Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#286642
Hi, Abschleppvorschriften stehen in der Betriebsanleitung!

Ich meine aber das der Schalthebel in Neutralstellung der Gang-Gasse 7.-8. Gang, und der Fahrtrichtungshebel in Neutralstellung soll. Max. 50km/h....evtl kann dies einer der Profis hier bestätigen oder berichtigen..
#286656
Hallo Thomas,

deiner Frage entnehme ich, das der Mog nicht angemeldet ist - evtl seh ich auch nur weiße Mäuse!?
Neben den rein technischen Fragen - stehen zumindest beim 406 im Handbuch - gibts aber noch nen andren Punkt.
Zumindest im PKW-Bereich bedeutet dies beim Verstoß gegen das elfte Gebot Punkte wie ein Marienkäfer und kräftig Löhnen...
Nutz hier einfach mal die Suche, das Thema wurde schon gebracht - gibt schöne Unterschiede zwischen "Schleppen" und "Ab-Schleppen". Hab jetzt extra mal extern gegoogelt - siehe z.B.:
http://www.verkehrsportal.de/cgi-bin/vp ... 24543!2002

Sorry, wenn jetzt ich mal der mit dem Gesetzesfinger bin - aber sammel die Punkte besser bei ReWe etc! :oops:
Einen Anhänger ausleihen kommt vermutlich billiger.

mfG
Axel

PS: aus dem selben Grund fuhr meiner vor knapp drei Jahren "sehr bequem" zum TÜV...
Dateianhänge:
ohne Zulassung zum ersten TÜV
ohne Zulassung zum ersten TÜV
IM005366kl.jpg (57.71 KiB) 2906 mal betrachtet
#286766
Hallo Thomas,

hier mal die rechtlichen Grundlagen:


Abschleppen
Definition:
Ziehen eines betriebsunfähigen Kfz von der Straße oder vom Abstellplatz zum nächsten Ziel.
z. B.
- zur nächsten geeigneten Werkstatt
- zur Autoverwertung
- zu einem geeigneten Abstellplatz
- zur Wohnung des Käufers

Die Strecke darf dabei 50 km nicht überschreiten.
Ausnahme: zum Standort des Kfz bis 100 km
Wird diese Strecke überschritten, liegt ein Schleppen ohne Genehmigung vor.

Zulassung:
hinteres Fahrzeug
gem. § 18 Abs.1 StVZO ist keine Zulassung erforderlich;
auch keine BE, da nicht in§ 18 Abs. 2 StVZO genannt

Fahrerlaubnis:
vorderes Fahrzeug:
erforderliche FE für sein Kfz gem. § 6 Abs. 1 FeV

hinteres Fahrzeug:
keine FE erforderlich, da Anhänger
der Lenker muß geeignet sein i. S. § 31 StVZO

Steuer:
abgeschlepptes Fahrzeug:
keine Steuerpflicht gem. § 3 Nr. 1 KraftStG,
da gem. § 18 Abs. 1 StVZO zulassungsfrei

Versicherung:
abgeschlepptes Fahrzeug:
keine Versicherungspflicht § 2 Abs.1 Nr. 6c PflVersG,
da der Anhänger von der Zulassung ausgenommen ist.

Versicherungsrechtliche Deckung über das ziehende Fahrzeug § 10 a AKB

Sonstiges:
- betriebsunfähig wegen technischer Mängel (Anlasser defekt), aus Sicherheitsgründen (Bremsen sind ausgefallen)
- beachte § 15 a StVO Verhaltensvorschriften
- beim hinteren Fahrzeug kein amtl. Kennzeichen nötig
- hinteres Fahrzeug ist kein Anhänger i. S. § 18 Abs. 1 StVZO
- abgeschlepptes Fahrzeug muss nachts 2 rote Schlussleuchten und 2 rote Rückstrahler haben. Leuchtenträger möglich gem. § 49 a Abs. 9 Nr. 7 StVZO
- Seil oder Abschleppstange dürfen max. 5 m lang sein und müssen z. B. durch einen roten Lappen ausreichend gekennzeichnet sein § 43 Abs.3 StVZO.


