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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#479307
Hallo Justus,

natürlich darfst Du auf mögliche H-Zulassungsprobleme hinweisen, allerdings steht dies bei Stefan ja noch nicht an.
Was ich allerdings hinterfragen wollte war eben diese vonDir zitierte weiche Stelle in dem Anforderungskatalog. Was gilt als zeitgenössisches Erscheinungsbild, was nicht? Hier gibt es sicherlich Interpretationsspielraum.

Hallo Lothar,
jetzt "stolperst" Du über Deine eigene Recherche.

Denn in der von Dir zitierten Wiki-Liste (die allerdings allenfalls als Hinweis dienen kann) steht unter der von Dir zitierten Ziffer R 112 Scheinwerfer asymmetrisches Licht, also genau das, was wir als Hauptscheinwerfer einbauen müssen.
#479313
Hallo Lothar,

Ein "E1" wird nicht benötigt, wohl aber ein "Exy".
Das xy steht für den Staat, der das Bauteil genehmigt.
Wenn das Bauteil in Deuschland genehmigt wird ist xy tatsächlich "1".

Die Angaben des Lieferanten besagen, dass die Lampen sowohl die Zulassung als Begrenzungs / Standlicht als auch als Hauptscheinwerfer haben. Aus den Angaben geht nicht hervor in welchem Land die Lampen zugelassen wurde. Vielleicht kann uns Stefan hierüber noch Aufklärung geben. Aber so wie beschrieben sind die Lampen ohne zusätzliche Eintragung genehmigt und können zweckgebunden eingesetzt werden.
Der TÜV-Prüfer muss dem zustimmen, ob er will oder nicht. Vorausgesetzt natürlich sie sind ordnungsgemäß verbaut. Dies setze ich aber bei Stefan so wie ich ihn kenne voraus.

Das schöne dieser "neuen" ECE-Regelung" ist eben, dass solche Teile generell zugelassen sind.
#479315
Hallo Jürgen,
das wäre Klasse wenn das so ist. Kann ich mir in Deutschland aber nicht vorstellen.
Ich möchte auch Jürgen nicht unterstellen das er gegen TÜV Vorschriften verstößt.
Mal angenommen die Abnahme wäre E 51.
das ist Malaysia und die haben Linksverkehr.
Na ja vielleicht können wir ja noch näheres heraus bekommen.
Schönes Wochenende.
Gruß Lothar
#479316
Hallo Lothar,

doch so einfach ist die Welt. :D
Es spielt keine Rolle ob das genehmigende Land Links- oder Rechtsverkehr hat.
Ein Land mit Linksverkehr darf durchaus auch Artikel für Rechtsverkehr zu lassen.

Wir, meine Firma, läßt unsere Artikel einfachhalber in Deutschland beim KBA zu, also E1 Zulassung. Und damit dürfen wie sie auch in Malaysia und sonstwo vertreiben und einsetzen lassen ohne weitere Zulassungen.

Wichtig ist halt der Zweck gebundene Einsatz, der sich aus der Genehmigung ergibt.
#479354
Hallo Leute,

um etwas Licht ins dunkel zu bringen, auf dem Scheinwerfer steht E11 105691. Wurde also laut euren Listen in Großbritannien genehmigt. Aber natürlich sind die Scheinwerfer für Rechtsverkehr.
Über die Nummer 105691 habe ich auf die schnelle nichts rausgefunden, vielleicht findet ihr da noch mehr.

Gruß
Stefan
#479384
Hallo Johannes,

Stefan hat weiter oben einen Link mit der Bezugsadresse doch schon eingestellt.

Hallo Stefan,

die 105691 ist die individuelle Zertifizierungsnummer dieser Scheinwerfer, mit der sie bei der britischen Behörde zugelassen wurden.
Damit ist aber auch Lothars Frage nach der Zulässigkeit geklärt. Mit diesen Nummern kann jeder TÜV-Prüfer in seiner Datenbank die Zulässigkeit und richtigen Verwendungszweck nach schauen. Eine gesonderte Prüfung und Eintragung der Scheinwerfer ist nicht notwendig.
#479386
Für alle, die vielleicht mit dem Gedanken spielen:

am Mog müssen die originalen Scheinwerfer inkl. Gehäuse weg. Der Stecker der H4 passt auf den neuen Kabelsatz. Die Scheinwerfer sind komplett dicht, deshalb kann auch das Gehäuse mit weg. Die Leuchtmittel können nicht getauscht werden.
Ich hab die Scheinwerfer von der Firma Nakatanenga, die hauptsächlich Landrover umbauen. Ihr braucht den Scheinwerfersatz und dann am Besten noch die Gehäuse (sind nicht im Katalog). In den Gehäusen sind die Einstellschrauben für den Scheinwerfer bereits integriert und der Scheinwerfer passt optimal.

Schreibt mal an den Hr. Liska bei Nakatanenga, der ist dort der LED-Spezialist. Er müsste auch noch wissen, welche Gehäuse ich hatte: jl(at)nakatanenga.de

Die Scheinwerfer gibt es in silber und schwarz:
http://www.nakatanenga-tours.de/shop/ar ... EVO-CHR%26


Dann braucht ihr noch 4 Winkel, um die Gehäuse an den originalen Haltern befestigen zu können. Ich habe mir 500mm (4x110mm) Alu-Winkel 100x100x6 geholt. Mit einer Fräsmaschine ist es einfach, mit der Flex geht es bestimmt auch.

Ich habe mir dann noch 2 Bleche bei Cutworks.de lasern lassen, die die Aussenkontur der alten Scheinwerfer und eine Aussparung für die neuen als Blenden für die Gehäuse haben.
Ausserdem sind heute noch die neuen Scheinwerferschutzgitter gekommen. Die haben im Bereich der Scheinwerfer keine Stege.

Kosten:
Scheinwerfer (2Stück): 860,-
Gehäuse (2 Stück): 220,-
Alu-Winkel: 25,-
Blenden (2 Stück) 50,-
Schutzgitter (2 Stück) 65,-

Wenn ihr die CAD-Daten für die Blenden und die Schutzgitter haben wollt, bitte PN mit Mail-Adresse.

Gruß
Stefan

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