Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#292377
Hallo Moggler,
har jemand von der großen Unimoggemeinde schonmal einen U 424, 1000er umgeschlüsselt um die AU und die Steuern zu sparen?

Wir beschäftigen uns schon längrer mit diesem Thema, wissen aber leider nicht was speziell dafür benötigt wird, bzw. welche Fahrzeugvoraussetzungen gefordert werden.
Über Tipps von euch wäre ich sehr dankbar.

Gruß
Olli
#292390
Hi,

wenn du LAndwirtschaft hast dann kannste ihn mit nem Grünen LoF-Kennzeichen zulassen und musst keine AU machen und keine Steuern zahlen, allerdings, dürfen dann nur fahrten im sinne der Land- und Forstwirtschaft durchgeführt werden.
#292394
Hallo Olli!

Schau mal hier:
http://www.unimog-community.de/index.ph ... ic&t=53010

Dort wurde alles wichtige schon mal geschrieben, um einen Mog als "Landwirtschaftlich Zugmaschine Ackerschlepper" umzuschlüsseln...

Dann bekommst Du ein schwarzes Kennzeichen, mußt also Steuern zahlen (aber nicht viel)... :wink:
Im Gegenzug fallen AU, Sonntagsfahrverbot und Umweltzoneneinfahrverbot weg.

Einzige Zweckbindung die Du dann hast: Spaß haben am Fahren :lol:


Gruß Michael
#292726
Vergesst aber nicht dass das umschlüsseln dem Finanzamt nicht ausreicht!
Die wollen meisst Belege für die LoF-Verwendung. Bei uns zb wenn man ne Holzheizung hat und damit Holz einbringt (vor allem die Menge) und Flurstücknummern.... Da sind unsere ganz scharf drauf!

Ansonsten dran denken was JAS schon geschrieben hat sonst kanns teuer werden!

GRüssle Michael
#292767
Hallo

es ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen "LoF.Zugmaschine-Ackerschlepper"Schlüssel-Nr 89/1000
und LoF-genutzter Zugmaschine.
Erstere ist eine technische Frage und wird in den Fahrzeugpapieren durch einen aaP (TÜV) eingetragen, danach gibt es neue Fahrzeugpapiere.
Die steuerliche Begünstigung erfordert ein LoF-Gewerbe und muss vom Finanzamt anerkannt werden.
#292807
Hallo,

keine Ahnung ob es weiter hilft aber ich war mit meinem U1000 vergangenen Mittwoch beim Tüv und der meinte dann auch ich bräuchte ne AU. Als ich ihm erklärte daß der jetzt ne grüne Nummer bekäme hat er ihn umgeschrieben von Zugmaschine auf LOF-Zugmaschine - Geräteträger und die sache hatte sich erledigt. Kostete zwar das gleiche wie ne AU also gute 70.- Euro aber halt nur einmalig.

Bei der Zulassung mußte ich dann allerdings eine Bestätigung ausfüllen, daß ich ihn nur zu landwirtschaftlichen Zwecken benutze und daß ich gewerbliche bzw. private Nutzung melden muß. Das meldet man dann ein paar Tage vorher bei der Zulassung an und dann bezahlt man eben für diesen Tag Steuern. Man kann aber bei uns auch noch angeben, daß man zwar das Fahrzeug überwiegend landwirtschaftlich nutzt aber maximal 49% gewerblich oder privat dann bezahlt man eben trotz grüner Nummer den halben Steuersatz und dann sind die Fahrten zum Eisessen und Kiesholen abgegolten.

Gruß

Jürgen
#292810
juergen2205 hat geschrieben: Bei der Zulassung mußte ich dann allerdings eine Bestätigung ausfüllen, daß ich ihn nur zu landwirtschaftlichen Zwecken benutze und daß ich gewerbliche bzw. private Nutzung melden muß. Das meldet man dann ein paar Tage vorher bei der Zulassung an und dann bezahlt man eben für diesen Tag Steuern. Man kann aber bei uns auch noch angeben, daß man zwar das Fahrzeug überwiegend landwirtschaftlich nutzt aber maximal 49% gewerblich oder privat dann bezahlt man eben trotz grüner Nummer den halben Steuersatz und dann sind die Fahrten zum Eisessen und Kiesholen abgegolten.

Gruß

Jürgen
Und auch das bezieht sich wieder alles auf die grüne Nummer!! Du kannst aber auch ein Fahrzeug mit der Schlüsselnummer 89/1000 LoF Zugmaschine Geräteträger oder LoF Zgm Ackerschlepper mit schwarzer Nummer zulassen. Dann bezahlst du zwar Steuern, bist aber trotzdem von AU, Maut und Umweltzoneneinfahrverbot befreit.
Außerdem kannste dann damit auch gewerblich fahren.

