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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#11506
Moin,

Klasse T:

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)


so wie ich das lese, ist für Dich der 406 ohne techn. Änderung auf öffentlichen Straßen tabu
#11553
klar landwirtschaftlich aber muss ich wenn ich angehalten werde es immer begründen ala ich fahre jetzt aufs feld und ... oder nicht. Darf das Fahrzeug also auchmal nicht landwirtschaftlich eingesetzt werden oder nicht.

Wie siehts mit meinem Vater aus der muss dann auch immer 40 fahren oder?

@xmog

Wie sind deine Unimogs gedrosdelt?

[Editiert am 9/11/2003 von Flo406]
#16591
Der Führerschein besagt doch prinzipiell nur, welche Fahrzeuge du fahren darfst, also bei T nur Zugmaschine bis 40Km/h, eine Zweckbindung für Landwirtschaft ist darin nicht enthalten, oder sehe ich das falsch? Die Zweckbindung ist in der FZ-Zulassung, also grünes Nummerschild lof bzw selbstf. Arbeitsmasdchine geregelt.
Was sagt dein Fahrlehrer bzw der Prüfer, du hast doch kompetente Ansprechpartner für solche Fragen.
Gruß Helmut
#9081
Dein Vater muss dann auch 40 fahren. Damit wäre der größte Vorteil des 406 gegenüber anderen Schleppern dahin. Aber es kommt ja nicht immer auf Geschwindigkeit an.
Nun ja...............wie meine gedrosselt sind.........äähm......
Das einfachste ist es den 6 Gang (beim 401) zu sperren. Wie das beim 406 aussieht weiß ich nicht

@ Helmut-Schmitz:
siehe Beitrag von Jürgen SH:
\"die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)\"


MfG

D. Kortenbruck
#15098
Hallo Flo,


Jürgen hat es schon geschrieben, was Führerschein T bedeutet, (solltest Du das nicht im Untericht gelernt haben?)

wichtig sind dabei zwei Punkte
1. bauartbeschränkte Höchstgeschwindigkeit von 60km/h bei Zugmaschinen und 40km/h bei selbstf. Arbeitsmaschinen.
2. die bauartbestimmte Bestimmung bzw. Verwendung.

zu 1. bauartbeschränkt heißt, wie du schon richtig vermutest Drosselung der Höchstgeschwindigkeit. Warum man zwischen Zugmaschine und selbstf. Arbeitsmaschine unterscheidet weiß ich nicht. Schau in den Papieren nach wie der Mog angemeldet ist.
Auf welche Art die Drosselung durchgeführt wird hängt von der Vmax ab auf die gedrosselt wird, zB. durch Sperrung des 6. Ganges.
Die neue Vmax wird dann in die Papiere eingetragen (TÜV/Straßenverkehrsamt) . Damit darf (kann) dann auch kein anderer schneller fahren.

zu 2. die bauartbestimmte Verwendung dürfte klar sein, grünes Nummernschild z.B. legt schon den Schluß nahe, daß es sich hierbei um eine solche Verwendung handelt. Ob die bei einer Kontrolle ausreicht ist immer auch eine Frage der Umstände, des eigenen Auftretens, der Strenge der Beamten etc.

Rein rechtlich ist dann das \"spazierenfahren\" beides: Fahren ohne Führerschein und Steuerhinterziehung. Evtl. kommt dann noch Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit, Fahren ohne Zulassung, Verlust des Versicherungschutzes, und und und hinzu.

Polizisten kochen auch nur mit Wasser, meißt machen sie um ein Fahrzeug mit grüner Nr. einen großen Bogen, da sie die Rechtslage selbst nicht genau einschätzen.
Man sollte sie aber auch nicht herausfordern.

Ansonsten ist es wie immer im Leben, es gibt nur eins was man nicht machen darf: Sich erwischen lassen.

Grüße aus dem Sauerland
Euer Theo

PS
unter http://www.verkehrsportal.de kann man die Vorschriften rund um StVZO, FeV et al finden, dort finden sich auch Diskussionsforen zu den jeweiligen Themen.


[Editiert am 10/11/2003 von TheoKoch]
#7635
Hallo zusammen!! (besonders an die, die gneau wie ich auch, noch nicht 18 sind!!)


Dann sind wir ja schon zu dritt. Bin auch 16...
Fahre nu schon längere Zeit mit allen möglichen tratorn hier rum..
Hab auch nen Führerschein der bis 40km/h gilt...
Trecker sind ja damit kein Problem, aber beim unimog wird es ja wie oben schon gesagt schon schwieriger.
Ich hab meinen 411er nicht gedrosselt.. Da geht ja der schöne Vorteil vom unimog verloren....aber pssssssst!!
Noch en kleiner Trick zum fahren von Dorf zu Dorf....
Wenn ich fahre hab ich grundsätzlich en Stück Weidezaun dabei..
Wenn mich jemand anhält, hab ich ne Begründung..
Ist zum Glück noch nicht passiert, aber wie theo eben auch schon richtig beschrieben hat, macht die Polizei meistens nen Bogen um einen...(kann natürlich auch an den netten Polizisten hier in der Eifel liegen, die auch wissen, dass manches nicht ganz legal ist und es trotzdem durchgehen lassen....)


Gruß Phil
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