- 27.01.2005, 10:41
#51229
Hallo Leute!
Ich habe einen 421'er auf dem bis vor kurzer Zeit noch ein Bagger aufgesattelt war. Dadurch war der Mog als selbstfahrende Arbeitsmaschine mit Bagger deklariert. Leider kostet diese Art von selbstfahrender Arbeitsmaschine 1200¤ nur Haftpflichtversicherung im Jahr. Der Bagger ist jetzt verkauft und ein paar Neueintragungen im Fahrzeugschein stehen an. Ich habe mit einem TÜV-Prüfer schon mal ein Vorabgespräch geführt und er hat gesagt, dass es ihm egal ist ob er den Mog als LKW mit offenem Kasten (Schlüsselnummer zu 1: 1002) oder als Zugmaschine (Schlüsselnummer zu 1: 8700) einträgt.
Meine Frage ist nun was die beste Möglichkeit ist!? Mein MOG hat, bis auf eine bodenkonstante Ackerschiene, noch keine landwirtschaftliche Ausstattung.
Hat jemand von euch ein paar gute Tipps welche Art von Zulassung ich wählen sollte im Hinblick auf die zu erwartenden Steuern?
Vielen Dank schon mal im Voraus
Daniel
Ich habe einen 421'er auf dem bis vor kurzer Zeit noch ein Bagger aufgesattelt war. Dadurch war der Mog als selbstfahrende Arbeitsmaschine mit Bagger deklariert. Leider kostet diese Art von selbstfahrender Arbeitsmaschine 1200¤ nur Haftpflichtversicherung im Jahr. Der Bagger ist jetzt verkauft und ein paar Neueintragungen im Fahrzeugschein stehen an. Ich habe mit einem TÜV-Prüfer schon mal ein Vorabgespräch geführt und er hat gesagt, dass es ihm egal ist ob er den Mog als LKW mit offenem Kasten (Schlüsselnummer zu 1: 1002) oder als Zugmaschine (Schlüsselnummer zu 1: 8700) einträgt.
Meine Frage ist nun was die beste Möglichkeit ist!? Mein MOG hat, bis auf eine bodenkonstante Ackerschiene, noch keine landwirtschaftliche Ausstattung.
Hat jemand von euch ein paar gute Tipps welche Art von Zulassung ich wählen sollte im Hinblick auf die zu erwartenden Steuern?
Vielen Dank schon mal im Voraus
Daniel