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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#1266
Moin,

also ich weis das man zu diesem Thema mit der \"Suchen-funktion\" einiges findet, nur ich finde leider nicht genau die Antwort die ich suche.

Meine Frage :
1. Ist es möglich einen 404er mit grüner Nummer (Zugmaschiene) zusätzlich als Oldtimer zuzulassen?
2. Wenn es möglich ist, bringt es bei der Versicherung eine Kostenersparniss?

Schon mal Danke für s Antworten tippen .... ;)

Grüße aus dem Sauerland :exclam:

Carl S.
#3097
Moin,

also ich weis das man zu diesem Thema mit der \"Suchen-funktion\" einiges findet, nur ich finde leider nicht genau die Antwort die ich suche.

Meine Frage :
1. Ist es möglich einen 404er mit grüner Nummer (Zugmaschiene) zusätzlich als Oldtimer zuzulassen?
2. Wenn es möglich ist, bringt es bei der Versicherung eine Kostenersparniss?

Schon mal Danke für s Antworten tippen .... ;)

Grüße aus dem Sauerland :exclam:

Carl S.
#11964
Hallo Carl,
grün und H-Kennzeichen schließen sich aus, macht auch keinen Sinn, denn
grünes Kz = keine Kfz-Steuer
H-Kz = 190 € p.a.
für die Versicherung ist die Art des Kz unerheblich, da geht es nur nach Alter (Oldtimer) oder Verwendungszweck. hier ist je nach Versicherung für den 404 zwischen 90€ und 800€ alles möglich - reine Verhandlungssache mit den jeweiligen Agenten.
Gruß Ulli
#11967
Hallo und guten Tag,
bei der Versicherung ist es sehr wohl möglich ein Fahrzeug mit grüner Nummer als Oldtimer zu versichern. Kostenpunkt 35,00 Euro.
Das Fahrzeug muss dann aber eindeutig als Zugmaschine Ackerschlepper in den Fahrzeugpapieren ausgewiesen sein.
Das größte Problem ist jedoch der Einsatz des Fahrzeuges. Gerade bei der Oldie Versicherung als lanbdwirtschafltiche Zugmaschine wird der Versicherer keine Arbeitstätigkeit erlauben. Wenn du also den Unimog nur für Ausstellungszwecke und Spazierfahrten oder Festlichekeiten verwenden willst ist das kein Problem. Sobald du aber Sand transportierst oder Holz im Wald holst, wird es Ärger geben (sofern ein Schaden bei dieser Tätigkeit entsteht).
Ich hatte es hier zwar schon einmal gesagt,(geschrieben) aber für alle die es interessiert nochmal:
Oldtimer: Hier müssen zwei Dinge unterschieden werden. Einmal den Oldtimer mit H Kennzeichen und den Oldtimer mit normaler NUmmer, also ohne Gutachten und ohne Steuerzuordnung als Oldi vom Gesetzgeber.
Fahrzeuge die vor Baujhar 1975 gebaut wurden können als Oldtimer versichert werden. Hierzu brauch man nicht die Tüv Genehmigung oder ein Gutachten nach StVZO. Es genügt ein erhaltngswürdiger Zustand.
Man kann also einen Unimog als LKW zulassen und ganz normale Steuern zahlen und dennoch als Oldtimer versichert werden.
Gruß
Bernd Schömann
#10653
Hallo Leute,

Danke Bernd :exclam: Du bist ja hier in der Richting der Experte ;)
Also grüne Nummer und \"oldi-Versicherung\" geht dann bei mir nicht, da ich das teil zum arbeiten nutzen will!
Wie ist das denn wenn man H-Kennzeichen hat und \"oldi-Versicherung\", da darf man den Mog dann auch nicht zum arbeiten nutzen, richtig?
Noch mal Danke an alle.

Ich wünsche allen einen guten Rutsch !

