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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#19811
Noch eine Möglichkeit!
Ich hatte die gleichen Probleme mit meinem Mog 406 mit H Kennzeichen.
Bei unserer Polizeidienstelle nachgefragt dort die Auskunft mit einer Zugmaschiene darf man 25 km/h Anhänger ziehen Der Hänger muss mit dem Kennzeichen der Zugmaschiene und 3 Schildern die die Höchsgeschwindigkeit angeben ausgerüstet sein 2mal Hänger ein Mal Unimog. Beim STVA keine eindeutige Info dort der Rat den oder die Hänger mit 07 wechselkennzeichen zu versehen was ich auch gemacht habe und jetzt sogar auf die Autobahn darf !!!! ( Natürlich ohne die 25 km/h Schilder) Der Führerschein ist umgeschrieben C1E sodas ich sogar einen 2 Achshänger ziehen darf,wenn auch unbeladen.
Gruss aus dem Oberbergischen
#19812
Hallo ich nochmal,

zum Thema 25 Schild

in der StVZO steht:

§58 Geschwindigkeitsschilder
...
(5) Die Geschwindigkeitsschilder müssen an beiden Längsseiten und an der Rückseite des Fahrzeugs angebracht werden. An land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und ihren Anhängern genügt ein Geschwindigkeitsschild an der Fahrzeugrückseite; wird es wegen der Art des Fahrzeugs oder seiner Verwendung zeitweise verdeckt oder abgenommen, so muß ein Geschwindigkeitsschild an der rechten Längsseite vorhanden sein.


Auch hier zeigt sich wieder der Segen den uns die Land- und Forstwirtschaft beschert, wir brauchen nur ein(!) oder max. zwei Schild(er)

Grüße aus dem Sauerland

Euer Theo
#19835
Hi Leute,
das ist ja ein richtig heißes Thema. Damuss ich natürlich auch meinen Senf dazugeben.
Zunächst einmal: Zulassungsfreie Anhänger gibt es nur noch für die landwirtschaft und dürfen nicht schnelle r als 25 km/h fahren (das ziehende Fahrzeug natürlich). Das bedeutet nicht, dass ich mit einem Unimog nur mit 25 km/h durch die Landschaft mir Hänger fahren darf, sondern dass die Zugmaschine bauart bedingt nicht schneller als 25 km/h fahren darf. Versicherungsschutz kann der zulassungsfreie Hänger, wie oben schon erwähnt nur über die landwirtschafltiche Betriebshaftpflicht erlangen (andere Möglichkeit gibt es nicht!!!).
Wer dann einen Hänger ziehen will mit einer schnelleren Maschine, muss den Hänger zulassen, Ausserdem kommen noch diverse Probleme mit dem Führerschein hinzu (die alle oben schon erwähnt wurden).
Beste Grüße
Bernd Schömann
#19836
Hallo Bernd,

gut daß Du Deinen \"Senf\" dazugibst, ich hatte nämlich genau das vor:
mit unserem zulassungsfreien Anänger mit nur 25 durch die Gegend zu zockeln :-)

Kannst Du bitte meine Wissenslücke schließen und mir (uns) mitteilen wo das (mit der bauartbeschränkten) Höchstgeschwindigkeit der Zugm. geregelt ist?

herzlichen Dank schon mal dafür.

Grüße
Theo
#19838
Hallo,

--> bernd:

Wer dann einen Hänger ziehen will mit einer schnelleren Maschine, muss den Hänger zulassen, Ausserdem kommen noch diverse Probleme mit dem Führerschein hinzu (die alle oben schon erwähnt wurden).
äh, das erscheint mir aber etwas komisch, da ja inzwischen quasi alle neueren traktoren bauartbedingt >25km/h laufen - d.h. alle landw. anhänger (und arbeitsgeräte ?) müßten zugelassen werden ?!? das wäre ja wohl unsinn, oder ? es dürfte bei weitem auch nicht jeder landwirt den lkw-schein haben, oder ?

außerdem ist es erlaubt, z.b. fahrbare baubuden zum zwecke der umsetzung an eine neue baustelle mit 25km/h (und entspr. gekennzeichnet) hinter einem normalen lkw zu ziehen - ist zwar ein anderer fall, aber ein ähnliches thema.

weiterhin widerspricht deine aussage genau den weiter oben zitierten gesetzen...

