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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#544303
Hallo,

Als unwissender Österreicher, eine Frage zu deutschen Anhängern. Wo sehe ich, mit welcher Geschwindigkeit ein Anhänger dzt angemeldet ist und wichtiger, wie sehe ich, mit welchen Geschwindigkeiten man ihn maximal anmelden kann? also 10, 25, 40, 80 kmh etc. Das Pickerl am Heck muss ja nicht unbedingt stimmen;-)

Ich haette angenommen, dass es in der Zulassungsbescheinigung 1 steht. In der, die ich vom Verkäufer zugesandt bekommen habe, finde ich aber nix. Falls relevant, es geht um einen M-Mitteltal aus den 80iger Jahren.

Gruesse,
Michael
#544315
Hallo Michael
deshalb hat man die Europäische Zulassungsbescheinigung erfunden. Auch in D-Land stehen die relevanten Daten im Teil II, guck in deine Zulassungsbescheinigung, in welchem Feld die stehen, die Felder sind überall gleich.
Dann fragst du den Anbieter nach dem Wert in dem entsprechenden Feld.
#544317
Hallo Helmut,
Helmut-Schmitz hat geschrieben:deshalb hat man die Europäische Zulassungsbescheinigung erfunden. Auch in D-Land stehen die relevanten Daten im Teil II, guck in deine Zulassungsbescheinigung, in welchem Feld die stehen, die Felder sind überall gleich.
Ich denke mal, dem Fragesteller ging es eher darum, für welche Geschwindigkeit der Anhänger zugelassen werden kann. Sehr oft werden ja auch Anhänger, die für 40 oder 80km/h grundsätzlich geeignet sind, aus Gründen der Kostenersparnis (2-Jahres-HU-Fristen, gar keine HU) z.B. in der Landwirtschaft reduziert (z.B. mit 40km/h-Zulassung oder zulassungsfrei mit 25km/h) betrieben.

Die zulässige Geschwindigkeit findest du im Zweifelsfall über den Hersteller raus. Ansonsten sollte es Typenschilder für die Achse(n) und evtl. die Bremsanlage geben, auf denen man sowas sehen kann. Es kann natürlich auch in der Zulassungsbescheinigung stehen, muss aber nicht. Falls der Anhänger zulassungsfrei betrieben wurde, müsste es (außer bei sehr alten Anhängern) eine Betriebserlaubnis geben.

Gruß,
Michael
#544320
Hallo Michael,

die Höchstgeschwindigkeit wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld T angegeben. Wenn dort ein "-" eingetragen ist gelten die üblichen Grenzen aus der StVO also bei uns in Deutschland 80km/h. Bei allen Ausnahmen hiervon sei es PKW Anhänger mit 100 km/h oder eben (LoF) Anhänger mit reduzierter Höchstgeschwindigkeit muss dies Feld ausgefüllt sein.
#544321
Hallo,

Michael, richtig, darum geht's mir. Nachdem ich den Anhänger nach AT importieren möchte, würde ich gerne vorab leicht herausfinden, ob er für meine Bedarfe (40kmh oder evtl 80kmh) überhaupt interessant ist. Und auch bei der AT-Zulassung werden die Herren Ingenieure was schriftliches haben wollen, was bei dem Baumuster erlaubt ist.

Im konkreten Fall, sagt der Verkäufer: "Keine Ahnung, wir hatten ihn immer auf 25kmh". Das hilft mir halt recht wenig, zumal der Wagen 500km entfernt steht...

In der Zulassungsbescheinigung I, steht unter T Höchstgeschwindigkeit scheinbar bei Anhängern immer "-" und in der Bescheinigung II finde ich dazu nichts. Siehe auch:
https://de.wikipedia.org/wiki/Zulassungsbescheinigung

Oder kann man bei MM CHK Anhängern ab 1975 mal davon ausgehen, dass sie alle für 80kmh zulassbar sind? Ich werde MM parallel anschreiben. Mal sehen, was die sagen.

Gruesse,
Michael
#544322
Hallo Jürgen,

Deine Antwort hat sich mit meiner Überschnitten. Dann sagt das "-" ja doch was aus und ich wäre auf der sicheren Seite;-)

Aber nochmals, wie ist das Feld T zu verstehen? Als Art technische "Bauartgeschwindigeit" oder als derzeit zulassungsseitig erlaubte Geschwindigkeit. Also z.b.
- bei einem 406er, der als Traktor zugelassen ist, steht dann in dem Feld 40kmh oder 80kmh?
- bei einem Anhänger, der zwar 80 kann, aber nur auf 25 angemeldet ist, steht dann weiterhin "-" drin oder 25km?

Gruesse,
Michael
Gruesse,
Michael
#546814
Hallo Michael,

dann unbedingt prüfen welche Deichsel und Bremsanlage verbaut sind. Häufig wird an die Anhäger eine Deichsel mit Auflaufbremse angebaut wenn diese nur mit 25 oder 40 Km/h genutzt werden. Den Geschwindigkeitsindex der Reifen abfragen nicht vergessen sollte ja zu Deiner Nutzung passen.

Gruß Robert
#547109
Guuden,

kleiner Scherz des Gesetzgebers, oder wurde schon bei jemandem das fehlende
Geschwindigkeitsschild 80 an seinem alten PKW Anhänger bemängelt?:

"Mit Geschwindigkeitsschildern müssen gekennzeichnet sein
2. Anhänger mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von weniger als 100 km/h,"

Teilauszug aus:

StVZO, § 58 Geschwindigkeitsschilder
StVZO ( Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung )
(1)
Ein Geschwindigkeitsschild gibt die zulässige Höchstgeschwindigkeit des betreffenden Fahrzeugs in Kilometer je Stunde an.
(2)
1Das Schild muss kreisrund mit einem Durchmesser von 200 mm sein und einen schwarzen Rand haben. 2Die Ziffern sind auf weißem Grund in schwarzer fetter Engschrift entsprechend Anlage V Seite 4 in einer Schriftgröße von 120 mm auszuführen.
(2 a)
1Geschwindigkeitsschilder dürfen retroreflektierend sein. 2Retroreflektierende Geschwindigkeitsschilder müssen dem Normblatt DIN 74069, Ausgabe Mai 1989, entsprechen, sowie auf der Vorderseite das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registernummer tragen.
(3)
Mit Geschwindigkeitsschildern müssen gekennzeichnet sein
1. mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h,
2. Anhänger mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von weniger als 100 km/h,
3. Anhänger mit einer eigenen mittleren Bremsverzögerung von weniger als 2,5 m/s².
...

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