Warum wird das eigentlich immer alles durcheinander geworfen?????

Gruß Niklas
#292816
Hallo Niklas,
scheint so, als ob Kfzsteuer nicht bundeseinheitlich interpretiert wird.
Bei uns ist eine Kurzeitversteuerung mindestens 4-wöchentlich (monatlich)und eine 49 bzw 51%Regelung kenne ich bisher nicht. Wäre es möglich mir eine Formularkopie zukommen zu lassen?? Müsste dann ja auch für grüne Anhänger möglich sein? Ich habe 891000 mit H und schwarz gewählt und uneingeschränkt versichert. So meine ich habe ich einen Kompromiss zwischen Kosten und Einschränkungen.
Gruß Peter
#292837
Hallo allerseits,
für uns kommt eine Ummeldung, bzw. wechseln von schwarzen auf ein grünes Kennzeichen nicht in Frage, da der Mog gewerblich angemeldet und genutzt wird.
Uns geht es hauptsächlich darum die AU zu sparen und in der Versicherung ein paar Euros zu sparen.
Deshalb denke ich kann nur eine Umschlüsselung von 8900 auf 8910 in Frage kommen.
Und für diese Umschlüsselung würde mich halt die Voraussetzungen interesieren.

Gruß
Olli
#292842
Hallo Olli,
frag einen TÜVler (Ingenieur) deines Vertrauens, bei mir hat der HKH und beide Zapfwellen gereicht, und er wollte es sehen - vorfahren. Bei anderen Forumsteilnehmern haben Bilder davon gereicht. Übrigens befreit es auch von der Feinstaubplakette - Sperre
Die Schlüsselnummer lautet bei mir 89 1000 (plus eine null)
Such mal mit der Suchfunze, es gab schon diverse Forumsbeiträge über diverse diesbezügliche TÜV-erlebnisse
Gruß Peter
#292909
Hallo
das Vorhandensein eines HKH oder Zapfwelle ist ein altes Ammenmärchen und wird durch noch so häufiges Nachbeten nicht richtiger. Dass diverse Prüfer darauf bestehen ist nicht korrekt und zeugt nicht unbedingt von Sachkenntnis.
Ich habe eine Bestätigung zur Umschlüsselung von Daimler eingeholt, Zitat
Voraussetzungen:
Das Fahrzeug muß mit einer ausreichend dimensionierten Anhängerkupplung ausgerüstet sein.
Das Fahrzeug muß die Bedingungen zur Einstufung als Zugmaschine gemäß § 32 A StVZO erfüllen, diese sind u.a.:
- Länge der Hilfsladefläche max. 1,4 x Spurweite der Vorderachse
- zulässige Nutzlast max. 0,4 x zulässiges Gesamtgewicht.

mehr nicht
#292970
Na dann war mein Tüv-Prüfer wohl mit den Gebrüder Grimm verwandt... :lol:

Denn der steht total auf alte Märchen und nochmehr auf Zapfwellen und Dreipunktanbau... :wink:

Ok, Spaß beseite!
Es gibt ja sehr viele Formen von Zugmaschinen :!:

8700 Zugmaschine
8701 Zugmaschine mit Ladeeinrichtung
8710 Zugmaschine Ackerschlepper
8720 Zugmaschine-Geräteträger
8880 Sattelzugmaschine
891000 Zugmaschine LoF Ackerschlepper
892000 Zugmaschine LoF Geräteträger

(Hoffe ich habe es richtig aufgeschrieben...)

Und für alle die ein LoF drinhaben, möchte der Prüfer der die Umschlüsselung vornimmt, eine generelle Land- und Forstwirtschaftliche Eignung vorfinden. Denn hier geht es ja auch um nicht ganz unkritsche Sachen wie z.B. Mautfreiheit, Umweltzonenbefreiung,...

Was der Prüfer sehen will, ist denke ich Verhandlungssache. Wer nen Komplettumbau zum Forstmog hat, wird wohl auf HKH und Zapfwellenstummel verzichten können. Und ein Mog mit sonstigem festen LoF-Aufbau (Spritzen,...) wohl auch.
Aber frage mal nen Landwirt, wie schwierig es werden kann, nen LKW auf die Landwirtschaft als Zugmaschine LoF anzumelden. Das ist fast aussichtslos. Kenne einen, der hat nen MAN TGA-Umbau mit AS-Bereifung und Zapfwellen, der hatte richtig Probleme!!!

