Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#437161
Sammlung zu Themen, die auch für den Unimogfahrer häufig von Belang sind.
Fahrerlaubnis
  1. Fahrrerlaubnis neues /alte Recht
Aufhebung Sonntagsfahrverbot für Oldtimer-LKW und Sportgeräte
  1. Bundesanzeiger vom 29.05.2017
Fragen zum Sonntagsfahrverbot
  1. Sonntagsfahrverbot?
Nutzung von Fahrtenschreiber
  1. Frage zu AU und Fahrtenschreiber beim 407
Wissenswertes zu LoF-Fahrzeugen
  1. https://www.gib-acht-im-verkehr.de/wp-c ... gesamt.pdf
H-Kennzeichen, Oldtimer
  1. Begutachtung von Oldtimern
Bauwagen und Anhänger
  1. Lof-Anhänger und Bauwagen
Fragen zur Zulassung bzw Änderungen, Erlöschen der Betriebserlaubniss etc
  1. Info-Sammlung Wabco
Teilnahme an Brauchtumsveranstaltungen

Änderungsabnahmen gemäß § 19.3 StVZO
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#537017
Habe hier mal eine aktuelle Info, die ich für mich selbst heute bekommen habe:

Unimog mit H-Kennzeichen, 7490 zGG

Thema Fahrtenschreiber
Unterlagen:

Hinweise zu den
Sozialvorschriften im Straßenverkehr
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 561/2006,
Verordnung (EU) Nr. 165/2014,
Fahrpersonalgesetz (FPersG) und Fahrpersonalverordnung (FPersV))

2 Ausnahmen vom Geltungsbereich der Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EU) Nr. 165/2014

2.1.9 Nichtgewerbliche Fahrten (Fahrten für private Zwecke)
(Art. 3 Buchst. h VO (EG) Nr. 561/2006)
Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstmasse (zHM) von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden.
Ein Fahrzeugeinsatz erfolgt nichtgewerblich, wenn keine Absicht der Gewinnerzielung besteht.
Fahrten, die im zeitlichen oder sachlichen Zusammenhang mit gewerblichen Güterbeförderungen durchgeführt werden, erfüllen in der Regel die Voraussetzungen nicht. Nutzen Fahrer ihr dienstliches Fahrzeug (nicht mehr als 7,5 t zHM), um damit nach Hause zu fahren, findet die Ausnahmeregelung Anwendung, soweit es sich um eine Fahrt innerhalb des Wohnortes des Fahrers oder zwischen dem Wohnort des Fahrers und der Betriebsstätte des Arbeitgebers handelt, der der Fahrer normalerweise zugeordnet ist.
Beispiele, in denen die Ausnahme greift:
Der private Umzug, der häusliche Wocheneinkauf, private Anschaffungen von großen Haushaltsgegenständen (Möbel, Waschmaschine o.ä.).
Transporte von gemeinnützigen Vereinen oder Organisationen, die im Rahmen des gemeinnützigen Zwecks ohne Gewinnerzielungsabsicht durchgeführt werden.
Eine „nichtgewerbliche Güterbeförderung“ liegt insbesondere dann vor, wenn eine Privatperson eine Güterbeförderung auf eigene Rechnung und ausschließlich im Rahmen einer Freizeitbeschäftigung durchführt, diese teilweise durch finanzielle Beiträge Dritter finanziert und für die Beförderung keine Vergütung gezahlt wird.

Fahrten zu Trucker-Treffen:
Freigestellt ist die Privatfahrt mit Fahrzeugen bis einschließlich 7,5 t (beachte: In der Regel liegt die zulässige Höchstmasse der Zugmaschine über dieser Gewichtsgrenze, so dass die Ausnahme nicht einschlägig ist).
EuGH, Urteil vom 03. Oktober 2013 – Rechtssa-che C-317/12 –

2.1.10 Historische Nutzfahrzeuge
(Art. 3 Buchst. i VO (EG) Nr. 561/2006)

Nutzfahrzeuge, die nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem sie verwendet werden, als historisch eingestuft werden und die zur nichtgewerblichen Güter- oder Personenbeförderung verwendet werden.

Somit darf ich mit meinem Unimog ohne Fahrtenschreiber fahren.
#537019
Hallo,
hier für alle, die das Thema interessiert meine Info zur Maut beim Unimog U1300L.

Mein U1300L hat ein H-Kennzeichen.
Toll-Collct schreibt dazu:

Nicht mautpflichtige Fahrzeuge nach § 1 Absatz 1 Satz 2 BFStrMG

Historisches Fahrzeug
Zulassung mit Sonderkennzeichen "H" oder Betriebserlaubnis als Oldtimer


Somit ist mein Unimog von der Maut befreit.
Um unnötigen Kontrollen aus dem Weg zu gehen, macht es Sinn, das Fahrzeug bei Toll-Collect anzumelden.

So registrieren Sie Ihre Fahrzeuge:
Prüfen Sie anhand der Beispielliste die Voraussetzungen für eine Registrierung. Legen Sie Nachweise bereit.
Beantragen Sie mit dem Formular wahlweise:
die Erst-Registrierung eines Fahrzeugs,
die Verlängerung der Registrierung eines Fahrzeugs oder
die Deregistrierung eines Fahrzeugs.

Wichtig
Die Registrierung gilt maximal zwei Jahre.
Sie kann anschließend verlängert werden.
Registrierungen, die bis zum Ablauftermin nicht verlängert wurden, laufen automatisch aus.

