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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#570038
Guuden,

Der Referentenentwurf ist nicht koherent!
Einmal heißt es :„ab 3,5t”, an anderer Stelle „über 3,5t”.
Es sind halt Menschen am Werk, aber es besteht noch Hoffnung dass letzteres verwirklicht wird.
Auch wenn ich die Chance eher schlecht sehe, alle Bemautngen beginnen bis her mit „ab”!
Liegt evtl. an den Bestimmungen der Einstufungen der Fahrzeugklassen.

Gut Mog! Justus
#570333
Guten Morgen zusammen,

nach demverlinkten Artikel https://bahnblogstelle.com/204276/mehr- ... f-den-weg/ soll die Maut ab 3,5 Tonnen wohl zum 01.07.2024 kommen.

Zitat daraus: "Zudem sollen „zum technisch frühestmöglichen Zeitpunkt“ am 1. Juli 2024 auch leichtere Lastwagen ab 3,5 Tonnen in die Mautpflicht einbezogen werden – bisher greift sie ab 7,5 Tonnen Gesamtgewicht. Ausgenommen werden sollen aber Transporter von Handwerksbetrieben."
#570339
Hallo Andres
vielleicht hast du meinen Beitrag vorne nicht gelesen.. Als Kompensation für die Maut wurde schon vor Jahrzehnten die Mineralölsteuer für Dieselkraftstoffe gesenkt, hat natürlich jeder mitgenommen
Unsere gloreichen Politiker haben die Maut aber versemmelt, weshalb die erst viel später und nur für schwere LKW eingeführt wurde. Den günstigen Sprit hat jeder gerne vertankt, ohne Petition und ohne Aufregung.
.
Und ich erinnere daran, dass Frau Merkel vor der Wahl versprochen hat, keine PKW-Maut. Aber weil die süddeutsche Minderheits-Partei darauf gepocht hat, wurde diese doch beschlossen, was aber wiederum in Hose ging.
Vielleicht sollte der Deutsche Michel erst mal in sich gehen und überlegen, wer die Kolonnen gewählt hat.
.
u411wtalronsd hat geschrieben:was ich etwas seltsam finde das der /die Unimog Club,s keine Petition gegen die Maut startet.
Da nicht alle Unimog davon betroffen sind, wird von den 8000 Mitgliedern nur die Hälfte unterschreiben. Selbst wenn alle unterschreiben wird es für das Mindestquorum von 50 000 Penetenten nich ganz reichen.
Da hätte der ACDC weitaus mehr zu bieten, frag die doch mal an
#570343
Hallo,
u411wtalronsd hat geschrieben:Hallo Unimog Gemeinde, was ich etwas seltsam finde das der /die Unimog Club,s keine Petition gegen die Maut startet.
mal eben kosten günsti zum Großen Treffen fahren ist dann wohl nicht mehr .
Da dürften eher die wenigsten Mogler betroffen sein:

- alles bis zum 411 fällt schonmal wegen den 3,5t raus
- viele 421 sind auf 3,5t abgelastet, fallen also auch raus, teils auch 403, 406 und 404.
- viele Fahrzeuge haben H-Kennzeichen, fallen also raus
- viele Fahrzeuge laufen als LoF-Zugmaschine oder LoF-Geräteträger, fallen ebenso raus
- einige Fahrzeuge laufen als So Kfz, sind also auch nicht für den Gütertransport bestimmt und fallen somit raus
- die restlichen über 7,5t waren schon bisher mautpflichtig

--> bleiben also die zwischen 3,5 und 7,5t, die nicht obigen Kriterien entsprechen. Ob das die wirklich große Menge ist?

Und warum eine Petition starten? Die Maut an sich ist sicher sinnvoll. Man könnte höchstens eine Befreiung für Privatfahrten anstreben, ähnlich dem, was auch für die Kontrollgerätepflicht gilt.

Noch als Ergänzung: Von meinen 3 Mogs träfe es nur einen, mein 406er ist LoF Zugmaschine Ackerschlepper mit H, also raus, mein 403er nicht zugelassen, wäre dann aber auch zumindest mit H, wäre also auch raus und der 1300L wird gerade von der mautpflichtigen LKW-Variante zum WoMo umgeschlüsselt (ohne H), das stand sowieso an. Kostet zwar ein paar Euro Steuern mehr, dafür wird die Versicherung etwas günstiger und die Maut ist nicht mehr relevant. Aus meinem Bekanntenkreis der Mogler sind mir da auch nur sehr wenige Fahrzeuge bekannt, die es träfe.

Gruß,
Michael
#570354
Hallo Michael,

ja hoffen wir mal, dass es mit den Ausnahmen so kommt wie Du das beschrieben hast. Dann trifft es wirklich nicht die größte Gruppe. Wenn nicht wird mein Unimog wohl keine Bundesstraßen und Autobahnen im Normalbetrieb mehr sehen.
#570371
Moin,

zur Auflistung von Michael:

unter 3500kg liegende Fahrzeuge sind nicht betroffen, das ist korrekt.