--> uwe: wenn du mit den anhänger(n) auf die autobahn gehst, dann heißt das aber, daß die bauartbedingt für größere geschwindigkeiten als 25km/h ausgelegt sein müssen (bremsanlage, etc) ! das ist ja nicht abhängig von den kennzeichen.

was ich für viel kritischer halte, ist diese aussage:

richtig, bislang waren Anhänger über die Betriebshaftpflicht in der Landwirtschaft mitversichtert. Das ändert sich aber demnächst. Da man üblicherweise den Halter eines Fahrzeuges schneller ermitteln kann als den Fahrer will man in Zukunft, sofern der Anhänger den Unfall verursacht die Möglichkeit haben den Halter des Anhängers zur Regulierung heranziehen, dh. daß auch Zulassungsfreie Anhänger (ohne eigenes Nr.Schild) eigens versichert werden müssen.
ich dachte, daß a) der zulassungs und versicherungsfreie anhänger immer über die zugmaschine (oder wahlweise über die betreibshaftpflicht) versichert ist, und b) hieße das, daß ein landw. betrieb jetzt plötzlich 10 oder noch mehr fahrzeuge zusätzlich versichern müßte ... für jeden anhänger, der irgendwo herumsteht und evtl. mal vewegt wird. das wäre aber heftig !

mfg,
Andreas
#19842
Hallo Andreas,



>ich dachte, daß a) der zulassungs und versicherungsfreie anhänger immer über die >zugmaschine (oder wahlweise über die betreibshaftpflicht) versichert ist, und b) hieße das, daß >ein landw. betrieb jetzt plötzlich 10 oder noch mehr fahrzeuge zusätzlich versichern müßte ... >für jeden anhänger, der irgendwo herumsteht und evtl. mal vewegt wird. das wäre aber heftig >!

Ja, das war bisher auch so. Habe diese Information (Anhängerversicherung) aus unsererm dem landw. Wochenblatt (NW), und parallel dazu von unsererm Versicherungsagenten (LVM). Leider weiß ich nicht mehr in welcher Ausgabe. Auch weiß ich im Moment nicht wann das zum Tragen kommen soll, und welche Versicherer dies alles machen wollen.

Mir steht noch ein Termin mit Ihm aus wg. Versicherung. Da wird dieses Thema auch zur Sprache kommen. Ich denke aber doch stark, daß sich eine Anhängerversicherung nur so um ein paar ¤ im Jahr bewegen wird und daß im gleichen Zug die Schlepperversicherung günsitger wird. (Wunschdenken ich weiß)

Grüße
Theo
#19843
Hallo,

wenn wir schon dabei sind, wie ist das eigentlich mit mehr als einem anhänger: soweit ich informiert bin, darf man hinter einer landwirtschaflichen zugmaschine (grüne nummer) mehr als einen anhänger mitführen. gilt dies nur für die zulassungsfreien (unter 25km/h) anhänger, oder geht das auch, wenn die anhänger zugelassen (also mit eigener nummer und versicherung ausgerüstet) sind ? das hieße dann also, daß ich mit einem unimog zwei lkw-anhänger (zu landwirtschaflichen zwecken) auf der autobahn ziehen dürfte ?

noch ein aspekt: gibt es probleme, wenn ich an einen grün zugelassenen unimog einen (oder zwei?!) schwarz zugelassene anhänger anhänge ?

und noch einer: wenn man einen anhänger hat, der bauartbedingt bis 80km/h kann (3to tandem in meinem fall), aber nicht zugelassen/versichert ist, wie schnell darf man dann damit fahren ?

mfg,
Andreas
#19845
Hallo Andreas,

(Sorry mit dem Quoten kriege ich das nicht so schön hin wie Du)

also, bitte korrigiert mich wenn ich mich irre, aber aus meiner Erinnerung heraus sieht das so aus:

Führerschein alte Klasse 4 bzw. 5
Zugmaschine mit bauartbeschränkter Höchstgeschwindigkeit von 25 (heute glaube ich 32) und max 2 Anhänger. Enstspricht heutiger Klasse T bzw. L

Aber der Knackpunkt ist die Autobahn, hier gilt eine Mindestgeschwindigkeit! Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mindestens 60km/h.

