Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#5263
Hallo,
für welchen Mog gilt ein Sonntagsfahrverbot mit Hänger?
- Zugmaschine grünes Kennzeichen (Landw.) mit Hänger (ohne Zulassung 25 km/h)
-Zugmaschine grünes Kennzeichen (Landw.) mit Hänger (07er Kennzeichen)
- Zugmaschinte mit rotem 07er Kennzeichen und Hänger (07er Kennzeichen)
- Zugmaschine mit H-Kennzeichen und Hänger mit H-Kennezichen?
Der Hintergrund:
bin vor kurzem von zwei neten grünen Jungs auf einem Sonntag mit Mog und Hänger
zu einer Zwangspause aufgefordert worden.
Die beiden waren der Meinung, das auch für Landw. Fahrzeuge eine Sonntagsfahrverbot gilt.
Nach einiger Bedenkzeit der beiden Herren (ca. 1,5 Std!) durfte ich die Fahrt fortsetzen. Jedoch wurde zuvor die Ladung des Hänger genaustens beeäugt.
Wer kann helfen?

farmingtoy
#24481
Hallo zusammen,

Michael hat recht, in Paragraph 30 StVO Absatz (3) heisst es:

An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.

Das sollten die Grünröcke eigentlich wissen.

Gruss
Gerhard
#24713
Hallo,
wie schon zuvor geschildert, es ist richtig dass das Sonntagsfahrverbot nicht für Landwirtschaftliche Fahrzeuge gilt, egal wieviel Hänger Nutzlast oder was auch immer.Wichtig ist dann, dass das´KFZ neben der grünen Nummer für Landwirtschaft auch ein landwirtschaftliches KFZ ist.
Nicht zustimmen kann ich der Auslegung dass dieses Fahrverbot sogar für Pikups gelten soll.
Entscheidend ist hier wie oben erwähnt der § 30 StVO.
Gilt also nicht für
Zugmaschine grüne Nummer mit Händer
Zugmaschine 07er Kennzeichen und Hänger 07er Kennzeichen
Zugmaschine und Hänger H-Kennzeichen.
Bei Zugmaschine mit 07er Nummer und Hänger mit 07er Nummer ebenso wie Zugmaschine mit H-Kennzeichen und Hänger mit H-Kennzeichen hast du allerdings ein anders Problem, sofern der Hänger mit Gütern beladen ist: 07er Kennzeichen ebenso H-Kennzeichen dürfen nicht zum gewerblichen Gütertransport verwendet werden.
Grüße
Bernd Schömann
#24714
Moin Bernd,
wenn der Pickup ausweislich des Fahrzeugscheins als LKW zugelassen ist, gilt das Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger.

Die bayerische Polizei interpretiert den $30 STVO folgendermaßen:
Das Verbot gilt für alle Anhänger (auch Wohnanhänger!) hinter Lastkraftwagen ohne Rücksicht auf das Gewicht des ziehenden Fahrzeugs
Unter den Ausnahmen ist u.a. festgelegt, dass
Zugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast 40 % des zulässigen Gesamtgewichts nicht übersteigt
Wer gegen das Sonn- und Feiertagsfahrverbot verstößt, hat mit einem Bußgeld zwischen 40 und 200 ¤ zu rechnen. Außerdem kann die Weiterfahrt untersagt werden.
Nachzulesen hier http://www.polizei.bayern.de
#51036
:evil:
Hallo Unimogfreunde,

