- 04.11.2003, 20:18
#21257
Das Thema mit dem \"Institut für moderne Christenverfolgung\" (Finanzamt)ist wohl eine Neverendingstory. Sehr vieles liegt hier immer im Ermessen des zuständigen Finanzamts bzw. des Sachbearbeiters. Am besten ist hier die vorherige Absprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter.
Mein 1000er ist im Brief nur als Zugmaschine eingetragen und hat seine grüne Nummer anstandlos bekommen. Laut Aussage unseres Landmaschinenhändlers vor der Zulassung hätte er keine bekommen, da nur landw. Zugmaschinen eine solche bekommen. Eine landw. zgm. besitzt aber immer einen Kraftheber.
Fakt: Grüne Nummer bei Zulassung als Zgm. oder landw. Zgm. möglich; sieh Zuckerrübenfahrzeuge(LkW) oder Ähnliche Zwecke.
Geschichten die das Leben schreibt:
Ein befreundeter Lohnunternehmer der Gülle und ähnliches ausbringt hatte nach einer Steuerprüfung folgendes Problem. ER fährt die Flüssigkeit mit Lkw`s oder Unimog`s zum Acker und dort wird mit MB-Trac und Güllefass ausgeblasen. Für die Lkw die die Gülle auf der Straße transportieren und als Zgm. mit grüner Nummer zugelassen sind gibt es keine Dieselölverbilligung für lof-Zwecke, da es sich nicht um landwirt. Zgm. handelt.
Für die Unimogzüge die die selbe Arbeit verrichten gibt es die Dieselölverbilligung aber, da es ldw. Zgm. sind. Die prüfer haben nun den Dieselverbrauch geschätzt und er mußte für ?Jahre ein Teil seiner Dieselölverbilligung zurückbezahlen.
So geht das halt wenn dem Eichel das Geld ausgeht.
Markus
Mein 1000er ist im Brief nur als Zugmaschine eingetragen und hat seine grüne Nummer anstandlos bekommen. Laut Aussage unseres Landmaschinenhändlers vor der Zulassung hätte er keine bekommen, da nur landw. Zugmaschinen eine solche bekommen. Eine landw. zgm. besitzt aber immer einen Kraftheber.
Fakt: Grüne Nummer bei Zulassung als Zgm. oder landw. Zgm. möglich; sieh Zuckerrübenfahrzeuge(LkW) oder Ähnliche Zwecke.
Geschichten die das Leben schreibt:
Ein befreundeter Lohnunternehmer der Gülle und ähnliches ausbringt hatte nach einer Steuerprüfung folgendes Problem. ER fährt die Flüssigkeit mit Lkw`s oder Unimog`s zum Acker und dort wird mit MB-Trac und Güllefass ausgeblasen. Für die Lkw die die Gülle auf der Straße transportieren und als Zgm. mit grüner Nummer zugelassen sind gibt es keine Dieselölverbilligung für lof-Zwecke, da es sich nicht um landwirt. Zgm. handelt.
Für die Unimogzüge die die selbe Arbeit verrichten gibt es die Dieselölverbilligung aber, da es ldw. Zgm. sind. Die prüfer haben nun den Dieselverbrauch geschätzt und er mußte für ?Jahre ein Teil seiner Dieselölverbilligung zurückbezahlen.
So geht das halt wenn dem Eichel das Geld ausgeht.
Markus