Diese Regelung schließt meines erachtens aus, daß man mit 25 auf die Autobahn darf.

Grüße
Theo
#19847
Hallo ich nochmal,

habe die Textstelle gefunden (www.verkehrsportal.de)

in der StVO steht
§18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen

(1) Autobahnen ... und Kraftfahrstraßen ... dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, gilt das gleiche auch für diese. Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,55 m sein. ...
...

Also, ist damit mE ausgeschlossen, mit einem (oder zwei) zulassungsfreien Anhängern mit 25 über die Autobahn zu fahren.

Währe mir ehrlich gesagt auch zu gefährlich. Ich selbst fahre auf der Bahn mit dem PKW auch gerne schnell wenn\'s die Situation zuläßt. Und das ist dann schon ein Erlebnis, wenn man mit über 200 auf ein \"stehendes Hindernis\" zufährt.

Ciao, und nochmals schöne Grüße aus dem Sauerland
Euer Theo
#19848
Hallo Andreas,
wenn wir schon dabei sind, wie ist das eigentlich mit mehr als einem anhänger: soweit ich informiert bin, darf man hinter einer landwirtschaflichen zugmaschine (grüne nummer) mehr als einen anhänger mitführen. gilt dies nur für die zulassungsfreien (unter 25km/h) anhänger, oder geht das auch, wenn die anhänger zugelassen (also mit eigener nummer und versicherung ausgerüstet) sind ? das hieße dann also, daß ich mit einem unimog zwei lkw-anhänger (zu landwirtschaflichen zwecken) auf der autobahn ziehen dürfte ?
mit Zugmaschinen (egal ob grüne oder schwarze Zulassung) dürfen max. 2 Anhänger gezogen werden, dabei darf die zul. Gesamtlänge des Zuges von 18,75m nicht überschritten werden - bei lof-Zügen gehen glaube ich ca. 20m -. Dabei ist die zul. Höchst-Geschwindigkeit nicht relevant.
Du kannst an deinen Unimog 2 zugelassene LKW-Anhänger anhängen und wenn der Unimog schneller als 60km/h läuft (nach Kfz-Schein), darfst du damit auch auf die Autobahn.
Bei uns in der Gegend fährt ein landw. Lohnunternehmer mit FastTracs mit 2 80km/h-Anhängern - Zugmaschine und Anhänger mit jeweils eigener grüner Zulassung - regelmäßig Getreide und Rüben auf der Autobahn.

noch ein aspekt: gibt es probleme, wenn ich an einen grün zugelassenen unimog einen (oder zwei?!) schwarz zugelassene anhänger anhänge ?
wenn der Unimog dabei im landw. Einsatz ist (Beförderung von Gütern für den landw. Bedarf), kein Problem.

und noch einer: wenn man einen anhänger hat, der bauartbedingt bis 80km/h kann (3to tandem in meinem fall), aber nicht zugelassen/versichert ist, wie schnell darf man dann damit fahren ?
hinter einer landw. Zugmaschine max. Tempo 25 - mit entsprechenden Schildern am Anhänger, sonst darfst du damit gar nicht fahren.

Noch ein Hinweis: die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60km/h gilt nicht nur für Autobahnen, sondern grundsätzlich auch für Kraftfahrtstraßen (blaues Schild mit PKW).
#19853
richtig...

§18(5)2 der STVO besagt zur Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen:
für Krafträder mit Anhänger und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Anhänger, für Zugmaschinen mit zwei Anhängern sowie für Kraftomnibusse mit Anhänger oder Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verügung stehen ... 60 km/h,
die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit aller Einzelfahrzeuge des Zuges muß allerdings über 60km/h liegen.
Sieht man häufig bei Schwertransportern u.ä, dass sie ein 62km/h-Schild haben, damit dürfen sie dann die Autobahn/Kraftfahrtstrasse benutzen - das 60km/h-Schild reicht nicht.

Die von mir angesprochenen Anhänger des Lohnunternehmers haben 80km/h-Schilder.
Damit dürfen die Züge die Autobahn benutzen, dort allerdings nur 60km/h schnell fahren.
#19854
:mad2: Gleich weiß ich gar nichts mehr. *schwirrkopfbrumaugenverdreh*

Kann das nicht mal einer zusammenfassen :exclam:

Und diese Paragraphenschreiber kriegens demnächst mit der Ackerschiene, aber dicke.