Formulare usw. gibt es alles unter folgendem Link:
Antrag auf Mautbefreiung
#537120
Hallo,
Phoenix9 hat geschrieben:Habe hier mal eine aktuelle Info, die ich für mich selbst heute bekommen habe:
Schön, die Info ist vielleicht nützlich für dich, passt aber auf gut 90% der anderen Mogs nicht, da irgendwelche Bedingungen da anders sind. Außerdem sind diese Infos keine neuen sondern im Forum an zig Stellen hinreichend gepostet. Desweiteren ist die Begründung der Infos zum Teil etwas irreführend.

Aber im Einzelnen:

Du gehst auf das Thema "Fahrtenschreiber" ein. Eine Unterscheidung "Fahrtenschreiber" und "EG-Kontrollgerät" erfolgt dabei nicht. Erste Vorschrift für den Fahrtenschreiber ist dabei §57b der StVZO, den nennst du hier gar nicht. Der spielt insbesondere bei Zulassung als Zugmaschine eine entscheidende Rolle, da ist nämlich das zul. Gesamtgewicht für eine etwaige Befreiung unerheblich. Die anderen von dir genannten Vorschriften sind weitestgehend nur für gewerbliche Fahrten relevant.

Dann beziehst du dich auf die Mautpflicht, egal ob H-Kennzeichen oder nicht, ist da erstmal das zul. Gesamtgewicht interessant. Bei unter 7,5t brauchst du dir bei Betrieb ohne Anhänger keine weiteren Gedanken zu machen. Eine Registrierung ist auch nicht erforderlich, bei über 7,5t auch bei H-Kennzeichen nicht. Wenn die Damen und Herren bei Toll-Collect ein "H" auf dem Kennzeichen nicht lesen können, wäre das kein Grund für mich, mich mit zeitlich befristeten Befreiungsanmeldungen zu beschäftigen. Ein "H" auf dem Zugfahrzeug befreit übrigens nicht, wenn du einen Anhänger ohne "H" mitführst. Auskunft dazu gibt übrigens nicht Toll-Collect (die sind nur Betreiber des Mautsystems) sondern die im jeweiligen Bundesland zuständige Gewerbeaufsicht.

Für mich war das übrigens der Grund, meinen Anhänger auch auf "H" zuzulassen, ein "H" alleine beim 406er hätte zur Befreiung von der Mautpflicht und auch von der Fahrtenschreiberpflicht des Gespanns (zul. GG des Gespanns 11,8t) genausowenig ausgereicht wie die Einstufung des 406er als LoF Zugmaschine Ackerschlepper.

Gruß,
Michael
#537146
Hallo,
Michael_Weyrich hat geschrieben:Und was gilt nun, wenn ich mit einem 7,49-Tonner ohne H-Kennzeichen einen 3,5to-BW-Einachser mit 2 Motorrädern drauf und H-Kennzeichen ziehe?
Da gilt erstmal, dass dein 3,5t-Anhänger mit H steuerlich teurer ist als ohne H. Im Bezug auf Maut gilt, dass dein Gespann dann kein H-Kennzeichen hat (sobald entweder Zugfahrzeug oder Anhänger kein H haben) und damit das Gespann für den Gütertransport geeignet ist. Wenn du dann noch Ladung draufstehen hast, bist du sowieso mautpflichtig (inzwischen auch auf Bundesstraßen). Pflicht zur Benutzung eines EG-Kontrollgerätes besteht natürlich dann auch.

Ich gehe mal von einer Zulassung des 7,49-Tonners als LKW oder Zugmaschine aus, bei Wohnmobil oder ähnlichem wäre das wieder was anderes.

Gruß,
Michael
#561661
Hallo zusammen,

Auf eine spezielle Frage zum Thema EG Kontrollgerät habe ich bisher keine Antwort gefunden.
Also ich fahre einen U1600, 7,5 T, schwarzes Kennzeichen, mit LOF Zulassung
Bisher nur normaler Tacho.
Nun möchte ich hin und wieder gewerbliche Güter transportieren ( Bagger für Bauunternehmen..)
Ziffer 95 habe ich, Mautpflichtigen ist auch klar,

Nun möchte ich ein EG Kontrollgerät dazu einbauen.
Nutzung im gewerblichen Transport völlig klar.

Nun nutze ich den Unimog aber am nächsten Tag als lof mit einer Ballenpresse oder Mähwerk.
Wie stelle ich dann das Gerät ein ?
Unterliege ich der 10 h Regel wenn es beim Mähen mal später wird ?
Out of Scope ?
Oder gilt die Fahrt zum Feld mit Kontrollgerät, und dann abschalten ?

Gruss Stefan :danke :danke
#561673
Hallo zusammen,

zum Thema Anhänger hinter H-Fahrzeugen habe ich am 21.08.2021 folgendes gefunden:
viewtopic.php?p=556128#p556128] Betreff: Unimog + Anhänger = Mautpflichtig?

Danach ist wohl das Zugfahrzeug für die Einstufung entscheidend und der Anhänger hinter H-Fahrzeugen immer mautfrei.
So ergibt sich das jedenfalls aud dem Blockeintrag von Toll Collect

Hallo Florian, zu Deinen Fragen: Der große D[…]

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Hallo Raphael, da geht nix kaputt. Du musst die […]