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Spezial-Forum zur Unimog-Baureihe U 404 S.

Moderatoren: stephan, krahola

#86086
Hallo,

bin bei Kauf von einem 404 ex. Schweizer Armee Bj. 69 mit 25.000 km gelaufen.

Frage:

Worauf sollte ich besonders Achten beim Kauf von diesem ? (Bei meinem Hobby, Suzuki Jeeps kenn ich mich halt besser aus ;-)

Holen kann ich leider nur Samstag (und so wie es Ausschaut gleich dieser Samstag), wie sieht es da mit dem verzollen Direkt an der Grenze aus, gibts da welche wo ich gleich Zahlen kann (wär Mir auch am liebsten) und welche Papiere brauche ich ?

Kann ich mit Kurzzeitkennzeichen den von der Schweiz holen ? oder brauche ich ein Schweizer Kennzeichen ?

Wäre sehr dankbar für zahlreiche Antworten und Hilfestellung.

Viele Grüße aus Freiburg i. Breisgau

Marc
#86089
Moin,

also am besten ist ein Export-Kennzeichen aus der Schweiz, das wird auf jeden Fall in beiden Ländern anerkannt. Wie es mit einem Kurzzeitkennzeichen aus Deutschland ist, weiß ich nicht. Ob man das Export-Kennzeichen am Samstag bekommt, halte ich allerdings für Fragwürdig.

Der weitere Vorteil ist, daß an dem blauen Kennzeichen kein Hinweis ist, wann es verfällt, also unsere Rennleitung in Deutschland damit auch etwas überfordert ist...

Zur Verzollung würde ich mir vorher ein großes Zollamt (möglichst Autobahn) aussuchen und sicherheitshalber nochmals nachfragen, ob es auch am Wochenende die Möglichkeit gibt. Am besten wird sein, daß Du Dir an diesem Grenzübergang einen Spediteur suchst, der Dir die Verzollung macht. Wird ein paar Euro kosten, aber Du hast weniger Ärger und er kann Dir vielleicht noch ein paar "Tipps" geben (Niedriegere Verkaufsrechnung aus der Schweiz bringen auch weniger Abgaben in Deutschland :wink: ).

Mit dem Nachweis, daß das Fahrzeug in Deutschland gebaut wurde (Frag mal bei Hr. Maier von DC) brauchst Du dann eigentlich nur die EUSt in Deutschland zu zahlen. Besorg Dir vorher einen Ausfuhrnachweis und die nötigen Dokumente, dann bekommst Du auch die Schweizer Umsatzsteuer zurück, falls Du bei einem Händler kaufst.

Viel Erfolg!

Michael

Viel Erfolg!

Michael
#86215
Hallo,

also, habe heute einmal mit dem "allgemeinen Zollamt" www.Zoll.de gesprochen. Fazit sehr nette Dame und eine relative Einfache Abwicklung. Ich sollte Mir das 0737 Formular besorgen (kenn ich doch aus dem Asterix-Film:-). Dann zum Zoll und 10 % Einfuhr und 16% MwSt. zahlen. Hm klingt gut und recht Einfach.

Damit ich weiß wann der Zoll Offen ist das Zollamt Nähe Basel angerufen. Fazit sehr netter Beamter und eine relative Einfache Abwicklung. Das Formular 0737 kennt Er nicht, ich solle das Formular EUR1 nehmen (Huch, wieder zurück im Asterix-Film?) Naja, von den Kosten auf jeden Fall besser, da brauch ich das EUR1 nur vom Verkäufer und vom schweizer Zoll Unterschreiben und Abstempeln lassen dann Nix mit Einfuhrsteuer.

Logisch...ich weiß Bescheid..oder eher nicht.

Der Verkäufer würde Mir ein Schweizer Kennzeichen besorgen kostet 300,00 Franken, satt !

@Romi

Wie war das mit dem Kurzeitkennzeichen ????? Schweiz bis 11.00 Uhr??? Ich arbeite zwar in einem Autohaus, aber anscheinend gabs noch Nie die Verlegenheit einem Kunden ein Auto in die Schweitz zu verkaufen. Bekommen könnte ich also entweder Kurzzeitkennzeichen oder Rote Nummer. Weil die 300,00 Franken für 100 km bis zum schweizer Zoll iss nicht wirklich ein gutes Angebot, zumal ich für die dt. Kennzeichen nichts zahlen muß.

@Michael

Wie sieht es denn mit dem Rahmen/Blech aus, gewisse Stellen ?

Viele Grüße

Marc
#86222
Hallo Marc

Mit der roten Nummer ist noch besser. Bis 11:00 meinte ich am Samstag da das Verzollungsbüro um 12:00 geschlossen wird.

