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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#294899
Moin Christoph,

Du hast sicherlich die Begründung hinterfragt :wink:

Einzig die Höhe der KK auf der bodenkonstanten Ackerschiene könnte die Begründung gewesen sein.
Mir ist es immer wieder schleierhaft, mit welcher Ergebenheit mancher die "einsamen" Entscheidungen einiger Prüfer akzeptiert :roll:

Mir gehts aber um den Anbau einer KK auf die AS im HKH :wink:
#294922
Hallo u-Comm,

@ret
Nö, dazu war ich viel zu aufgeregt (Er hat ja auch diese orangefarbene Warntafel bemängelt ?-) )

Alle treckerfahrenden Holzmacher haben diese KK an ihrer HKH-Schiene, die mit 2 Stahlbolzen li. u. re. gegen Verdrehen gesichert ist. Die Schiene vom 411er läßt sich nicht verdrehen und da ich jetzt die Zulassung habe kann ich mir die Prüfstelle für weitere Eintragungen selbst wählen ;-) bleibt noch das kleine Problem mit dem ovalen Loch (?)

@Christian1971
Auch nicht schlecht, sich so von oben nach unten durch zu fragen :-D
#294942
Na, das auf dem Bild sieht doch recht stabil aus. So oder ähnlich würde ich das dann wohl auch machen.
Nach dem Gespräch mit meinem TüV-Heini habe ich mir die Angelegenheit noch mal überlegt. Was der so gesagt hat, macht ne Menge Sinn. Wobei es mir dann auch egal ist, ob es dafür einen Gesetzestext gibt, oder nicht.
Wenn ich mir so überlege, ich würde meinen 3,5 Tonnen schweren Steiger an der Kugelkopfkuplung der Ackerschiene am HKH anbammeln, kann ich mir gut vorstellen, was passiert, wenn ich bei 80 Klamotten auf der Autobahn mal beherzt bremsen muß. Erst ein leises "Knack", dann ein lautes "Rums", danach ein gefluchtes "Scheiße". ( Übersetzung für Moggler südlich der Elbe: "Himmelherrgottverdammichnochamoal ) (( Nein, das war jetzt nicht rassistisch. Ich hab einen Kunden aus Bayern. Der bringt selbst die besten Bayernwitze. Da kann ich auch nur drüber lachen, weil ich die Ostfriesenwitze nicht verstehe ))

Und da ich nur 3,5 Tonnen Anhänger oder Lifte habe, werde ich das Risiko gar nicht erst eingehen wollen, meinen Lift oder Anhänger nachher in Plastiktüten einsammeln zu müssen.

Gruß aus Lübeck

Michael
#294947
Moin Michael,

wir reden über verschiedene Dinge :wink:

Es würde mir nie in den Sinn kommen mit einem KK auf der AS im HKH und Anhänger mit 80 km/h über die Autobahn zu brettern.

Ich habe einen U 411!
Der hat eine V/max von 53 km/h!
Der darf nicht auf die Autobahn!!!
Der hat eine feste Ackerschiene mit einer darunter gebauten Konsole für den KK (weil der KK ansonsten viel zu hoch ist)
Der hat ausserdem auch einen HKH mit einer Ackerschiene!
Dieser HKH lässt sich mit Ketten über Kreuz verspannen, damit er nicht mehr seitlich pendeln kann.
Die Ackerschiene ist gegen Verdrehen gesichert!
Durch den doppeltwirkenden Hubzylinder ist auch das "Hochschieben" des HKH durch einen auflaufenden Anhängers nicht möglich.
Aus all diesen Gründen darf ich einen Anhänger an der Ackerschiene ziehen und mache es auch :!: (zumindest so lange, bis ich einen verbietenden Gesetzestext gefunden habe)

Wenn ich an all die an "Dosenblech" geschraubten AHK im PKW Bereich denke, fühle ich mich mit meinem Gespann recht sicher :wink:
#294980
Hallo zusammen,

ja, so ähnlich hatte ich mir das schon gedacht und deshalb auch etwas "naiv" nachgefragt. :wink:

Das Thema Kugelkopf am Unimog kommt als Dauerbrenner ja in regelmäßigen Abständen. Warum benutzt eigentlich keiner die Suchfunze? Wurde alles schon ausführlichst geschrieben.
(@ Reiner - auch warum ein Kugelkopf auf der Ackerschiene im HKH nicht abgenommen werden kann)

z. B. hier und in den folgenden Verlinkungen:

http://www.unimog-community.de/index.ph ... kerschiene

Grüße

Tobias
#294984
Hallo Ihr.

