Hallo Thomas,
hier mal die rechtlichen Grundlagen:
Abschleppen
Definition:
Ziehen eines betriebsunfähigen Kfz von der Straße oder vom Abstellplatz zum nächsten Ziel.
z. B.
- zur nächsten geeigneten Werkstatt
- zur Autoverwertung
- zu einem geeigneten Abstellplatz
- zur Wohnung des Käufers
Die Strecke darf dabei 50 km nicht überschreiten.
Ausnahme: zum Standort des Kfz bis 100 km
Wird diese Strecke überschritten, liegt ein Schleppen ohne Genehmigung vor.
Zulassung:
hinteres Fahrzeug
gem. § 18 Abs.1 StVZO ist keine Zulassung erforderlich;
auch keine BE, da nicht in§ 18 Abs. 2 StVZO genannt
Fahrerlaubnis:
vorderes Fahrzeug:
erforderliche FE für sein Kfz gem. § 6 Abs. 1 FeV
hinteres Fahrzeug:
keine FE erforderlich, da Anhänger
der Lenker muß geeignet sein i. S. § 31 StVZO
Steuer:
abgeschlepptes Fahrzeug:
keine Steuerpflicht gem. § 3 Nr. 1 KraftStG,
da gem. § 18 Abs. 1 StVZO zulassungsfrei
Versicherung:
abgeschlepptes Fahrzeug:
keine Versicherungspflicht § 2 Abs.1 Nr. 6c PflVersG,
da der Anhänger von der Zulassung ausgenommen ist.
Versicherungsrechtliche Deckung über das ziehende Fahrzeug § 10 a AKB
Sonstiges:
- betriebsunfähig wegen technischer Mängel (Anlasser defekt), aus Sicherheitsgründen (Bremsen sind ausgefallen)
- beachte § 15 a StVO Verhaltensvorschriften
- beim hinteren Fahrzeug kein amtl. Kennzeichen nötig
- hinteres Fahrzeug ist kein Anhänger i. S. § 18 Abs. 1 StVZO
- abgeschlepptes Fahrzeug muss nachts 2 rote Schlussleuchten und 2 rote Rückstrahler haben. Leuchtenträger möglich gem. § 49 a Abs. 9 Nr. 7 StVZO
- Seil oder Abschleppstange dürfen max. 5 m lang sein und müssen z. B. durch einen roten Lappen ausreichend gekennzeichnet sein § 43 Abs.3 StVZO.
ACHTUNG:
Ziehen eines betriebsfähigen Kfz o d e r eines betriebsunfähigen Kfz über die zulässige Abschleppentfernung hinaus
bedeutet
Schleppen ohne Genehmigung.
Das hintere Kfz ist nun ein Anhänger i. S. § 18 Abs. 1 StVZO.
Details über Schleppen, Abschleppen, Anschleppen und deren Unterschiede hier:
http://www.verkehrsknoten.de/Seminar/Zu ... sld002.htm
Wie wird ein betriebsfähiges Fahrzeug
betriebsunfähig ??:
z.B. Batterie abklemmen, wichtige Sicherungen entfernen !
Technische Grundlagen:
- Beim Abschleppen eines U 435 am besten Schleppstange verwenden.
- Geschwindigkeit nicht über 40-50 km/h.
- Beim Abschleppen nicht auf Autobahnen auffahren (unzulässig).
- Betriebsanleitung beachten, v.a. hinsichtlich Abschleppgeschwingidkeit und sich informieren, ob Kardanwelle ausgehängt werden muß.
Viele Grüße,
Thomas