- 27.02.2011, 12:15
#332095
Hallo
@Sagt mal, wer darf denn mit seinem Wagen auf die öffentliche Straße?
Eigentlich keiner.
Mal abgesehen davon das es auf den ersten Blick viele Mängel gibt.
Wenn auch an dem einen oder anderen Wagen ein Typenschild ist heißt das ja nicht das der ehemalige Ladewagen oder Miststreuer nach dem Umbau noch als solches gilt. Es ist dann halt ein Transportanhänger für Langmaterial.
Und somit ist das Typenschild ungültig genau wie die ehemalige ABE.
Des weiteren dürfte die Tragfähigkeit der 10.0 Ackerwagenbereifung unzureichend sein, gleiches gilt wahrscheinlich für die Felgen. Wenn´s noch Mefro Felgen sind mag es reichen, bei den China Kopien weiß ich nicht. Auch bei den 11,5 er Bereifungen gibt es welche mit unzureichender Traglast.
Über 25km/h ist sowieso nicht möglich, weil Radabdeckungen fehlen.
Andreas
@Sagt mal, wer darf denn mit seinem Wagen auf die öffentliche Straße?
Eigentlich keiner.
Mal abgesehen davon das es auf den ersten Blick viele Mängel gibt.
Wenn auch an dem einen oder anderen Wagen ein Typenschild ist heißt das ja nicht das der ehemalige Ladewagen oder Miststreuer nach dem Umbau noch als solches gilt. Es ist dann halt ein Transportanhänger für Langmaterial.
Und somit ist das Typenschild ungültig genau wie die ehemalige ABE.
Des weiteren dürfte die Tragfähigkeit der 10.0 Ackerwagenbereifung unzureichend sein, gleiches gilt wahrscheinlich für die Felgen. Wenn´s noch Mefro Felgen sind mag es reichen, bei den China Kopien weiß ich nicht. Auch bei den 11,5 er Bereifungen gibt es welche mit unzureichender Traglast.
Über 25km/h ist sowieso nicht möglich, weil Radabdeckungen fehlen.
Andreas





