis, dass man nur kontrollierendes Organ sei aber nichts dazu sagen könne (da hab ich mich dann immer gefragt, wie man das dann kontrollieren kann, wenn man nicht weiß, wie die rechtlichen Grundlagen sind) oder aber ein "Ach, sie wird doch keiner anhalten, wenn sie privat da 2 mal im Jahr privat ein paar Ster Holz aus dem Wald transportieren", das man mir natürlich auch nicht schriftlich bestätigen wollte.

Im Falle des Sportanhängers sehe ich das wie bei einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine. Wenn jeweils zweckgebunden solchermaßen zugelassen (oder eben zulassungsfrei, teils trotzdem kennzeichenpflichtig betrieben), dann darf damit kein Gütertransport im Sinne des Mautgesetzes betrieben werden. Also keine Mautpflicht. Theoretisch könnte ich mit quasi jedem Fahrzeug Güter transportieren. Wohnmobile sind ja auch nicht mautpflichtig, obwohl man sicher da auch theoretisch Güter in den Wohnraum stellen und transportieren könnte. Wenn ich allerdings den Sportgeräteanhänger "normal" zulasse, könnte und dürfte ich damit auch was anderes transportieren, damit ist das Gespann dann u.U. mautpflichtig. Mit der Versicherung hat das eben nichts zu tun, da auch der zulassungsfreie Sportgeräteanhänger problemlos freiwillig wie jeder andere Anhänger versichert werden kann, wenn man das will, habe ich selbst in einem Falle auch so gemacht.

Gruß,
Michael
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