C.S.
#12045
Hallo 404ler,

die Steuer für einen LKW berechnet sich nach dem maximal zulässigen Gesamtgewicht (also 4750 kg beim 404er). Das macht dann laut http://www.kfz-steuer.de 290 Euro, wenn keine Emissionsklasse (Schadstoffarm) vorliegt und er nicht als Oldtimer mit H-Kennzeichen zugelassen wurde.

Das Thema \"erhaltungswürdiges Fahrzeug\" liegt wohl im Ermessen des TÜVs. Vor allem muss das Fahrzeug weitestgehend Original sein. Der TÜV Süddeutschland hat dafür ein Infoblatt rausgegeben http://www.tuev-sued.de/auto_tuev/info/images/1_121.pdf. Vielleicht hilft das weiter...

Gruß,
Martin

[Editiert am 31/12/2002 von Atreju]
#12046
Ach ja, hab grad beim Stöbern noch den Bewertungskatalog des TÜVs für Oldtimerfahrzeuge gefunden.

http://www.tuev-sued.de/auto_tuev/servi ... chland.pdf

Da dürfte so ziemlich alles drinstehen. Vor allem auch, was an Umbauten erlaubt ist und was nicht...

Gruß,
Martin

[Editiert am 31/12/2002 von Atreju]

[Editiert am 31/12/2002 von Atreju]
#12067
HI,
also bei Oldi Versicherungen gibt es sehr wohl Einschränkungen. Gewerbliche Nutzung ist eindeutig ausgeschlossen. Die Fahrleistung ist auf 5000 km begrenzt. Bei den meisten Versicherern muss der VN eine Garage nachweisen. Das mindestalter des Versicherungsnehmer ist 25 Jahre. Ein Alltagsfahrzeug muss nachgewiesen werden. Bei einigen Gesllschaften ist die Teilnahme an Fahrveranstaltungen ausgeschlossen. Hier wird immer wieder anderes behauptet. Ich kann jedem der es immer noch nicht glauben will, mal die Bedingungen für Oldtimer Versicherungen eineiger Gesellschaften zur Verfügung stellen. Ausserdem würde mich mal interessieren, ob hier schon mal jemand der sein Fahrzeug als Odtimer versichert hat, mit einem Schaden zu tun hatte.
Wie gesagt, die Einschränkungen gibt es, sind auch Vertragsbestandteil, werden aber zur Zeit noch Großzürgig von den Gesellschaften gehandhabt.
Gruß und guten Rutsch.
Bernd Schömann
#12129
Hallo Bernd
Bei den ganzen Fragen und Antworten zur Zulassung kann man ganz schön den Überblick verlieren.Würdest du das H-kennzeichen empfehlen?Was gibt es für Einschränkungen wenn ich den Mog ganz normal als LKW zulasse(Sonntagsfahrverbote,TÜVu.s.w.).Ist das H-Kennzeichen denn soviel günstiger bei der Versicherung?Ich spiele mit den Gedanken meinen Mog ganz normal als LKW zuzulassen,und wenn es geht mit einer Oldieversicherung.
Kann nicht mal jemand der Ahnung hat einen ausführliche Beitrag schreiben in dem alle Vor und Nachteile der verschiedenen Versicherungen aufgelistet sind?Das scheint eine sehr ausführliches Thema zu sein.
Gruß an alle
Harald
#12135
HI,
also das mit der Liste der Vor- und Nachteile der einzelnen Nutzungs- und Zulassungsmöglichkeiten ist eine sehr gute Idee. Ich werde mich bemühen da mal was zusammenzustellen. Ist aber eine größere Aufgabe, da werde ich schon ein par Tage zu tun haben.
Zurück zu der Frage ob H-Kennzeichen und LKW Zulassung.
Wenn als Oldtimer versichern, dann ist es in jedem Fall günstiger als Zugmaschine, da liegt der maximal Preis bei 117,00 EUR Versicherung. Bei der Zulassung als LKW kann der Preis auch schon mal bis 236,50 EUR gehen.