Ist allso nicht immer ganz so einfach wie wir das gerne hätten... :wink:


Gruß Michael


PS: Einer meiner Traktoren ist auch noch als 8710 Zugmaschine Ackerschlepper geschlüsselt. Soweit mir egal, da ich damit eh nicht auf die Autobahn will. Kommt bei mir die Umweltzone, müßte ich genaugenommen auch diesen umschlüsseln. Dürfte aber kein Problem werden 8)
#292972
Hallo,
Es gibt ja sehr viele Formen von Zugmaschinen

8700 Zugmaschine
8701 Zugmaschine mit Ladeeinrichtung
8710 Zugmaschine Ackerschlepper
8720 Zugmaschine-Geräteträger
8880 Sattelzugmaschine
891000 Zugmaschine LoF Ackerschlepper
892000 Zugmaschine LoF Geräteträger
Wobei die 891000 und 892000 nur die neue Form der 8710 und 8720 sind, wird bei Umtragung mit neuen Papieren sowieso entsprechend geändert, ansonsten sind die gleich.
Und für alle die ein LoF drinhaben, möchte der Prüfer der die Umschlüsselung vornimmt, eine generelle Land- und Forstwirtschaftliche Eignung vorfinden.
Und eben diese generelle Eignung bestätigt die Bescheinígung von Mercedes, wie schon von Helmut geschrieben. Dazu braucht es weder Zapfwellen, HKH/FKH, Hydraulik oder AS-Bereifung, es müssen lediglich die Eigenschaften einer "normalen" Zugmaschine erfüllt sein.
Was der Prüfer sehen will, ist denke ich Verhandlungssache.
Nein. Ich konnte mit der Bescheinigung auch einen Prüfer überzeugen, obwohl die nur für einen baugleichen Mog (andere Fahrgestellnummer) ausgestellt war. Der Mog hatte zwar schon AS-Bereifung, die Zapfwellen waren aber gerade ausgebaut und der HKH (noch) nicht montiert.
Aber frage mal nen Landwirt, wie schwierig es werden kann, nen LKW auf die Landwirtschaft als Zugmaschine LoF anzumelden. Das ist fast aussichtslos. Kenne einen, der hat nen MAN TGA-Umbau mit AS-Bereifung und Zapfwellen, der hatte richtig Probleme!!!
Waren denn da die Eigenschaften für eine Zugmaschine erfüllt? Das dürfte bei LKW das größere Problem sein, denn ein Landwirt kann eben nur eine Zugmaschine (oder eben auch Zugmaschine/Ackerschlepper usw.) auf grüne Nummer anmelden, einen LKW nicht.
PS: Einer meiner Traktoren ist auch noch als 8710 Zugmaschine Ackerschlepper geschlüsselt. Soweit mir egal, da ich damit eh nicht auf die Autobahn will. Kommt bei mir die Umweltzone, müßte ich genaugenommen auch diesen umschlüsseln. Dürfte aber kein Problem werden
Auf was willst du den umschlüsseln? 8710 ist doch gleich 891000, Zugmaschine Ackerschlepper. Da ist doch schon alles befreit, sowohl Maut als auch Umweltzone und AU.

Gruß,
Michael
#292976
Hallo
Und für alle die ein LoF drinhaben, möchte der Prüfer der die Umschlüsselung vornimmt, eine generelle Land- und Forstwirtschaftliche Eignung vorfinden. Denn hier geht es ja auch um nicht ganz unkritsche Sachen wie z.B. Mautfreiheit, Umweltzonenbefreiung,...
Eas der Prüfer alles will, ich will auch so manches. er hat aber leider nicht über den Inhalt der StVZO zu bestimmen, sondern diese bestimmt was er zu tun hat. Alles andere ist Willkür.
Es gibt genügend ältere Ackerschlepper, die weder HKH noch Zapfwelle besitzen. Was will er denn mit denen machen, alle aus dem Verkehr ziehen, umschlüsseln oder was geht in dem Menschen vor.
Meine Bescheinigung ist aus der Abteilung von Daimler für Zulassungsfragen. Ich gehe davon aus, dass der Mitarbeiterstab in dieser Abteilung über rechliche Fragen genauestens informiert ist, was ich bei so manchem Prüfer nicht bestätigen kann.
Im übrigen wird durch die Investition von ein paar Euronen bei Daimler so manche Unklarheit gründlichst beseitigt und man spart erhebliche Kosten an Umrüstung, Prüfungsgebühr etc.
der 406 hat keine Zapfwellen und keine Doppelkupplung sondern eine Wandler und der 417 keine HKH aber dafür einen schnellen Split. :D
Aber frage mal nen Landwirt, wie schwierig es werden kann, nen LKW auf die Landwirtschaft als Zugmaschine LoF anzumelden.
Das ist nicht nur schwierig sondern unmöglich, schau mal oben wegen Nutzlast und Ladefläche, das steht nämlich so in der StVZO. Deshalb ist z.B. ein U1300L auch ein LKW und keine Zugmaschine.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
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