das ist das erste Mal, dass ich hier schriftlich auftrete. Bitte um Nachsicht!!Habe sonst immer nur gierig gelesen was es alles an Themen gab. Bin seit 2 Jahren "stolzer" Besitzer eines 411er´s Sonnendach und nutze ihn für Brennholz beischaffen und andere "schmutzigen" Arbeiten. Denke, dass ich damals ca 100% mehr bezahlt habe als der Mog wert ist,- aber egal (hab mir ja auch geleistet verheiratet zu sein), mir macht es jedenfalls mehr Freude Ersatzteile in meinen mittlerweile 43-jährigen Mog zu investieren, als in meinen VW BUS Syncro Bj 93 der mir unter dem Hintern wegrostet,- weil das ist verlorenes Geld!!
Ich finde es super wie die Mog-Freunde hier agieren. Über e-mail habe ich bereits einige Bekanntschaften gemacht, (leider nur wegen Ersatzteilbeschaffung), die wirklich angenehm waren - danke nochmals an die Mog Fahrer für die aufgebrachte Geduld.
Anlass des Schreibens ist die Steuer und Versicherung, so wie es Euch allen sicherlich geht.
Habe ein schwarzes Nummernschild, obwohl ich ca 5000m Ackerland besitze und auch trotzdem diese blöden Berufsgenossenschaftssteuer bezahlen muß. Zusätzlich bewirtschafte ich noch eine Obstwiese der Schwiegereltern, wo ich letztes Jahr 30 Zentner Äpfel und einen wirklich grossen Haufen Baumschnitt weggefahren habe. Weiterhin benötige ich pro Jahr ca. 30m Holz zum heizen. Ich wollte das Fahrzeug an sich nach und nach restauriern, komme aber nicht wirklich dazu, da er ständig gebraucht wird. Das Fahrzeug wird wirklich nur verwendet, um Holz zu machen oder um Wiesen zu pflegen,- für die abendlichen "Damentreffs" neme ich mein Porsche, die Sonntagskirche erledige ich mit dem rostigen Bus (da brauche ich jedenfalls weniger in den Klingelbeutel zu werfen, weil jeder Mitleid hat).
Witz bei Seite,- ich habe hier wirklich die Nase voll, daß sich hier bei dem Unimog-Forum Leute angagieren, welche die deutsche "Maschienenhistorie" am Leben und Laufen zu halten, mit ihren Fahrzeugen sich um die Erhaltung der Natur angagieren und trotzdem durch einige Unwissende in unserem Staat per Daumendruck aufdocktriert bekommen, daß mehr Steuern dafür bezahlt werden sollen. Ohnmacht ohne Ende!!
Frage: Sollte man nicht einfach die Steuer, Versicherung, Sprit, Garage usw für den Unimog sparen und einfach die Wiesen und Äpfel wachsen und verkommen lassen wie es von unserer Regierung vorgeschrieben wird? In der dadurch ersparten Freizeit kann man ja dann mit seiner Familie endlich mal friedlich unsere ersparten Euros im Urlaub ins Ausland tragen.
Bitte Ihr Mog-Freunde helft mir, ich bin mittlerweile ein wenig orientierungslos gemacht worden.

Wünsche allen immer einen fingerbreit Öl über dem unteren Messbereich!!

Viele Grüße
Bernado (bin ein Italiener,- bin Hesse)
#52091
Ausserdem det-der-baumeister,
selbstfahrende Arbeitsmaschinen dürfen keine Güter befördern und somit auch keine Anhänger ziehen. Anhänger nur dann, wenn es sich um Teile der Arbeitsmaschine handelt, also z.B. Gegemgewicht bei Autokränen, oder der Schneidetisch bei Mähdreschern etc.....

Die meisten TÜVer achten bei der Abnahme auf Anhängekupplung.

Helau
Bernd Schömann
#52115
Hallo Bernd,

meine selbstfahrende Kampfmaschine (Schein liegt Dir vor) hat schon seit 25 Jahren gleich 2 AHK, einen Kugelkopf am Bagger und eine richtige am Rahmen. :?:
Hat bisher niemanden gestört.
Wenn ich jetzt zufälligerweise einen Anhänger dran habe, da liegt irgendwas drauf (ein paar m² Ballastholz z.B.) und dann passiert was, zahlt dann meine/Deine Versicherung? :shock:

Da soll noch einer durchblicken!

Detlef
404 fire kipper

Hello All, Of course it\s not going straight with[…]

Heizungsaanschlüsse OM 352

Hallo Andreas wie auf dem Bild zu ersehen, kann ma[…]

Bremskraftverstärker 404

Guuden, aus gegebenem Bremsenanlass ein bisschen […]

Unimog u1300 OM352A Leistungssteigerung

Hallo Jonas mit Endoskop wäre eine Mögli[…]