Der Unimog ist Steuerfrei, aber unter der Rechnung muss der Satz stehen
" Der Ausführer der Waren, auf sich dieses Handelspapier bezieht erklärt, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte EU-Ursprungswaren sind" und darunter muss der Verkäufer Unterschreiben. Wichtig ist das dir der Verkäufer eine von ihm Unterschriebene Vollmacht mit gibt, wo er die zuständige Verzollungsagentur zur Unterschrift bevollmächtigt.

Viel Glück und wenn du fragen hast melde dich einfach wieder.

GrussRomi
#86236
Moin,

es tut mir Leid, aber wenn Ihr so mit Fachbegriffen meines ehemaligen Lehrberufes durcheinander werft, dann muss ich einschreiten...

:sorry:

Also, bei der Einfuhr aus einem Drittland, welches die Schweiz aufgrund ihrer permanenten Verweigerung endlich von der EU anektiert zu werden ist, fällt auf jeden Fall die Einfuhrumsatzseuer an.

Diese EUSt ist gleichzusetzen mit der noch 16%igen USt, welche viele unkundige auch als die nicht existierende Mehrwertsteuer titulieren.

Soweit so gut.

Die EU hat auf bestimmte Artikel Schutzabgaben erlassen, die die Wirtschaft in der EU schützen soll. Dazu gehören auch Automobile und LKW :shock: .

Diese Abgabe tituliert man als Zollabgabe, umgangssprachlich Zoll. Also muß auf einen LKW (Unimog) aus der Schweiz Zoll bezahlt werden.

So, wer hat nun den logischen Unsinn entdeckt?

Richtig, der Unimog ist ja in Deutschland gebaut worden, der 404 Formel 1 - Mog als Baureihe ja auch am häufigsten. Daher ist es ja nicht richtig die heimische Wirtschaft schützen zu wollen, er hat diese ja durch den Bau und Verkauf in ein Dritte Welt Land (Tschuldigung Drittland) ja schon unterstützt. Daher ist so ein Reimport Zollfrei :lol: (wären 10 % des Kaufpreises gewesen, wobei dann erst die 16% EUSt auf die Summe von beiden gerechnet worden wären).

Nun will der Mog-unkundige Zöllner an der Grenze aber immer alles richtig machen, also will er auch für die Erlassung dieser 10 % einen ordentlichen Nachweis, daß der 404 auch in Deutschland gebaut wurde. (Früher reichte ja der Stern vorne am Kühergrill, aber nachdem der nun für einen Weltkonzern steht, sind die Jungs diesbezüglich auch verunsichert). Dieser Nachweis wäre z.B. die angesprochene EUR1, welche mit dem Antrag auf Einfuhr in die Europäische Union (Einheitspapier 0737 (hätte auf 0747 getippt)) beim Mann in Grün eingereicht werden muß.

Das dieses Formular ziemlich formel ist, kann der Nachweis auch vom zugelassenen Verkäufer auf die von Romi beschriebene Art und Weise erbracht werden.

So, nun sollten die Begriffe mal klar gestellt werden.

Zu guter letzt vielleicht noch ein nützlicher Tip: Die Umsatzsteuer ist ja eine Landessteuer, sie fällt in der Regel nicht an, wenn der Gegenstand aus dem Land gebracht wird, da sie ja im Zielland auch erhoben wird.

Was bedeutet das?

In der Regel sollte die schweizer Umsatzsteuer von einem zugelassenen Händler ausgewiesen werden können. Mit dem entsprechenden Formular kannst Du als Deutscher dann bei der Ausfuhr diese bestätigen lassen und die Umsatzsteuern dann mit dem Formular beim Händler zurück erstattet bekommen. Gilt auch für die Schweizer beim Einkauf in Deutschland.

Früher wurde ich ab und zu mal dazu mißbraucht, auf einem Schmuckstück aus der Schweiz, verbracht in meiner Windel zu sitzen. Bei einem Grenzübergang, bei dem sich die beiden Zollstationen nicht direkt sehen konnten, hat der böse Verwandte dann die Ausfuhr an der Schweizer Grenzstation bestätigen lassen. Dann kam das Goldstück unter meinen Hintern und an der deutschen Grenze gabs nichts zu verzollen. Da lohnte sich der Einkauf richtig....

Allerdings wird es den Säugling nicht geben, der einen 404 in der Windel verstecken kann und man muß die Kopie des Einheitsformulares mit der Berechnung und bestätigten Zahlung der EUSt auch bei der Zulassungsstelle vorlegen.

