Hallo Flo,
Jürgen hat es schon geschrieben, was Führerschein T bedeutet, (solltest Du das nicht im Untericht gelernt haben?)
wichtig sind dabei zwei Punkte
1. bauartbeschränkte Höchstgeschwindigkeit von 60km/h bei Zugmaschinen und 40km/h bei selbstf. Arbeitsmaschinen.
2. die bauartbestimmte Bestimmung bzw. Verwendung.
zu 1. bauartbeschränkt heißt, wie du schon richtig vermutest Drosselung der Höchstgeschwindigkeit. Warum man zwischen Zugmaschine und selbstf. Arbeitsmaschine unterscheidet weiß ich nicht. Schau in den Papieren nach wie der Mog angemeldet ist.
Auf welche Art die Drosselung durchgeführt wird hängt von der Vmax ab auf die gedrosselt wird, zB. durch Sperrung des 6. Ganges.
Die neue Vmax wird dann in die Papiere eingetragen (TÜV/Straßenverkehrsamt) . Damit darf (kann) dann auch kein anderer schneller fahren.
zu 2. die bauartbestimmte Verwendung dürfte klar sein, grünes Nummernschild z.B. legt schon den Schluß nahe, daß es sich hierbei um eine solche Verwendung handelt. Ob die bei einer Kontrolle ausreicht ist immer auch eine Frage der Umstände, des eigenen Auftretens, der Strenge der Beamten etc.
Rein rechtlich ist dann das \"spazierenfahren\" beides: Fahren ohne Führerschein und Steuerhinterziehung. Evtl. kommt dann noch Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit, Fahren ohne Zulassung, Verlust des Versicherungschutzes, und und und hinzu.
Polizisten kochen auch nur mit Wasser, meißt machen sie um ein Fahrzeug mit grüner Nr. einen großen Bogen, da sie die Rechtslage selbst nicht genau einschätzen.
Man sollte sie aber auch nicht herausfordern.
Ansonsten ist es wie immer im Leben, es gibt nur eins was man nicht machen darf: Sich erwischen lassen.
Grüße aus dem Sauerland
Euer Theo
PS
unter
http://www.verkehrsportal.de kann man die Vorschriften rund um StVZO, FeV et al finden, dort finden sich auch Diskussionsforen zu den jeweiligen Themen.
[Editiert am 10/11/2003 von TheoKoch]