Kann man nur hoffen, dass unsere Freunde in grün auch nicht so recht durchblicken.
So führt dann die Regelungswut zur Anarchie. Auch nicht schlecht. ;)

Und jetzt die Zusatzfrage an die Experten:
Darf ich mit meinem grünen Mog mit blauem Beifahrer und dreiachsigem rotem 07er Möbeltransportwagen meine zwei nicht angeschnallten Karnickel schneller als 60km/h über die Autobahn transportieren und was kostet das an Maut :question: :question: :question:


Thorsten

Edit: Ach, ich vergaß. Die Karnickel sind schwarz und haben eine Amtstierärztliche Saison-Ohrmarke


[Editiert am 29/7/2003 von thorsten.schlote]
#19855
@thorsten:

ja, darfst Du, wenn dein grüner Mog ein weisses Nummernschild mit schwarzer Schrift nach amtlicher Vorlage hat und deine Karnikel schon tot sind und als Verpflegung mitgeführt werden. Dabei ist es gleichgültig ob dein blauer Beifahrer weiss, schwarz, rot, gelb oder noch anders farbig ist. Maut kostet es nicht, solange Du dich auf EU-Konformen Autobahnen befindest, denn da wird ja gerade die Maut vereinheitlicht und für ein Kontrollgerät ist im Mog überhaupt kein Platz. :P :P

soeine Wurfschlaghaustechackerschiene könnte ich auch anwenden.... :casstet:

Stephan
#19859
Hallo,

hey, jetzt weiß ich endlich, warum so viele leute an ihrem mog eine _abnehmbare_ ackerschiene haben !! damit man damit leute verhauen kann, die zu viele dumme fragen stellen !! :P ;) die abschelppösen dran sind nur tarnung ! ;)

nu aber wieder ernsthaft (mehr oder weniger) ...:

sorry wenn ich mich unklar ausgedrückt hatte: natürlich juckel ich nicht mit 25km/h anhängern über die a-bahn, das mit den 60km/h mindestens ist ja klar.

--> stephan: doch, hinten auf der pritsche ... dann ist da zwar kein platz mehr für die ladung und der landw. verwendungszweck ist ad absurdum geführt (d.h. der mog wird damit automatisch steuerpflichtig), aber das wollen die EU-strategen ja wohl ...

--> ulli: auf die sache mit dem lohnunternehmer wollte ich raus - so einer fährt hier auch gelegentlich rum - allerdings mit mog statt schlepper, also stilecht. die sache mit den 60 bei 2 hängern habe ich nicht gewußt, macht aber sinn.
(aprops: das hieße also auch, daß omibusse mit frei stehenden fahrgästen IMMER nur max 60 fahren dürfen ?! nett ... sollte man den fahrern mal sagen.)
Noch ein Hinweis: die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60km/h gilt nicht nur für Autobahnen, sondern grundsätzlich auch für Kraftfahrtstraßen (blaues Schild mit PKW).
nicht 50 km/h auf kraftfahrstraßen ?? hat sich das geändert ? dann dürfte der 411er mit 53 km/h ja da gar nicht mehr drauf ... mist, dann muß ich ja immer umweg fahren !

-->theo: die quoterei geht ganz einfach: du machst [ quote ] zitat [ / quote ] dann kommt das:
zitat

(wichtig: ohne die leerstellen. oder einfach oben auf die gelbe sprechblase klicken, dann werden dir die befehle eingefügt und du kannst den text dazwischenkopieren)

zusammengefasst:
wenn also demnächst ein orangener 421er mit zwei (zugelassenen) 80km-anhängern (natürlich voll mit toten karnickeln ...) und vmax=20 km/h (mehr geht dann nämlich nicht mehr - aber er KÖNNTE bauartbedingt ja über 60) vor euch auf der autobahn fährt, dann könnte ich das sein - ich wollte das schon immer mal ausprobieren :) :)

ach ja, und nicht rot werden dabei vor wut, oder grün vom geruch ;) das kostet sonst extra, wenn\'s der big-brother-EU-satellit entdeckt. ...

mfg,
Andreas
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