ACHTUNG:
Ziehen eines betriebsfähigen Kfz o d e r eines betriebsunfähigen Kfz über die zulässige Abschleppentfernung hinaus
bedeutet Schleppen ohne Genehmigung.
Das hintere Kfz ist nun ein Anhänger i. S. § 18 Abs. 1 StVZO.

Details über Schleppen, Abschleppen, Anschleppen und deren Unterschiede hier:
http://www.verkehrsknoten.de/Seminar/Zu ... sld002.htm


Wie wird ein betriebsfähiges Fahrzeug betriebsunfähig ??:
z.B. Batterie abklemmen, wichtige Sicherungen entfernen !


Technische Grundlagen:
- Beim Abschleppen eines U 435 am besten Schleppstange verwenden.
- Geschwindigkeit nicht über 40-50 km/h.
- Beim Abschleppen nicht auf Autobahnen auffahren (unzulässig).
- Betriebsanleitung beachten, v.a. hinsichtlich Abschleppgeschwingidkeit und sich informieren, ob Kardanwelle ausgehängt werden muß.


Viele Grüße,
Thomas
#286768
Barny1200 hat geschrieben:Wie wird ein betriebsfähiges Fahrzeug betriebsunfähig ??:
z.B. Batterie abklemmen, wichtige Sicherungen entfernen !
Thomas, damit begibst du dich aber auf sehr dünnes Eis.
Wenn die Betriebsfähigkeit vor Ort mit Bordmitteln und vertretbarem Zeitaufwand wieder hergestellt werden kann, das Fahrzeug dennoch an den Haken genommen wird, liegt ein genehmigungspflichtiges Schleppen vor.

Bitte beachten: dem Abschleppen liegt immer der Nothilfegedanke zugrunde.

Bei solchermaßen betriebsunfähigen Kfz (Batterieklemme abgerutscht, Sicherung durchgebrannt ...) darf höchstens aus einer Gefahrenstelle im Straßenverkehr an einen geeigneten Platz zum Abstellen des Fahrzeugs und zur Durchführung der "Vor-Ort-Reparatur" abgeschleppt werden.

Wie soll z.B. die Warnblinkanlage des gezogenen Fahrzeugs bei abgeklemmter Batterie betrieben werden, die ist nämlich während des gesamten Abschleppvorgangs einzuschalten.

Die Aussagen auf Verkehrsknoten.de mögen eine Interpretation des Betreibers für Bayern sein, andere Bundesländer und Gerichte sehen das wesentlich restriktiver. Es gibt einige Gerichtsurteile, dass das Abschleppen über 50km nicht mehr dem Nothilfegedanken entspricht und das Abschleppen nach Hause scheint eine bayrische Auslegung zu sein, in anderen Bundesländern wird ausschliesslich das Abschleppen zur nächsten Werkstatt oder zum nächsten Schrottplatz toleriert.
Für alle anderen Fälle der Ortsveränderung ist "Aufladen" angesagt.

Gruß Ulli
#286864
Hallo Ulli,

wichtig ist, dass das abgeschleppte Fzg. betriebsunfähig ist.
Sonst bin in beim "Schleppen ohne Genehmigung".

Das Fahrzeug darf also beim Zündschlüssel umdrehen nicht anspringen.
Und genau das wird bei einer Kontrolle von den Schandis auch überprüft (kenne zwei solcher Fälle).

Dies erreiche ich auch mit einem nicht funktionsfähigen Anlasser ....

Grundsätzlich sind Warnblinker beim Abschleppen vorgeschrieben, allerdings werden Fahrzeuge mit z.B. tiefentladener Batterie auch abgeschleppt.
Dann brauche ich entweder ein Sicherungsfahrzeug oder eine externe Blinkquelle.

Entscheidend ist natürlich die Abschlepp-Entfernung.
Für geringe Entfernungen ist dies in meinen Augen vertretbar.

Ich geb Dir recht, dass man beim Tieflader-Trsp. auf der sicheren Seite liegt.
Ist jedoch alles eine Frage der Möglichkeit, Kosten, Aufwand etc.


Gruß,
Thomas
Getriebe Ueberholen

Hallo zusammen, Nun mal die Wellen, Zahraeder, Syn[…]

Hallo Helmut Ja, auch diese kleinere technische Ma[…]

Hallo Helmut, Das war auch zuerst meine Ueberlegun[…]

Hallo Jürgen, könnte auch eine undichte […]