Die anderen Beispiele, die aufgrund ihrer Zulassung nicht betroffen sein sollen, könnten von Tollcollect als mautpflichtig betrachtet werden. Die Definition bezieht sich nicht auf die Zulassung, sondern auf die Bauart des Fahrzeuges (geeignet für den Güterfernverkehr).
Zwar habe ich auch gehört, dass sich Mitarbeiter der BAG (jetzt BALM) entsprechend haben überzeugen lassen, aber man kann auch Pech haben, seinen Unimog mit Pritsche doch nicht befreit zu bekommen.
Bei einem MB-Trac als LOF-Fahrzeug sieht es sicher anders aus.

Ich gebe aber Michael in sofern recht, dass eine Petition sicherlich keinen Sinn machten würde. Die meissten Mogs des Clubs könnten zumindest auf H-Kennzeichen laufen oder liegen vom zul. GG unter den 3500kg.
#570390
Guuden,

Vom KBA gibt es das: „Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen....".
Da sind ellenlang >>sonstige Kraftfahrzeuge<< auch für die EU Typengruppen N aufgeführt
die per se nicht mautpflichtig sind. Auch das Sonntagsfahrverbot wäre für die 7,5t + wäre
damit passe'.
Außer für die Materialtransportenden dürfte für jeden ein Typ dabei sein.
Mit Phantasie und einem fachlich versierten amtlichen Prüfer
sollte eine Änderung mit wenig Bauaufwand machbar sein.

Gut Mog! Justus
#570928
Ich habe heute mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und der Fa. Toll Collect telefoniert um herauszufinden ob es nun "ab" oder "mehr als" 3,5t werden wird. Leider konnte mir hierzu keine Auskunft erteilt werden. Jedoch wurde mir gesagt das es sich wohl sehr bald aufklären wird, da die neue CO₂-Maut ja bereits zum 1. Dezember 23023 eingeführt wird in welcher bereits die 3,5t (tzGm) Klasse behandelt wird. D.h. notwendige Gesetze sollten davor existieren.

Links zum Thema:
Toll Collect - Neue Grundlage für die Zuordnung zu einer Gewichtsklasse ab 1. Dezember 2023
Toll Collect - Toll Collect bereitet Erweiterung der Lkw-Maut vor
#572870
Guten Abend,

auch Österreich passt die Regelung der Maut an. Für KFZ die bereits vor der Umstellung der Maut auf 3500 KG abgelastet wurden soll es eine Übergangsregelung bis Anfang 2029 geben, da ab Dezember 2023 die Technisch zulässige Gesamtmasse als Bemessungsgrundlage gilt.
Ich interpretiere die Formulierung, als ob die 3500 KG noch als Auto gelten, oder hat da jemand andere Informationen?
https://www.asfinag.at/maut-vignette/go-maut/

Schönen Abend,
Florian
#572891
Hallo,
d0b hat geschrieben:Ich habe heute mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und der Fa. Toll Collect telefoniert um herauszufinden ob es nun "ab" oder "mehr als" 3,5t werden wird. Leider konnte mir hierzu keine Auskunft erteilt werden.
Wozu noch groß telefonieren? Sowohl unter deinen selbst angegebenen Links als auch im Gesetzentwurf, der meines Wissens so beschlossen wurde, wird jeweils von Fahrzeugen mit einer "technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen" bzw. im Falle der 7,5t von "ab 7,5 Tonnen" gesprochen. Die Formulierung ist doch eindeutig.

Übrigens zur technisch zulässigen Gesamtmasse, die in den Fahrzeugpapieren steht: Ich hatte da schon bei Ablastungen bzw. auch bei ab Werk abgelasteten Neufahrzeugen Diskussionen mit unserer Zulassungsstelle, die prinzipiell in beiden Feldern das gleiche einträgt. Das sei so richtig. Zumindest was die Maut betrifft, könnte sowas im Zweifelsfalle dann vorteilhaft sein. Ich habe nur ein abgelastetes Fahrzeug, bei dem die beiden Werte unterschiedlich sind, da wies mich der lokale TÜV auch nochmal drauf hin, dass die Zulassungsstelle die beiden Werte normal identisch haben will.

Gruß,
Michael
#572894
Hallo
Michael_Weyrich hat geschrieben:Übrigens zur technisch zulässigen Gesamtmasse, die in den Fahrzeugpapieren steht: Ich hatte da schon bei Ablastungen bzw. auch bei ab Werk abgelasteten Neufahrzeugen Diskussionen mit unserer Zulassungsstelle, die prinzipiell in beiden Feldern das gleiche einträgt
Die Zulassung ist kein Wunschkonzert. Eine technische Ablastung erfordert je nach Umfang die Änderung der Federung /Stroßdämpfer und ggf Anpassung des ALB. Bei einer Blattfederung werden dazu ein oder zwei Federlagen oder gar das Zusatzfederpßaket entfernt. Parabelfedern sind selbstdämpfend, da ist normalerweise kein Stoßdämpfer verbaut.
Einen 406 unter die 3,5t-Grenze zu bringen macht das Fahrzeug mit der Originalfeder unfahrbar. Wenn ein Fahrzeug bei Unebenheiten durch falsch abgestimmte Federn verspringt ist die Verkehrssicherheit nicht gewährleistet. Genau deshalb ist eine Überprüfung und Bescheinigung durch einen aaS/AAP erforderlich, ansonsten könnte man direkt zur Zulassungsstelle gehen und eine Wunschgröße eintragen lassen. Die Zulassungsstellen haben das einzutragen, was der aaP/aaS im Prüfbericht eingetragen hat.
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