Das war mir schon klar, daß Ihr alle eine feste Ackerschiene habt und damit von der Anhängerkupplung bis hin zum Atomkraftwerk alles an dieser Ackerschine anbauen könnt. Ganz im Gegenteil zur Ackerschine am HKH. Aber da ich als Neuling in diesem Forum und als Neuling am Unimog generell keine Ahnung von der Materie habe, dachte ich mir, ich frage einfach mal nach.

Über die Suchfunktion habe ich es schon einige Male versucht. Da kommt aber in der Regel nur irgendeine döschige Systemmeldung auf English, sinngemäß ich hätte keine Berechtigung, diese Anfrage zu stellen.

Gruß vom Begriffstutzigen aus Lübeck:-)

Michael
#294986
Hi Michael,

die Suchfunktion ist der blaue Button "Suchen" oben zwischen FAQ und Mitgliederliste.
Ist etwas verwirrend, da es ja auch noch "Search" gibt. Das Feld kannst aber getrost knicken.

Ich hab übrigens keinen Kugelkopf auf der feststehenden Ackerschine sondern eine extra AHK, die mit zwei Bolzen an den Anbauböcken hängt und sich mit zwei Streben in den Unterlenkeraufnahmen der Achse abstützt.
Somit kann die volle Zug- und Schubkraft (im Fall Kugelkopf ja max. 3,5 t) über die Achse übertragen werden (gleiches Prinzip wie die feststehende Ackerschiene). Alles mit Segen von TÜV und Zulassungsstelle.
Das Teil würde auch an die große Baureihe passen.
Im Vergleich zu den oft angebotenen Bügeln mit Kugelkopf, die lediglich mit vier Bolzen in den Anbauböcken befestigt sind, hat dieses System auch keinerlei Hebel-/Scherwirkung auf das Rahmenende.

Bei Bedarf die vier Bolzen ziehen und schon kann ich wieder den HKH anbolzen.

Grüße

Tobias
Dateianhänge:
Kugelkopf-AHK9.jpg
Kugelkopf-AHK9.jpg (54.16 KiB) 5191 mal betrachtet
#294999
Moin Tobias,

nett, dass Du für mich die Suche-Funze bemüht hast :wink:

Ich kenne all diese immer wiederkehrenden Diskussionen.

Mich interessiert ausschließlich irgendein Gesetzestext, der explizied das Ziehen eines Anhängers mit einer Kugelkopf-Kupplung auf der Ackerschiene im HKH untersagt.

Wenn Du den findest, baue ich ab sofort jedesmal die starre AS an. :D
#295033
Hallo Freunde des Unimogs,

das kamm eben via e-mail zu mir, die ich mangels Absender nicht beantworten kann, daher hier:
Wieso hat Ihre Ackerschiene eigentlich mittig ein ovales Loch?
Welcher Sinn steckt dahinter, den ich nicht kenne?
Da weiß ich nichts zu sagen, da müßte man mal die Entwickler bei Daimler fragen.
Wie groß ist denn die "Luft" zwischen dem Oval der Ackerschiene
und dem Durchmesser des Schraubbolzens der Kugel?
So, dass mit Bolzen darin nichts vom Loch zu sehen ist. Dennoch wäre mir das so zu instabil.
Sollte sie groß genug sein, könnte Ihnen ein ordentlicher
Feinmechanikbetrieb so etwas aus dem Vollen fräsen.
Da ließe sich vermutlich leichter eine Ackerschiene nachbauen oder das Loch zuschweißen und neu bohren.
Da dieser "Adapter" im eingebauten Zustand nicht sichtbar ist,
wird auch niemand nach der Zulassungsnummer suchen.
Was im Schadensfall bei genauer Prüfung ein Erlöschen der Betriebserlaubnis zur Folge hätte => fehlender Versicherungsschutz, etc.
Hilfsweise könnte man das Oval zuschweissen, auf beiden Seiten
ganz sorgfältig plan abschleifen und ein neues passendes Loch bohren
Klar, das geht immer - Eigentlich brauche ich die Ackerschiene gar nicht. Der Kugelbolzen wäre für mich nur zum Rangieren oder als Alternative, um etwas Werkzeug mit zu nehmen, wenn die Ladefläche des Mogs für etwas anderes gebraucht wird.
Haben Sie vielleicht ein Photo?
Leider nein, die Ackerschiene ist aber so mit dem Langloch in der Mitte auch im Ersatzteilkatalog abgebildet.

