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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#558105
Guten Abend zusammen,
ich möchte meinen 406 Forst als selbstfahrende Arbeitsmaschine zulassen. Der Mann vom TÜV sagte mir eine Vorlage würde ihm helfen, sprich Schlüsselnummer bzw. Fahrzeugschein.
Hat jemand von Euch einen 406 Forst so zugelassen ? Wer kann helfen ?
Beste Grüße

Sebastian
#558130
Hallo
Sepplino hat geschrieben: Der Mann vom TÜV sagte mir eine Vorlage würde ihm helfen, sprich Schlüsselnummer bzw. Fahrzeugschein.
wofür will der TüV-Mensch sein Geld kassieren. Die Suche bzw Einordnung ist doch explizit seine Angelegenheit.
Du musst nur verbindlich erklären, ob du als Arbeitsmaschinen u. Arbeitsgerät für Land- und Forstwirtschaft oder als allgemeine Arbeitsmaschine umschlüsseln möchtest. Dann braucht man nur aus der Liste des KBA auswählen, die denken für dich und den TüV-Menschen schon im voraus mit.
Es gibt aber weder in der nationalen noch EU-Fahrzreugklassen ein Forstrückefahrzeug o.ä. Es ist somit die Aufgabe des aaS, eine Einstufung zu wählen, denn das ist die Aufgabe die du bezahlen musst.
#558224
Hallo Helmut,

da hast Du grundsätzlich natürlich absolut Recht, nur leider sind die Herren vom TÜV zum Teil ja nicht ganz einfach....und eine Diskussion anzufangen was seine Aufgabe ist und wofür er bezahlt wird wollte ich nicht unbedingt....
Es hat nun aber auch so gut geklappt mit der Umschlüsselung, war kein Problem.
VG
Sebastian
#558239
Hallo Jürgen,
als selbstfahrende Arbeitsmaschine ist er steuerfrei und bekommt ein grünes Kennzeichen. Leider bekommt man bei uns nur noch als "Haupterwerbslandwirt mit Gewinnerzielungsabsicht" eine grüne Nummer, daher war dies für mich der einzige Weg an eine grüne Nummer zu kommen. Ja, die Versicherung ist geringfügig teurer, aber unterm Strich kostet es das gleiche wie ein H-Kennzeichen, wo man etwas weniger Versicherung bezahlt dafür aber ja die pauschale Steuer. Somit wirtschaftlich gleich, aber ich mag einfach keine schwarze Nummer auf meinen Mogs.
Somit gibt es keinen wirklichen rationalen Grund.
Viele Grüße
Sebastian
#558241
Hallo Sebastian,
verstehe, also eine fast reine "Schönheitsoperation" :D

Aber gibt es da nicht auch Nachteile wie den §32A der STVZO:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 32a Mitführen von Anhängern
Hinter Kraftfahrzeugen darf nur ein Anhänger, jedoch nicht zur Personenbeförderung (Omnibusanhänger), mitgeführt werden. Es dürfen jedoch hinter Zugmaschinen zwei Anhänger mitgeführt werden, wenn die für Züge mit einem Anhänger zulässige Länge nicht überschritten wird. Hinter Sattelkraftfahrzeugen darf kein Anhänger mitgeführt werden. Hinter Kraftomnibussen darf nur ein lediglich für die Gepäckbeförderung bestimmter Anhänger mitgeführt werden. Hinter selbstfahrenden Arbeitsmaschinen dürfen keine Anhänger zum Zwecke der Güter- oder Personenbeförderung mitgeführt werden, mit Ausnahme von Beförderungen, die ausschließlich der Zweckbestimmung der selbstfahrenden Arbeitsmaschine dienen.
Das heißt doch, dass Du mit Deinem Mog zwar einen Spalter, eine Winde etc transportieren kannst, nicht aber das geerntete Holz nach Hause bringen darfst.
#558244
Hallo Jürgen,

ja, die eingeschränkte Nutzung des Zugmauls ist der einzige Nachteil, da hast Du Recht. Aber für das ziehen von Anhängern habe ich ja noch einen "Zweitmog". Abgesehen davon handelt es sich dabei natürlich auch immer ein Stück weit um Auslegungssache was dem Zweck der Arbeitsmaschine dient....
VG
Sebastian
#558249
Hallo Sebastian!
...handelt es sich dabei natürlich auch immer ein Stück weit um Auslegungssache was dem Zweck der Arbeitsmaschine dient....
Da begibst du dich auf dünnes Eis.
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Rennleitung hierbei sehr Regelfest ist und ggfls. sehr böse wird.

Gruß

Ingo
#558253
Hallo
der Zweck ist in der Zulassung beschrieben. Sofern das angehängte Gerät nicht Bestandteil der Maschine sondern ein eigenständiges Gerät darstellt, was bei einem Spalter z.B. der Fall ist, ist da nix mit anhängen. Ein Spalter oder Säge ist eine eigenständige Anhängearbeitsmaschine. Auszulegen ist da nicht allzuviel.
#559405
Hallo Sebastian,
ich stehe vor der Frage, wie ich meinen 406er Forstunimog zulasse.

Hast Du denn bei der Zulassung als SAM auch die Höchstgeschwindigkeit drosseln müssen - nach meiner Kenntnis sollten es 20 km/h sein ?

Und jährlicher TÜV entfällt dann ?

Und Kennzeichnung des Unimogs mit den Halter-Angaben ?

Gruss
Ludger
#559528
Hallo,
ludgerm hat geschrieben:Hast Du denn bei der Zulassung als SAM auch die Höchstgeschwindigkeit drosseln müssen - nach meiner Kenntnis sollten es 20 km/h sein ?
Das sind zwei Paar Schuhe. SAM gibt's auch über 20km/h. Zulassungsfrei, jedoch kennzeichen- und HU-pflichtig.

Wenn man natürlich eine SAM auf maximal 20km/h drosselt, braucht man kein Kennzeichen und keine HU. Macht aber bei einem Unimog wenig Sinn.

Gruß,
Michael

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