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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#40308
Hallo!

Sofern der Unimog nicht geklaut oder verschrottet wurde offiziell ist es kein Problem neue Papiere zu bekommen.
Du brauchst dazu auf jeden Fall nen Kaufvertrag vom momentanen Besitzer.
Dann schickst du die Daten des Fahrzeugs an das Kraftfahrbundesamt und beantragst dort ne Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese ist aber nur 4 Wochen gültig, also nicht zu früh besorgen!
Dann beim TÜV noch eine Vollabnahme machen lassen und die Daten für einen neuen Brief erstellen lassen, am besten hierbei nen Brief von einem identischen Fahrzeug mitnehmen um den Prüfer viel unnötige Arbeit zu ersparen.
Mit den ganzen Unterlagen gehst dann zur Zulassung und dort erhälst dann neue Papiere. Am besten wäre es aber nochmal bei der zuständigen Zulassung anzufragen ob die noch irgendwas spezielles haben wollen.
#40314
Moin,

wenn Du den Verkäufer nicht grade gut kennst, würde ich den Kaufvertrag unter Vorbehalt des Erhaltes der Freistellungsbescheinigung machen und diese auch -trotz Kosten- gleich einmal der Sicherheit wegen beantragen.

Wenn der Verkäufer das Ding gutgläubig aber auch schon gestohlen gekauft hat, dann mußt du den an den ursprünglichen Besitzer -ohne Geld zurück- übergeben.

Nett ist das -wie auch schon mal in der Lindenstrasse thematisiert-, wenn Du den Mog fertig restauriert hast, diesen dann anmelden willst und das Sahnestück vom ursprünglichen Besitzer oder seiner Versicherung dann abgeholt wird, der hat dann eine kostenlose Restaurierung incl.:party:

Michael
#40549
Genau so wie Cristoph es erklärt hat ist es richtig.
Hatte auch einen LANZ ohne Papiere und habe im Kaufvertrag die Klausel reingesetzt. Trotzdem ist man heilfroh, wenn aus Flensburg die Bestätigung kommt.
Man muss übrigens mit TÜV-Vollabnahme und allem was dazu gehört mindestens 150 Euronen einkalkulieren, bis der Mog das erste Mal auf der Strasse fahren darf.
#41608
Du benötigst eine Einfuhrbescheinung zusätzlich zu Bescheinigung des KBA. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des KBA besagt nur, das für das Fz kein gültiger Brief beantragt oder ausgestellt ist und das Fz nicht als gestohlen etc gemeldet ist.
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