Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#409146
Moin miteinander.
An meinem 411 Cabrio ist ein Überrollbügel an der hinteren Wand angeschraubt. Abgesehen davon, dass der ungünstig sitzt für das Öffnen und einklappen des Verdecks, habe ich kein großes Vertrauen für den Fall der Fälle. Die Kabine wird unweigerlich einknicken. Aber soweit ich weiß, ist das damals so von der ldw BG vorgesehen gewesen.
Meine Übelegung geht dahin, mit einer entsprechenden Verstrebung den Bügel hinter der Kabine am Leiterrahmen zu befestigen. Ich frag deshalb nach Lsöungen von Euch. Dies auch, weil ich sonst den Grundrahmen, welcher zur Zeit beim Karosserieschlosser steht, innerhalb der Kabine mit Verstärkungen versehen müßte, um den Bügel dann wieder an der Rückwand zu montieren.

Grüße vom Deich
Meinhard
#409163
Hallo Meinhard,

wenn Du den Originalbügel hinter die Kabine auf den Rahmen bringst gibt es zwei Punkte zu beachten.
1. Du kannst das Verdeck nicht mehr zurück klappen, zumindest nicht mehr in der bisherigen Art. Der Bügel ist zu schmal, als dass das Verdeck da durch passt.
2. Der Rahmen ist weich und kann sich in dem Bereich hinter der Kabine üblicher Weise verwinden. Der Bügel verhindert dies, allerdings muss dann die Konsole entsprechend stabil werden.
#409206
Hallo Meinhard,
wenn du einen originalen Umsturzbügel hast, welcher in der Kabine an der Rückwandverschraubt ist, lässt sich das Faltdach sehrwohl öffnen und einfalten.
Es liegt dann auf der Karosserie oder dahinter. Aber natürlich nicht mehr wie vorgesehen hinter den Sitzen.

Um die Stabilität zu erhöhen, den Bügel am Rahmen zu verschrauben ist eine Möglichkeit.
Dies wird inTruck-Trail Fahrzeugen meisst so ausgeführt.
Aber dann nicht mehr mit der Karosserie verbinden. Die Kabine würde duch die unterschiedliche Verwindung der Bauteile beschädigt.

Gruß
Jochen
#409222
moin,

die originalen Bügel sind von Seiten der BG garnicht mal wirklich erforderlich. In einer Verordnung (die Nummer hab ich grad nicht zur Hand, müsste ich nachsehen) von denen heißt es, dass Unimogs aufgrund ihres niedrigen Schwerpunktes allgemein als ungefährdet beim Kippen angesehen werden können und daher von der Bügelpflicht befreit sind.

Hier sind Fotos von gleich zwei 411-112 mit originalem Bügel und vollständig zurückgeklapptem Verdeck:
http://www.unimog-community.de/phpBB3/v ... 6&start=15
Eine weitere Option ist es, die kleinen Bolzen im Gestänge vor den Bügel zu haken, dann hängt das Verdeck nicht so tief hinter die Kabine bzw beim kurzen Radstand nicht so tief auf die Pritsche.
Dass die originalen Bügel lediglich mit 4 Schrauben in der Rückwand befestigt sind ist nunmal so. Wie meine Vorredner schon sagten: Er soll hauptsächlich beim Umkippen helfen, nicht beim Überschlagen. Und nach einer stabilen Seitenlage mit dem Unimog ist die Kabine eh verzogen, vorne der Scheibenrahmen verschiebt da auch einiges. Da kommt es auf den Kram in der Rückwand auch nicht mehr an...

mfg
Fabian
#409760
Moin miteinander.
Ihr habt recht, ich hätte mich tatsächlich genauer ausdrücken sollen. Es geht mir um den originalen Umsturzbügel. Meiner ist von außen hinter der Rückwand an den äußeren senkrechten Winkeln angeschraubt. Nu hab ich den Kram schon ne Weile auseinander, meine jedoch, dass das Verdeck klappbar so gerade zwischen dem Bügel durch passt, wenn die oberen Kurven des Bügels einige cm , max 10 cm höher angeschraubt wäre.
War heute nachmittag beim Karosserieschlosser. Habe den Bügel dort gelassen. Die wollen sich was einfallen lassen, wie eine Verstärkung an der Kabine aussehen könnte. Und bislang war ich der Auffassung, dass das Ding beim TÜV vorhanden sein muss. Deswegen sind doch damals Anfang der 70 iger alle Schlepper, auch der alte Lanz Buldog mit diesen blöden weißen oder Elfenbeinweißen Streben ausgerüstet worden.
Irgendwo habe ich mal auf nen Foto einen 411er gesehen, bei dem der Umsturzbügel gleich oberhalb der Rückwand nach außen verschwenkte und in gedachter Linie außerhalb der Kabine senkrecht nach oben verlief. An so etwas hatte ich auch schon gedacht. Denn das Rohr ist ja genormt und hat eine bestimmte Güte.

Doch gern bin ich für Lösungen oder Ideen aufgeschlossen.

