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#7243
Die ewige Anhänger Frage

Hallo hätte gern mal ein paar infos zu Anhängern die vor 1961 gebaut sind.

Habe das so verstanden das die nicht zum Tüv müssen ist das richtig ?

Wenn man sie mit 25 Km Schild kennzeichnet und auch nicht schneller fährt ?

Versicherung über zugfahrzeug oder extra ?

Werden solche anhänger besteuert ?




Nun ein beispiel

Ich habe einen 411er Unimog(mit Schwartzem nummernschild)
und einen Anhänger BJ 1959 ,der anhänger ist mit 25 KM Schildern ausgrrüstet und Technisch OK das nummernschild der zugmaschiene wird am anhänger wiederholt.

Für den anhänger ist eine extra Versicherung abgeschlossen und er wird nicht schneller als 25 Km/h bewegt -----


geht das so durch ???????????????????

Dann wird der anhänger ja auch nicht besteuert ??


Hoffe einer bringt Licht ins dunkel -Danke!
#36305
Hi Willi ,
über das Thema wurde hier schon sehr oft und breit diskutiert.
Hier ein Auszug aus einem Thread der deine Frage beantworten dürfte, wenn nicht schau nochmal unter dem Thema Anhänger:

Wenn du einen Anhänger mit 25/ km h Schild ziehst, den nicht separat versichert hast und schneller als , sagen wir mal 40 km/h fährst, ist das rein rechtlich gesehen normalerweise ein Verstoss gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Sowas würde man dann Schwarzfahren nennen. Laut OLG ist dies aber nicht automatisch so!
Wenn der Anhänger ein Schild mit 25 km/ h hat und du 40 km/h fährst, hat der Hänger laut diesem Urteil immer noch ´Versicherungsschutz über die Zugmaschine.


Beste Grüße

Bernd Schömann
#39053
Hi Willi ,
über das Thema wurde hier schon sehr oft und breit diskutiert.
Hier ein Auszug aus einem Thread der deine Frage beantworten dürfte, wenn nicht schau nochmal unter dem Thema Anhänger:

Wenn du einen Anhänger mit 25/ km h Schild ziehst, den nicht separat versichert hast und schneller als , sagen wir mal 40 km/h fährst, ist das rein rechtlich gesehen normalerweise ein Verstoss gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Sowas würde man dann Schwarzfahren nennen. Laut OLG ist dies aber nicht automatisch so!
Wenn der Anhänger ein Schild mit 25 km/ h hat und du 40 km/h fährst, hat der Hänger laut diesem Urteil immer noch ´Versicherungsschutz über die Zugmaschine.


Beste Grüße

Bernd Schömann

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