Gruss

Michael

P.S. Noch ein Tip: Die EUSt wird auf den Kaufpreis in der Schweiz gerechnet (sollte der Mog auf Trailer nach Deutschland kommen, wird noch die Fracht bis zur Grenze dazu gerechnet). Je niedrieger also die Rechnung, desto niedrieger die EUSt. Sollte die Rechnung allerdings dem Zöllner spanisch sprich zu niedrieg vorkommen, so kann er schätzen, was meist nicht gut für den Käufer ausgeht. So habe ich mal eine Verzollung für einen stark restaurierten RR Silver Shadow mit Rechnungswert von 10.000 Mark erstellt. Bei der Beschau stellte sich raus, daß das gute Stück hochglanzpoliert Zustand 1 hatte. Da hat der Zöllner locker eine 0 drangehängt. Wiederspruch zwecklos und der Käufer hatte irgendwie nicht mehr so das Schnäppchen.
#86242
Hallo,

vielen Dank für die Antworten.

Gut das es bei den 16% MwSt. bleibt...und wenn das mit der Rote Nummer klappt zur Überführung? dann steht einer Abholung Nix mehr im Wege.

Kann Mir noch jemand wesentliche Merkmale nennen wo ich hinschauen muß ? (Ich weiß, es gibt eine Suchfunktion mit der Man(n) mit Sicherheit etliche Antworten findet, aber ...;-)

Freue mich schonmal wenn alles soweit klappt das Er bei Mir steht.

Viele Grüße

Marc
#86302
Hallo Marc,

mach erst eine ausgiebige Probefahrt (erst mal Bremsen testen)
und schau dir danach untenherum auf etwaige größere Leckagen
Temperaturkontrolle an Differenzialen und Radnaben.
Wenn er noch nicht zu lange beim Händler im freien stand dürfte einer Überführung nichts om Wege stehen.
Ich haben meinen über Basel geholt, Rote Nummer, 16% EinfuhrUST.
10 % Zoll auf den in der Schweiz verbrauchten Treibstoff für die Fahrt bis zu Übergang. :?:
Geb dir einen Tip. Wenn Du an den Grenzübergang fährst- fahr auf einer PKW-Spur bis zum Grenzer,
sag Ihme dass Du zum Zoll musst und ob du kurzzeitig das Fahrzeug auf dem Seitenstreifen stehenlassen kannst.
Zurückschicken kann er dich nicht und Du hast die "Schwerlastabgabe"
für LKW gespart. :idea:

Überführende Grüße
Heino
#86645
Moin!

Das mit dem verbrauchten Treibstoff ist eine linke aber wohl legele Geldschneiderei.

Wie ich oben geschrieben habe, werden bei Zoll- und Steuerberechnung die Fracht- oder Transportkosten bis zur deutschen Grenze mit in die Berechnungsgrundlage einberechnet.

Nun hat der Zöllner halt bei einem selbstfahrenden Mog gedacht, daß es ja keine Fracht gibt, aber Kosten durch die Fahrt ansich, nämlich den Treibstoff entstanden sind. Daher die anteilige Treibstoff-Versteuerung (16%).

Genaugenommen hätte er dann aber eigentlich auch Zoll für den Sprit rechnen müssen, da er ja bestimmt nicht aus Deutschland kam und die anteilige Umweltsteuer und..... :lol: :lol: :lol:

Michael
#86835
Hallo,

hat alles Wunderbar geklappt ! Vielen Dank !!! :D :D :D :D

Als Wir (ich und meine Kollegen) ankamen und den 404 sahen hats Uns fast Umgehauen. Trotz der 26.000 km Laufleistung steht Er da als wäre Er gerade von der Fabrik gekommen. Die Spiralfedern sehen aus als seien diese Nie im Einsatz gewesen. Überrascht waren Wir über den Koffer....Kunstoffkoffer mit Rolladen ?!

Überrascht waren Wir schon als Uns der Verkäufer einen Kopfhörer gab mit dem Hinweis "für die Fahrt" Hä ? Ok jetzt Wissen Wir warum. :shock:

Die Abwicklung beim Zoll war 1a. Zwar war die Zuständige schweizer Seite am Samstag um 13.00 Uhr Geschlossen :cry: , doch gegen eine Gebühr von 30 Franken ging es. :D

Heute habe ich jetzt Gelegenheit mich mit dem MOG zu befassen.

Hoffe hier im Forum auch das Thema H-Zulassung zu finden und die dazugehörigen Papiere und Auflagen. Da der Fahrzeugbrief ja noch erst Erstellt werden muß wäre ich sehr dankbar für weitere Möglichkeiten der Eintragungen speziell für Rad/Reifenkombinationen.

Viele Grüße

Marc

PS. Kann mich noch jemand schreiben wie Bilder eingesetzt werden können ?
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