Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#6966
Moin zusammen

Ich komm mal wieder von der Zulassungsstelle zurück und muß berichten, daß ich anscheinend keine Neuzulassung meines Ex-BW 404 bekomme, wenn ich nicht den Nachweis vom KBA vorlege, daß das Fahrzeug noch nie zivil zugelassen wurde.....
Ich sachte dann, daß ja anhand des BW-Fahrzeugscheins ersichtlich sei, daß mein Auto noch nie in ziviler Hand war, aber das hatte keinen Erfolg.
Würde mich sehr freuen, wenn einige Leute möglichst schnell von Ihren Erfahrungen berichten könnten.

danke im Vorraus

pascal
#35116
Hallo Pascal,

kurze Frage zu Deiner Situation, da ich evtl. in Kuerze vor der gleichen Problemtaik stehe. Ich habe heute meinen 1.5 t Anhaenger aus Bestaenden der BW abgeholt, zur Zeit liegt mir einen Schreiben der Vebeg vor, dass aehnlich einem Kfz-Schein aussieht. Muss ich damit beim KBA einen zivilen Kfz Brief anfordern ? Ich haette gedacht, dass ich einfach mit dem Teil zur Zulassung fahren kann, nachdem ich vorher natuerlich die HU beim TUEV gemacht habe.

Gruss,

Holger
#37864
Hallo Pascal,

kurze Frage zu Deiner Situation, da ich evtl. in Kuerze vor der gleichen Problemtaik stehe. Ich habe heute meinen 1.5 t Anhaenger aus Bestaenden der BW abgeholt, zur Zeit liegt mir einen Schreiben der Vebeg vor, dass aehnlich einem Kfz-Schein aussieht. Muss ich damit beim KBA einen zivilen Kfz Brief anfordern ? Ich haette gedacht, dass ich einfach mit dem Teil zur Zulassung fahren kann, nachdem ich vorher natuerlich die HU beim TUEV gemacht habe.

Gruss,

Holger
#35118
***kopfschüttel***

welche Zulassungsstelle ist denn das???

vor 2 Monaten habe ich meinen 404 nach Baurat mit dem BW-Entlassungsschein (ausgestellt 1996) die Zulassung gemacht und natürlich von der Zulassungsstelle auch ohne weitere Belege einen zivilen Brief ausgestellt bekommen - vom KBA wollten die gar nix.
#37866
***kopfschüttel***

welche Zulassungsstelle ist denn das???

vor 2 Monaten habe ich meinen 404 nach Baurat mit dem BW-Entlassungsschein (ausgestellt 1996) die Zulassung gemacht und natürlich von der Zulassungsstelle auch ohne weitere Belege einen zivilen Brief ausgestellt bekommen - vom KBA wollten die gar nix.
#35239
Hallo zusammen

Also, alles, was ich an Papieren für meinen Mog bei Kauf bekommen habe ist dieser BW-Fahrzeugschein, oder Entlassungschein, wahrscheinlich letzteres, von dem auch Ulli sprach.
An der Zulassungstelle sagten die mir dann, daß ich einen neuen Brief vom KBA austellen lassen muß! Das hab ich jetzt auch schon beantragt und warte auf nen Böschoihid.
Echt, ich hatte mit Papierkram und Zulassungstelle mehr Ärger, als mit der Technik!

pascal
#37987
Hallo zusammen

Also, alles, was ich an Papieren für meinen Mog bei Kauf bekommen habe ist dieser BW-Fahrzeugschein, oder Entlassungschein, wahrscheinlich letzteres, von dem auch Ulli sprach.
An der Zulassungstelle sagten die mir dann, daß ich einen neuen Brief vom KBA austellen lassen muß! Das hab ich jetzt auch schon beantragt und warte auf nen Böschoihid.
Echt, ich hatte mit Papierkram und Zulassungstelle mehr Ärger, als mit der Technik!

pascal
#35241
Moin Pascal,

auf der BW-Bescheinigung steht doch ausdrücklich
für den Erwerber eines ausgesonderten Fahrzeugs der Bundeswehr zur Vorlage bei der Zulassungsstelle zwecks Ausfertigung eines Fahrzeugbriefes für die Wiederzulassung des Fahrzeugs
also nochmal hin und mit den Sachbearbeitern \"Lesen üben\"

Solange diese Bescheinigung nicht ungültig gestempelt ist, hat sie den gleichen Wert wie ein Brief.
Beim KBA wird ohnehin kein Brief ausgestellt, sondern nur eine Bescheinigung, dass das Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet ist.
Den Fahrzeugbrief stellt immer die Zulassungsstelle aus.
#37989
Moin Pascal,

auf der BW-Bescheinigung steht doch ausdrücklich
für den Erwerber eines ausgesonderten Fahrzeugs der Bundeswehr zur Vorlage bei der Zulassungsstelle zwecks Ausfertigung eines Fahrzeugbriefes für die Wiederzulassung des Fahrzeugs
also nochmal hin und mit den Sachbearbeitern \"Lesen üben\"

Solange diese Bescheinigung nicht ungültig gestempelt ist, hat sie den gleichen Wert wie ein Brief.
Beim KBA wird ohnehin kein Brief ausgestellt, sondern nur eine Bescheinigung, dass das Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet ist.
Den Fahrzeugbrief stellt immer die Zulassungsstelle aus.
#35244
Mensch Ulli!

Recht hat er! Ich habe mcih auch noch mal im Lesen geübt und das Kleingedruckte daneben gelesen. Oh Mann! Wenn ich das mal vorher gewußt hätte.
Ich hab jetzt auch mal die Post geöffnet, da ich ein paar Tage weg war. Das KBA schreibt genau das gleiche, was Du mir gerade gesagt hast!
Also, dann weiß ich auch schon, was ich morgen vor habe!
Danke noch mal!
#37992
Mensch Ulli!

Recht hat er! Ich habe mcih auch noch mal im Lesen geübt und das Kleingedruckte daneben gelesen. Oh Mann! Wenn ich das mal vorher gewußt hätte.
Ich hab jetzt auch mal die Post geöffnet, da ich ein paar Tage weg war. Das KBA schreibt genau das gleiche, was Du mir gerade gesagt hast!
Also, dann weiß ich auch schon, was ich morgen vor habe!
Danke noch mal!

Hallo Manuel, habe diesen Beitrag über die Ku[…]

Guten Morgen Micha Deine Verdrahtungsangaben oder […]

Ausnahme STVZO par. 47 und 49

Guten Tag, 5 Jahre später und immer noch ohn[…]

Hallo Alex, danke Dir. Da ich ja den Auger verbau[…]