Genaugenommen würde ich mir sowieso lieber einen zum 411 passenden Anhänger kaufen wollen. So richtig gefallen hat mir aus dem Anhängerthread bisher keiner (Der aus dem letzten 411er Heft'l toppt alle :-D), auch wenn da ein paar wirklich schöne dabei waren (ich brauche keinen Kipper oder 2-Achser)

Was ich hier in diesem Sammelthread endlich mal gelernt habe, ist der Unterschied zwischen Ackerschiene, an der Achse befestigt, und der am Rahmen Befestigten. Danke an die Geduldigen unter Euch, die sich da viel Mühe gegeben haben.

Den Kugelkopf gebe ich meinem Händler lieber wieder zurück ;-)
#295045
Hallo zusammen,

ist hier vielleicht ein Kfz-Sachverstäniger zugegen?

Die Antwort auf die Frage zur Rechtslage würde mich auch interessieren. Einziges "Gesetz" zu diesem (und vielen unserer anderen Themen) ist die Rechtsverordnung StVZO. Im Unterschied zu anderen Bauteilen, hält sie sich zum Thema Anhängekupplungen sehr allgemein. Es muss also irgendeinen Leitfaden der Institutionen geben, die diese Beurteilungen vornehmen. Möglich wäre auch eine individuelle Einschätzung des jeweiligen Sachverständigen, was ich zumindest bei den beiden großen Institutionen für unwahrscheinlich halte.

Ich werde bei Gelegenheit mal einen der Sachverständigen meines Vertrauens befragen.

Gruß aus Salzgitter

Uwe401
#295073
Hallo Zusammen,

wenn ich mich auch noch einmischen darf.....

Die beste Lösung so finde ich ist entweder ein standart Anhängebock oder wie in meinem Fall: Bin zum TÜV ler meines Vertrauens und habe mit ihm die Möglichkeiten durchgesprochen. Dann habe ich aus einem Stück Ackerschiene und ein paar Metallteilen einen Anhängebock gefertigt.
Kugelkopf mit Prüpfzeichen eingeschraubt alles angebaut und beim TÜV vorgefahren. Ein Teilegutachten machen lassen (Kostet eben). TP Nummer zugeteilt bekommen und diese Eingeschlagen.

Bescheinigung erhalten und ab damit zum eintragen in den Schein. Habe nun einen Schein der zwar schon aus 2 Seiten besteht aber egal:) Alles eingetragen.

Gruss Volker
#295091
Hallo Michael und diejenigen, die wie ich lange Zeit Probleme mit der Suchfunktion haben - hatten, :?:
probier mal innerhalb eines Forums ganz unten den Suchbutton, gib erstmal nichts ein und gehe auf GO. Hier kommt dann eine Suchmaske mit der mann erfolgreich suchen kann.
viel Erfolg von einem Bluzie Gärtner mit 406 :lol:
Gruß Peter
#295093
Hallo Osterhasen.

Ich glaube, die Lösung von Christian ist für mich einfach die Beste.
Ich wußte nicht, daß man den HKH einfach so demontieren kann, um an deren Stelle eine solche Ackerschiene zu befestigen.
Hauptsächlich ging es mir bei einem normalen Anhängebock darum, daß die ganze vorteilhafte Bodenfreiheit flöten geht. Was nutzen mir 40cm Unimogbodenfreiheit, wenn der Anhängebock die Bodenfreiheit auf 20cm reduziert.
Deshalb hatte ich die Idee mit der KK auf der Ackerschiene. Aber wenn man die Komponenten am Heck so einfach wechseln kann, werde ich das lieber so wie Christian machen.

Wegen dem Gesetzestext bin ich einfach mal zu den freundlichen Damen und Herren der Polizei gegangen. Die wollen das für mich mal heraussuchen und ausdrucken.

Österliche Grüße

Michael
#295099
Ich hatte auch erst mit einer der zugelassenen festen Konstruktionen, die man auch hier im Forum findet, geliebäugelt. Aber zum einen die Kosten mit um die 600 Euro, und die verminderte Bodenfreiheit hatten mich abgehalten. Wobei es auch einen Vorteil gibt: Der Heckkraftheber kann je nach Variante montiert bleiben...

Die Ackerschiene, sie war beim Kauf des Unimog mit dabei hatte aber einen alten Kugelkopf ohne e-Nummer, kann dank Steckbolzen schnell (de)montiert werden. Den HKH hatte der Vorbesitzer mit Schrauben befestigt - auch dort werde ich aber auch noch Bolzen einsetzen, bin aber noch auf der Suche nach passenden...

Gruß aus dem sonnigen Warstein, Christian.
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