Die Zulassung als Oldtimer mit H-Kennzeichen hat einen steuerlichen Vorteil. H-Kennzeichen kostet eben 195 E,-- EUR, LKW oder Zugmaschine etwa 60 - 70 EUR je Tonne Gewicht.
Wichtig ist auch dass Zulassung und Versicherung nicht immer korrespondieren. Da kann im Einzelfall schon mal mit der Versicherung verhandelt werden. Bei der Versicherung kommt es immer auf die Nutzung an. Also für welchen Zweck das Fahrzeug verwendet wird.
Bei der Zulassung ist es wesentlich schwieriger, da hat man nicht soviele Möglichekeiten. Da wird alles per Gesetz in der StVZO geregelt.
Gruß
Bernd Schömann
#13261
Hallo alle,
mit der Tabelle wird noch ein wenig dauern. Die ist zwar soweit schon fertig aber da ich zu einem Vortrag eingeladen wurde von einem Club speziell zu diesem Thema, erlaubt mir bitte die Tabelle erst in 2 Wochen zur Verfügung zu stellen, denn sonst ist der ganze Spaß raus ;-))
Wenn es hinhaut, kann ja das ganze Referat dann ja mal hier abgestellt werden.
Bis dahin
Grüße
Bernd Schömann
#14160
Hallo,
die Tabelle ist zwar fertig, aber ich krieg Sie hier im Moment noch nicht rein. Sobald die Lösung da ist, ist auch die Tabelle hier (blöde Formulierung!).
Übrigens:
Zu der ewigen Steiterei wie ein Oldtimer der als Oldtimerversichert ist, genutzt werden darf (Versicherungstechnisch)
Es gibt ja immer wieder hier den Kernstreit ob denn nun der Unimog als Oldtimer zu Waldarbeiten oder Transportmittel für den eigenen Bau z.B. oder als Straßenkehrmaschine oder Schneerschieber genutzt werden darf. Ich hatte hierzu schon ein paar mal meine Bedenken geäussert und andere sind der Meinung, die oben geschilderte Verwendung sei bei der Zulassung als Oldtimer kein Problem.
Hier nun die Ultimative Antwort:
Was versichert gilt und was nicht ist in den AKB geregelt (AKB = Allgemeine Kraftfahrt Bestimmungen) die jedem Versicherungsvertrag zugrunde liegen (also jedem Kraftfahrtversicherungsvertrag). In §2 ist der Versicherungsschutz geregelt. Hier ist folgender Satz ganz wichtig: \" Wenn das KFZ zu einem anderen Zweck als im Antrag angegeben Zweck verwendet wird, ist der Versicherer von der Verpflichtung der leistung befreit\"
Im Antrag heißt die Verwendung \"Oldtimer\" Wie ist nun die Verwendug Oldtimer definiert?? Versichererseits gibt es keine Definition, die lassen es im Schadenfall auf einen Musterprozess ankommen.
In den StVZO gibt es Hinweise, was ein Oldtimer ist. Und ich denke im Streitfall wird man sich vor Gericht hierauf berufen.
Und genau da liegt der Hase im Pfeffer. Laut StVZO sind Oldtimer Fahrzeuge die zur Erhaltung der Kulturhistorischen Wirtschaftsgeschichte des Kraftfahrzeugbau dienen......

Gruß
Bernd Schömann
#14176
Hallo Bernd,

ich hätte da (vielleicht) eine brauchbare Idee zu der Tabelle...:
Liese sich die Tabelle nicht vielleicht wie ein Bild hier im Forum einstellen?
[Das man die Tabelle als JPG datei oder so speichert und dann wie ein Bild im Forum einstellt]
Ich habe in einem anderen Beitrag im Technick Forum auch eine Mischung aus Bild UND Text hier eingstellt.
Aber vielleicht gibt es ja noch eine viel bessere und einfachere Lösung ;) .

Viele Grüße
Carl

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