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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#44599
Hallo allesamt,

ich habe hier die Zulassungs und Führersschein Themen rauf und runter gelesen. Zusammenfassend kann ich für mich festhalten, verdammt kompliziert und wiedersprüchlich.

Ich will aber auf eine meines Erachtens nicht angesprochen, für mich bzw. für meien Sohn interresante Variante hinaus, hier weitere Fragen stellen.

Mein Sohn besitzt den Führerschein T, also für Achkerschlepper, oder landwirtschaftliche Zugmaschinen. Übrigens, er wird am Sonntag 17 Jahre alt.
Wenn ich alles richtig gelesen habe ist das die Codenummer 8710.
Nun darf er alle Trecker fahren die nicht schneller als 40kmh laufen. Ab 18Jahren auch die Schelleren.
Strittig ist im Moment zwischen mir und meinem Sohn, ob er auch Schlepper mit eingetragenen 50km/h fahren darf, wobei er behauptet er dürfe es, aber eben nicht schneller als 40km/h fahren.
Ich meine er dürfe es nicht, sondern nur jene fahren bei denen auch 40km/h eingetragen ist.

Das war also die erste Frage, nun zur zweiten.

Ich will einen Unimog in landwirtschaftlicher Ausführung erwerben.
(Übrigens, entsprechende Angebote eurerseits neheme ich gerne entgegen <406/411>)

Darf mein Sohn nun, derzeit ja unter 18 Jahre alt, mit seinem Führerschein T einen solchen Mog fahren oder nicht ??
Muss da nun 40km/h eingetragen sein oder nicht.
Muss das eine Landw. Zugmaschine sein, oder reicht eine Zugmaschine als Typeneintragung ??


Beim lesen der diversen Beiträge zu Führerschein und Zulasung ist mir hier aufgefallen, das von HU-Intervallen von 1 oder von 2 Jahren berichtet wurde.
Ich bin bis heute der Meinung, das alle sogenannten Trecker, also landw. Zugmaschinen, egal ob über oder unter 3,5t.zgesG. immer nur alle 2 Jahre zum Tüv müssen. Werde mich dazu in meinem landwirtschaftlich tätigem Bekanntenkreis erkundigen wie das nun wirklich ist bzw. angewendet wird und hier noch nachberichten.

Gruß
Hermann
#44602
Also soweit ich weiss, muss das Fahrzeug nur als Landwirtschaftliches Fahrzeug eingetragen sein, also grüne Nummer haben.

Wenn dein Sohn das Fahrzeug bewegen möchte, dann muss soweit ich weiss entweder der Motor gedrosselt sein oder es müssen eben die oberen Gänge gesperrt werden und das muss dan natürlich auch schriftlich vermerkt sein.

Ansonsten wäre ja auch wirklich keinerlei Möglichkeit zu Überprüfung vorhanden, schließlich würde sich vermutlich kaum ein Jugendlicher in dem Alter wirklich so zu jeder Zeit an sein Versprechen erinnern, ganz klar das die 60 Sachen auchmal ausgefahren werden würden die ein U411 oder 406 locker hergibt.
(Ist bei mir noch nicht so lange her ich weiss was ich gemacht hätte, hätte ich die Möglichkeit gehabt).

Gruß
Greenhorn
#44954
Hallo Hermann,

zunächstmal herzlichen Glückwunsch für Deinen Sohn zum Geburtstag.

Leider muß ich euch aber eine schlechte Nachricht mitgeben, er darf keine Fahrzeuge fahren, die schneller als 40 können.

Das wichtige Wort lautet hier "Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit"

zwar erlaubt Klasse T
Fahrerlaubnisverordnung, § 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen
...
Klasse T:

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)
...
aber wird dort unter


(2)
...
Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h und Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben;
...
Hier ist das Schlüsselwort wieder die durch die "Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit" das bedeutet die Eintragung im Fahrzeugschein ist entscheidend, und nicht die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit!

Nachzulesen unter http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_06.php


Auf zwei Fragen gibt es auch zwei Antworten, in der StVZO Anlage VIII sind die Zeitabstände in denen Fahrzeuge zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden müssen geregelt.
...
2.1.4.1 mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h oder einer zulässigen Gesamtmasse
<= 3,5t 24 -
2.1.4.2 mit einer zulässigen Gesamtmasse
> 3,5t <= 7,5t 12 -
Auch hier ist wieder die bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit entscheidend. Traktoren haben häufig genug eine Höchstgeschwindigkeit von unter 40km/h und müssen daher trotz zGG über 3,5to nur alle zwei Jahre zum TÜV, daher ist der Irrglaube weit verbreitet landw. Fahrzeuge müssten nur alle 2 Jahre zum TÜV. Aber auch die Trecker die schneller fahren (50km/h) und dazu zählen nun mal alle Unimogs, fallen unter diese Regelung. 411 und seine kleinen Brüder fallen hier aber wieder heraus, sofern sie eine zGG nicht mehr als 3,5to haben!

Ich hoffe ich konnte Dir deine Fragen beantworten, und die Verwirrung etwas auflösen.

Grüße aus dem Sauerland
Euer Theo

PS.: wünsche euch immer einen Euro mehr in der Tasche als die Ersatzteile kosten.
#47430
Auf jeden Fall besagt der T Führerschein das Dein Sohn wenn nur eingeschrenkt mit dem Unimog fahren darf. Das heißt nur zu Land und Forstwirtschaftlichen Zwecken. Nicht zur Disco zum Einkaufen oder zum Unimogtreffen. In solchen fällen könnte Euch jede Versicherung im Falle eines Schadens den Versicherungsschutz entziehen. Und sollte das dann noch mit schweren Personenschaden sein werdet Ihr so schnell nicht wieder Glücklich. Solche Sachen werden von über 90% aller T L Fahrer unterschätzt.

MfG

Sebastian
#47431
Auf jeden Fall besagt der T Führerschein das Dein Sohn wenn nur eingeschrenkt mit dem Unimog fahren darf. Das heißt nur zu Land und Forstwirtschaftlichen Zwecken. Nicht zur Disco zum Einkaufen oder zum Unimogtreffen. In solchen fällen könnte Euch jede Versicherung im Falle eines Schadens den Versicherungsschutz entziehen. Und sollte das dann noch mit schweren Personenschaden sein werdet Ihr so schnell nicht wieder Glücklich. Solche Sachen werden von über 90% aller T L Fahrer unterschätzt.

MfG

Sebastian
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