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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#474566
hallo zusammen ich hab folgendes problem
ich bin im Besitz des Führerschein klasse T d.h. ich darf Land- und Forstwirtschafte Maschinen bis 60 Km/h Fahren.
Mein Problem der Unimog 406 ist mit 77 Km/ H eingetragen
er hat ein 2X4 Getriebe verbaut was bedeutet wenn ich den Letzten Gang Sperre läuft er nur noch 50 Km/h das will ich eigendlich nicht .
Ablastaen auf 3,5 Tonnen will ich eigendlich auch nicht da ich den Unimog nicht nur zum "Spazierfahren" nutzen will .
Also auch Anhänger ,Pritsche beladen usw .
Jetzt kam mir der gedanke die Drehzahl drosseln um die Geschwindigkeit zu senken.
Beim Tüv sagte man mir das das von einer Firma gemacht werden muss oder ein einbau Gutachten mit Verblombung durchgeführt werden muss .
Hat jemand damit Erfahrung ?
Wo man das bekommt oder machen lassen kann ?
Oder einen Tipp wie ich am besten an die Sache ran gehe .
Danke mfg Sebastian
#474596
Hallo Sebastian,

wenn Du die max Drehhzahl reduzierst, fehlt Dir diese max Drehzahl auch in den unteren Gängen. Willst Du das?

Bitte bedenke auch mit dem T-Führerschein darfst Du nur, ausschließlich nur, für LOF-Zwecke fahren. Spazierenfahren, Treffen etc ist da absolut nicht drin.

Daher der beste Rat, mach den richtigen Führerschein.
#474604
Hallo Jürgen
das mir die Drehzahl in allen Gängen fehlt ist mir bewusst, jedoch will ich nicht dann wenn ich den 4 Gang sperre mit 45 Km/h rumfahren und der würde mir dann auch in der kleinen Gruppe fehlen .
Was das mit dem Spazierfahren angeht
denke ich das es zunächstmal nicht erlaubt ist wegen dem Grünen kennzeichen welche Steuerbefreid sind
und nicht wegen dem Führerschein oder ?
#474643
Hallo,
Was das mit dem Spazierfahren angeht
denke ich das es zunächstmal nicht erlaubt ist wegen dem Grünen kennzeichen welche Steuerbefreid sind
und nicht wegen dem Führerschein oder ?
Du solltest dich informieren, für was dein Führerschein der Klasse T gilt. Der gilt nämlich ausschließlich für die LoF-Verwendung bei entsprechenden Fahrzeugen. Ich denke kaum, dass "Spazierenfahren" eine LoF-Verwendung ist. Klar, für das grüne Kennzeichen gilt im Prinzip ähnliches.

Wenn du mit Klasse T und einem gedrosselten U406 beim spazierenfahren oder einer anderen Nicht-LoF-Zweck dienenden Fahrt angehalten wirst, wird's relativ teuer. Du begehst zum Einen Steuerhinterziehung, zum Anderen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Letzteres alleine wird üblicherweise schon nicht gering bestraft und fällt nicht in den Bereich der Ordnungswidrigkeiten sondern der Straftaten!

Wenn du einmal erwischt wirst, sind die Kosten des passenden Führerscheins ein Klacks. Die Kosten für Drosselung mit Eintragung sind auch nicht unbedingt gering.

Gruß,
Michael
#474648
Hallo Michael
wenn man den Text welcher bei der Führerschein Beschreibung steht genau nimmt hast du vermutlich recht :

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Doch ich Frage mich ernsthaft wie hoch die Strafe ist ?
Weil streng genommen dürfe kein schlepper zum Bulldogtreffen fahren
nicht am Faschingszug teilnehmen usw
im gegenzug bedeutet das warum die Polizei nicht bei solchen Veranstalltungen present ist und kassiert ?

Ich merke aber schon das ich vermutlich mit Ablasten den geringeren Aufwand habe .
Darf ich dann eigendlich auch noch einen Anhänger Fahren ?
#474665
Hallo Sebastian,
es müsste doch auch möglich sein,dass die Drehzahlreduzierung erst eintritt nach einlegen,des sechsten
Ganges,ist zwar etwas komplizierter,aber müsste möglich sein.Ein Kontaktschalter,betätigt einen Magneten,der eine Sperre am Gasgestänge auslöst und die Drehzahl blockiert.Fragen,versuchen,geht
nicht,gibst nicht.Oder,die Sperre ist immer da und muss mit jedem Gang geöffnet werden.

Grüße, Manfred
#474686
Hallo Sebastian,

einen 406 auf 3,5 to ablasten ist kritisch, was wiegt Dein 406 denn so wie dasteht?

Bitte nicht das grüne steuerbefreite LOF-Kennzeichen mit dem T-Führerschein verwechseln. Wie MMichael oben Schreibt ist ein Verstoß gegen die Bedingungungen des T-Führerscheins eine Straftat. Da bist Du schnell mit ein paar tausend Euro dabei.

Natürlich läßt sich auch eine elektronisache Abregelung, geschwindigkeits abhängig realisieren. Aber diese muss auch abgenommen werden. Und da sischein,end wir wieder bei ein paar tausend Euro.

