Moin,
es tut mir Leid, aber wenn Ihr so mit Fachbegriffen meines ehemaligen Lehrberufes durcheinander werft, dann muss ich einschreiten...

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Also, bei der Einfuhr aus einem Drittland, welches die Schweiz aufgrund ihrer permanenten Verweigerung endlich von der EU anektiert zu werden ist, fällt auf jeden Fall die Einfuhrumsatzseuer an.
Diese EUSt ist gleichzusetzen mit der noch 16%igen USt, welche viele unkundige auch als die nicht existierende Mehrwertsteuer titulieren.
Soweit so gut.
Die EU hat auf bestimmte Artikel Schutzabgaben erlassen, die die Wirtschaft in der EU schützen soll. Dazu gehören auch Automobile und LKW

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Diese Abgabe tituliert man als Zollabgabe, umgangssprachlich Zoll. Also muß auf einen LKW (Unimog) aus der Schweiz Zoll bezahlt werden.
So, wer hat nun den logischen Unsinn entdeckt?
Richtig, der Unimog ist ja in Deutschland gebaut worden, der 404 Formel 1 - Mog als Baureihe ja auch am häufigsten. Daher ist es ja nicht richtig die heimische Wirtschaft schützen zu wollen, er hat diese ja durch den Bau und Verkauf in ein Dritte Welt Land (Tschuldigung Drittland) ja schon unterstützt. Daher ist so ein Reimport Zollfrei

(wären 10 % des Kaufpreises gewesen, wobei dann erst die 16% EUSt auf die Summe von beiden gerechnet worden wären).
Nun will der Mog-unkundige Zöllner an der Grenze aber immer alles richtig machen, also will er auch für die Erlassung dieser 10 % einen ordentlichen Nachweis, daß der 404 auch in Deutschland gebaut wurde. (Früher reichte ja der Stern vorne am Kühergrill, aber nachdem der nun für einen Weltkonzern steht, sind die Jungs diesbezüglich auch verunsichert). Dieser Nachweis wäre z.B. die angesprochene EUR1, welche mit dem Antrag auf Einfuhr in die Europäische Union (Einheitspapier 0737 (hätte auf 0747 getippt)) beim Mann in Grün eingereicht werden muß.
Das dieses Formular ziemlich formel ist, kann der Nachweis auch vom zugelassenen Verkäufer auf die von Romi beschriebene Art und Weise erbracht werden.
So, nun sollten die Begriffe mal klar gestellt werden.
Zu guter letzt vielleicht noch ein nützlicher Tip: Die Umsatzsteuer ist ja eine Landessteuer, sie fällt in der Regel nicht an, wenn der Gegenstand aus dem Land gebracht wird, da sie ja im Zielland auch erhoben wird.
Was bedeutet das?
In der Regel sollte die schweizer Umsatzsteuer von einem zugelassenen Händler ausgewiesen werden können. Mit dem entsprechenden Formular kannst Du als Deutscher dann bei der Ausfuhr diese bestätigen lassen und die Umsatzsteuern dann mit dem Formular beim Händler zurück erstattet bekommen. Gilt auch für die Schweizer beim Einkauf in Deutschland.
Früher wurde ich ab und zu mal dazu mißbraucht, auf einem Schmuckstück aus der Schweiz, verbracht in meiner Windel zu sitzen. Bei einem Grenzübergang, bei dem sich die beiden Zollstationen nicht direkt sehen konnten, hat der böse Verwandte dann die Ausfuhr an der Schweizer Grenzstation bestätigen lassen. Dann kam das Goldstück unter meinen Hintern und an der deutschen Grenze gabs nichts zu verzollen. Da lohnte sich der Einkauf richtig....
Allerdings wird es den Säugling nicht geben, der einen 404 in der Windel verstecken kann und man muß die Kopie des Einheitsformulares mit der Berechnung und bestätigten Zahlung der EUSt auch bei der Zulassungsstelle vorlegen.
Gruss
Michael
P.S. Noch ein Tip: Die EUSt wird auf den Kaufpreis in der Schweiz gerechnet (sollte der Mog auf Trailer nach Deutschland kommen, wird noch die Fracht bis zur Grenze dazu gerechnet). Je niedrieger also die Rechnung, desto niedrieger die EUSt. Sollte die Rechnung allerdings dem Zöllner spanisch sprich zu niedrieg vorkommen, so kann er schätzen, was meist nicht gut für den Käufer ausgeht. So habe ich mal eine Verzollung für einen stark restaurierten RR Silver Shadow mit Rechnungswert von 10.000 Mark erstellt. Bei der Beschau stellte sich raus, daß das gute Stück hochglanzpoliert Zustand 1 hatte. Da hat der Zöllner locker eine 0 drangehängt. Wiederspruch zwecklos und der Käufer hatte irgendwie nicht mehr so das Schnäppchen.