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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#51229
Hallo Leute!

Ich habe einen 421'er auf dem bis vor kurzer Zeit noch ein Bagger aufgesattelt war. Dadurch war der Mog als selbstfahrende Arbeitsmaschine mit Bagger deklariert. Leider kostet diese Art von selbstfahrender Arbeitsmaschine 1200¤ nur Haftpflichtversicherung im Jahr. Der Bagger ist jetzt verkauft und ein paar Neueintragungen im Fahrzeugschein stehen an. Ich habe mit einem TÜV-Prüfer schon mal ein Vorabgespräch geführt und er hat gesagt, dass es ihm egal ist ob er den Mog als LKW mit offenem Kasten (Schlüsselnummer zu 1: 1002) oder als Zugmaschine (Schlüsselnummer zu 1: 8700) einträgt.
Meine Frage ist nun was die beste Möglichkeit ist!? Mein MOG hat, bis auf eine bodenkonstante Ackerschiene, noch keine landwirtschaftliche Ausstattung.
Hat jemand von euch ein paar gute Tipps welche Art von Zulassung ich wählen sollte im Hinblick auf die zu erwartenden Steuern?

Vielen Dank schon mal im Voraus

Daniel
#51230
Moin Daniel,
für die Bemessung der Steuern ist es unerheblich, ob der Mog als LKW oder Zugmaschine zugelassen wird. In beiden Fällen wird ausschliesslich nach zulässigem Gesamtgewicht versteuert.

Für eine Zulassung als Zugmaschine sprechen mehrere Gründe:
- Versicherung (erheblich) günstiger als LKW-Zulassung
- 2 Anhänger können mitgeführt werden
- kein Sonntagsfahrverbot mit Anhänger

Gruß Ulli
#51232
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Dann taucht bei mir noch eine Frage auf. In älteren Foren habe ich gelesen, dass es die Schlüsselnummer zu 1 als 8700 oder als 8710 gibt. Hat das etwas zu sagen? Muss ich in Hinblick auf diese Nummern irgendetwas beachten wenn ich den Mog auf grüne Nummer zulassen will (abgesehen von einer Hofnummer oder dem anderen formellen Kram)?

Vielen Dank nochmal

Daniel
#51239
Hallo Daniel, hallo Ulli,

also mein 406 ist mit Schlüssel 8700 hier in MK (Märkischer Kreis) mit grüner Nummer (steht auch so im KFZ-Schein) angemeldet worden.

Die Steuerbefreiung mußt ich entsprechend begründen: lof-Tätigkeit, Einheitswertbescheid, Gebührenbescheid der BG

Leider hat diese Aussage keine Allgemeingültigkeit, wie wir schon desöfteren feststellen mußten, leider.

Grüße aus dem Sauerland
Euer Theo
#51242
Vielen Dank für die Infos!
Armin, dein Vorschlag ist gut aber da mein Mog Baujahr 1987 oder 1988 ist, kommt die Oldtimergeschichte leider nicht in Frage.
Zumindest bin ich jetzt schon mal so weit, dass ich den Mog nicht als LKW zulassen werde. Ob nun 8700 oder 8710 werde ich nochmal mit dem freundlichen Mensch vom TÜV klären. Wobei mir gerade einfällt, dass der Typ beim TÜV gesagt hat, dass er mir den Mog nicht als Ackerschlepper einträgt. Ist Zugmaschine Ackerschlepper in diesem Fall das Gleiche?

Viele Grüße

Daniel
#52092
Hi Daniel, da hättest du doch besser die selbstfahrende Arbeitsmaschine gelassen: Steuer kosten nix - Versicherung - schau mal auf meiner HP rein - wir haben keinen Bagger oder Kran Unimog mit mehr als 470 ¤ Haftpflichtbeitrag versichert.
Andererseits ist die LKW - Zugmaschinen Zulassung mit schwarzer Nummer schon recht hefitig steuerlich gesehen - dafür kannste aber den 80 PS Unimog schon für 215,00 ¤ versichern auch ohen Oldie Tarif.

Aalaaf

Bernd
#52349
Das verstehe ich nun gar nicht. Die Versicherungen bei denen ich angefragt habe, wollten alle um die 1200¤ nur Haftpflicht pro Jahr, eben weil selbstfahrende Arbeitsmaschine mit Bagger. Ich hatte schon mit einem TÜV-Prüfer gesprochen und er hatte mir zugesagt den Mog als Zugmaschine abzunehmen. mit der Bedingung, dass ich den Bagger schnell gegen eine Pritsche austauschen kann. Nun ist der Bagger aber verkauft und mir bleibt wohl nur noch die Zulassung als Zugmaschine oder LKW, oder??
Natürlich hätte ich auch den ganzen Mog verkaufen können aber bei einem 421'er aus dem Baujahr '87, der in tadelosem Zustand ist, überlegt man sich das soch zweimal.

Digitale Grüße

Daniel

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