Der richtige Führer, wenige tausend Euro, bringt langfristig am meisten Fahrspass mit einem 406
#474691
moin,
seb1987mog hat geschrieben:
Doch ich Frage mich ernsthaft wie hoch die Strafe ist ?
Weil streng genommen dürfe kein schlepper zum Bulldogtreffen fahren
nicht am Faschingszug teilnehmen usw
im gegenzug bedeutet das warum die Polizei nicht bei solchen Veranstalltungen present ist und kassiert ?
Doch, natürlich dürfen Schlepper zum Bulldogtreffen fahren.
Wenn sie jedoch mit einem grünen Kennzeichen zugelassen sind und keine Steuernachzahlung für den betreffenden Monat beantragt ist, ist es Steuerhinterziehung. Wenn dann noch ein Fahrer mit T-Kennzeichen drauf sitzt, ist es für diesen noch Fahren ohne Führerschein.
Wenn du dann mal bei Bulldogtreffen guckt, sind die Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen doch arg in der Unterzahl. Dass eine große Unwissenheit zu den Regelungen und Bestimmungen weit verbreitet ist, zeigst du selbst.

Dass die Polizei bei solchen Veranstaltungen nicht präsent ist stimmt so nicht. Gerade in letzter Zeit haben die da ein Auge drauf...

mfG
Fabian
#474697
Hallo Jürgen
ich weiß ehrlich gesagt nicht was mein Unimog wiegt eingetragen ist er mit 3500 KG
jedoch ist mir der Wert etwas zu glatt und weiß daher nicht ob der Unimog soviel wiegt oder ob man grad das gewicht genommen hat welches der Unimog mit Vollausstattung wiegt.
Fest steht das er Schwerer geworden ist mit Stahlplatte auf der Pritsche und zusätzlichem Hydraulik .
Das mit dem Gas sperren im letzten Gang wenn er 60 erreicht hab ich auch gehört
weiß jemand welche Firma das macht ?
Und was es kostet ?
#474700
Hallo,

auch wenn das Jürgen bestimmt wieder gar nicht gerne liest - (Oldi-)Traktoren sind auch mit grüner Nummer legal unterwegs auf Treffen.
So auch die Info bei einer telefonischen Anfrage beim örtlichen Finanzamt vor ein paar Jahren. Das gilt aber nur für die Zugmaschine und nicht für Anhänger!
(Das ganze wird allerdings immer öfter sehr kritisch unter die Lupe genommen und hat auch schon ganz öffentlich Ärger gegeben - weil leider etliche "Schrauber" meinen, sich einen alten Eicher/Lanz etc nur für Treffen zuzulegen und den dann irgendwie halblegal mit grüner Nummer versehen.)

Führerschein - mit T/L-Schein ist das dann allerdings "Fahren ohne Führerschein" - und das wird durchaus um die Treffen herum auch mal kontrolliert.
Ein ganz besonderes "Leckerli" sind dann die "Almhütten-auf-Rädern", gerne mit selbstgemalter, schwarzer Folgenummer . . . . :mauer

@Sebastian: mach den entsprechenden Schein und lass den Mog dann eben mit H-Kennzeichen zu - dann bist Du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

mfG
Axel
#474707
Hallo Axel,

ich habe die Vermutung, dass Du mich mit "auch wenn das Jürgen bestimmt wieder gar nicht gerne liest" meinst.

Wenn ja verkennst Du mich ja völlig :D


Hallo Sebastian,

ich vermute, dass die von Dir genannten 3500kg die Leermasse sein sollen. Wenn dem so ist, erübrigt sich die Frage nach einer möglichen Ablastung. Die Leermasse gilt für das in Betrieb befindliche mit einem Durchschnittsfahrer. Dies würde bedeuten wenn Leermasse und zGG gleich wären, dann dürftest Du noch nicht einmal eine Zahnbürste mitnehmen.
#474754
Moäsche Jürgen,

hat sich doch der richtige angesprochen gefühlt :wink:
Kenn ja deine Meinung dazu - und wenn ich auf manchen Treffen so rumschau, dann krieg ich auch nen Hals - Fahrzeuge, die wirklich keinerlei echten Bezug mehr zu dem eigentlichen Sinn der grünen Nummer haben, fahren damit rum (oder werden sogar mit dem Anhänger hingekarrt). War ja auch auf dir bekannten Treffen mit Trial sogar auf Trial-Mog drauf . . . :?
Mittlerweile mutiert die eigentliche Landwirtschaft zur Industrie - und die fahren dann mit den großen Fendt/Deutz/Johnny/Claas etc durchaus auf einmal mit schwarzen Nummern rum. Also abzuwarten, bis da der Hahn abgedreht wird...

mfG
Axel
#474801
Hallo Zusammen,

leider werden die Begrifflichkeiten immer wieder falsch angewand, selbst in der Tagespresse.

"Fahren ohne Führerschein"
-> Ordnungswidrigkeit, Tatbestands-Nr. 251, Bußgeld 10 €

"Fahren ohne Fahrerlaubnis"
-> Straftat, StVG §21, Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe

ein kleiner aber entscheidener Unterschied :wink:

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