Grüße vom Deich.
Meinhard
#409765
hallo

also dieser bügel war bei mir in der kabine drin neben den sitzen und stand unten fest auf dem boden der kabine wo er mit stahlplatten am kabinenrahmen verstärkt war normal ist der nicht auserhalb der kabine hier wird auch dein problem liegen.
das verdeck ging einwandfrei über den bügel dann lag das verdeck zwischen pritsche und führerhaus .

bei mir gab es da nie probleme und der bügel hält einiges aus, uns ist da beim holz rücken mal eine dicke kiefer drauf gefallen und es blieb alles heil.

ich habe den bügel nun auch entfernt da ich mir ein hardtop aus stahl gebaut habe da dies für mich im wald sicherer ist vom tüv her gab es da nie ein problem hat auch nie wer wirklich geschaut.
#409813
moin,

dem TüV ist es vollkommen egal, ob ein Bügel vorhanden ist oder nicht. Bzw hat es ihm egal zu sein, es sei denn der Prüfer hat mal wieder schlechte Laune...

Meine im Laufe der Jahre von Fachwerkstätten mit Originalteilen nachgerüsteten Überrollbügel sind sowohl beim 411 als auch beim 401 innen an der Rückwand befestigt. Jeweils mit 4 Schrauben.

mfg
Fabian
#409845
hey

@krabbler

deine aussage ist nicht ganz korekt wenn der bügel nicht drin ist ist dies ein tüv relevantes teil und kann eigentlcih auch zum erlöschen der betriebserlaubniss führen

hatte dieses problem bei einem alten ferguson

bei traktoren mit umklappbügel ist dies sogar in den papieren vorgeschrieben das der bügel bei straßenfahrt aufgeklappt sein muss

ich hatte bis jetzt immer das glück das der tüv prüfer auch nicht wirklich mit dem unimog auskannte das hab ich schon daran gesehen das er einstieg um in die halle zu fahren dann schaute er 10 minuten drin rum stieg wieder aus und meinte bitte fahren sie ihn rein weil er ihn nicht mal zum laufen brachte.

bei unserem 401er stand der bügel auch in den papieren drin weis nicht ob dies eine ausnahme ist oder ob dies bei anderen auch drin steht
#409881
Moin miteinander.
Ist ja schon spannend, was wir da so an Antworten erhalten. Fabian, die eingestellten Fotos zeigen einige 411 er mit Bügel. Sind die denn alle in der Kabine? Und an alle: Stört der Bügel denn nicht bei den Sitzen. Also bei meiner Körperlänge muss ich den Sitz ganz nach hinten. Da stört dann doch der Bügel an der Rückenlehne?
Da fällt mir nun auch gerade ein, ob mein Bügel nicht auch innen dran war. Und eben aus dem Grunde der Platzverhältnisse ist der umgedreht und aussen angeschraubt?!
Habt Ihr Detailbilder von den Bügeln, wie die innen an der Bodenplatte montiert sind? Vielleicht komme ich so der Lösung schon näher.
Dass ich den Bügel dran haben will, geschieht aus eigenem Sicherheitsinteresse, weniger wg TÜV oder so.

Grüße vom Deich
Meinhard
#409892
Hallo Meinhard,

der Originalbügel gehört wie oben ja übereinstimmend ausgeführt innen in die Ääüßeren hinteren Ecken der Kabine. Daher ist es bei diesem nicht möglich das weiter außen liegende Verdeck durch den Bügel zu klappen. Es geht nur außen herum.
Wenn bei Dein Bügel so breit wäre, dass das Verdeckgestänge dort durchpasst, müsste der Bügel seitlich über die Kabine überstehen, also nicht nur hinter die Rückwand geschraubt sein.
Hast Du Bilder von Deiner Ausführung ?
#409983
moin,

da ich gerade, wie so häufig, wieder auswärts unterwegs bin, kann ich gerade leider keine Detailbilder machen.

Der Bügel steht in der äußersten Ecke, der Sitz geht da noch neben lang. Und ja, auch ich sitze ganz hinten :wink:
Am Kopf und am Rücken merkt man davon nichts.

Wenn der Bügel im Brief eingetragen ist, sieht das anders aus. Bei Schmalspurschleppern ebenfalls, da die unter erhöhter Kippgefahr leiden.
Ansonsten ist es tatsächlich so, dass die Überrollbügel nicht TüV-relevant sind, bei Standardschleppern kann man die sogar (falls eingetragen) wieder aus dem Brief austragen lassen.

mfg
Fabian
#410052
hallo krabbler

ich habe nochmal in den papieren unserer schlepper geschaut und hier gehört der bügel zu der abe und ist somit pflicht bei unserem 401 er mog steht dieser ebenfalls drin das dieser angebracht sein muss keine ahnung warum dies so ist.

@derdeichler

falls du einen originalen bügel des 411er hast stelle diesen doch mal in die kabine rein er sollte wie schon beschrieben ganz in den ecken stehen und mit 4 schrauben befestigt sein.

falls du sehr gr0ß bist empfehle ich aber ein dickes schaumgummi über den bügel zu machen hier haben sich schon einige den kopf angeschlagen
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