- 24.05.2004, 14:30
#6332
Hallo!
Wir kennen es ja von den Geländewägen : Das AUFlasten.
Man hat z.B. einen 4 türigen TerranoII und möchte sich um die Steuer mogeln, also geht man zur Werkstatt lässt sich die Hinterachsfederung modifizieren und lässt sich vom TÜV die 2.8t. eintragen ---> fertig.
Jetzt sehe ich aber hin und wieder, dass Unimogs und andere LKW\'s auchmal ABgelastet werden um die Gewichtsbesteuerung zu verringern.
Meine Fragen:
1. Gibt es da (ausser dem Leergewicht) eine Beschränkung? Kann man ein 16Tonnen-Monster auf 5,5 ablasten?
2. Sind zum Ablasten auch Veränderungen am Fahrzeug nötig?? Würde mMn wenig Sinn machen schwächere Federungen oder dünnere Achsen einzubauen.....
3. Kann sich bei dem Vorgehen auch was für den Führerschein ändern? Also darf ein auf 7,5t. abgelasteter LKW von einem C1 Besitzer /altem IIIer Besitzer gefahren werden?
Gruß
Greenhorn
Wir kennen es ja von den Geländewägen : Das AUFlasten.
Man hat z.B. einen 4 türigen TerranoII und möchte sich um die Steuer mogeln, also geht man zur Werkstatt lässt sich die Hinterachsfederung modifizieren und lässt sich vom TÜV die 2.8t. eintragen ---> fertig.
Jetzt sehe ich aber hin und wieder, dass Unimogs und andere LKW\'s auchmal ABgelastet werden um die Gewichtsbesteuerung zu verringern.
Meine Fragen:
1. Gibt es da (ausser dem Leergewicht) eine Beschränkung? Kann man ein 16Tonnen-Monster auf 5,5 ablasten?
2. Sind zum Ablasten auch Veränderungen am Fahrzeug nötig?? Würde mMn wenig Sinn machen schwächere Federungen oder dünnere Achsen einzubauen.....
3. Kann sich bei dem Vorgehen auch was für den Führerschein ändern? Also darf ein auf 7,5t. abgelasteter LKW von einem C1 Besitzer /altem IIIer Besitzer gefahren werden?
Gruß
Greenhorn