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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#528117
Hallo zusammen,

ich bin aktuell auf der Suche nach einem Unimog 421.
Jetzt bin ich bei der Suche nach etwas passenden auf ein Mog gestoßen, bei dem die Fahrgestellnummer eine andere wie die auf dem Fahrerhaus ist.
Die Fahrgestellnummer auf dem Rahmen entspricht dem Baumuster 421.125. Also ein Mog mit geschlossenem Fahrerhaus.
Diese Fahrgestellnummer ist auch im Fahrzeugbrief eingetragen. Das auf diesem Mog montierte Fahrerhaus ist jedoch ein Cabrio-Fahrerhaus. Und hat ein Identifikationschild mit einer anderen Fahrzeug-Nummer. Diese Nummer entspricht dem Baumuster 421.122.
Jetzt meine Frage. Ist solch ein Umbau überhaupt zulässig?
Bekommt man hierfür überhaupt TÜV? Oder wenn notwendig eine Vollabnahme?
Ist es bei solch einer Kombination überhaupt möglich irgendwann ein H-Gutachten zu bekommen?
Und ist es aus ihrer Sicht allgemein bedänklich oder unbedänklich solch eine Kombiantion zu erwerben?

Über die ein oder andere Rückmeldung wäre ich euch sehr dankbar.

Gruß Florian
#528119
Hallo Florian,
Solche "Umbauten" findet man häufig im Unimogbereich.
Allerdings sollten auch die Nummern im Fahrzeug gleich bleiben, es gilt die Rahmennummer/ Fahrgestellnummer.
In deinem Fall müsste das Typschild der geschlossenen Karosserie in die Cabriokabine eingesetzt werden.

Bei der Ersatzteilbeschaffung und technischen Fragen werden Probleme auftreten, weil hier sogar 2 Ausführung gemischt wurden: Unimog 421.122/123 unterscheidet sich im technischen Bereich deutlich vom Nachfolgemuster 421.124/125

Bei den Zulassungstellen/TÜV dürften diese Veränderungen keine Probleme bereiten aber bei eine H-Abnahme könnte ein gewissenhafter Prüfer Bedenken anmelden.
Allerdings:
Bei den Fahrzeugbauern wurden auch Bestandsfahrzeuge umkonfektioniert von geschlossenem Fahrerhaus auf Cabriogehäuse, weil diese leichter an den Bedarf angepasst werden konnten siehe z.B. Schneefräsen von Peter.


Gruß
Jochen
#528127
Hallo

nach einem Fahrerhausumbau braucht das Fahrzeug rechtlich gesehen eine Einzelabnahme nach §21, da offene und geschlossene Fahrzeuge unterschiedliche Fahrzeuggattungen sind.
#528128
Hallo,
Berger hat geschrieben:Jetzt meine Frage. Ist solch ein Umbau überhaupt zulässig?Bekommt man hierfür überhaupt TÜV? Oder wenn notwendig eine Vollabnahme?
Zulässig ist sowas. Natürlich muss die Fahrgestellnummer auf dem Typenschild mit der am Rahmen und den Papieren übereinstimmen. Auch die Gewichtsangaben auf dem Typenschild müssen stimmen. Kurz gesagt: Das Typenschild muss aus dem alten Fahrerhaus ins neu draufgebaute übernommen werden. Alternativ kann man sich natürlich auch ein neues Typenschild anfertigen lassen. Zulassungsrechtlich zählt der Rahmen hier als Grundlage (Erstzulassung, somit auch bindend für die technische Ausstattung, z.B. gab es während der Bauzeit diverser Unimog immer wieder aufgrund veränderter Zulassungsvorschriften Änderungen an der Bremsanlage). Baut man ein in der Bauart anderes Fahrerhaus auf, so muss dies entsprechend per Änderungsabnahme abgenommen werden.
Berger hat geschrieben:Ist es bei solch einer Kombination überhaupt möglich irgendwann ein H-Gutachten zu bekommen?
H-Kennzeichen ist unproblematisch. Beide Fahrzeuge gab es schon vor mehr als 30 Jahren, der Umbau hätte auch damals problemlos erfolgen können.
Berger hat geschrieben:Und ist es aus ihrer Sicht allgemein bedänklich oder unbedänklich solch eine Kombiantion zu erwerben?
Das kommt drauf an, wer da wie und warum welche Teile zusammengewürfelt hat. Üblicherweise wird man bei solch einem Umbau nicht das exakt gleiche Modell in der anderen Ausführung erwischen können, das zweite Fahrerhaus ist neuer oder älter. Je nach Altersunterschied kann das kleine bis große Unterschiede bedeuten. Sofern das technisch alles sauber gelöst ist, kann das unbedenklich sein. Es kann aber auch sein, dass ein anderes Fahrerhaus drauf kam, weil jemand das Fahrzeug umgeschmissen hat. Das kann natürlich auch andere Folgen für das Fahrzeug haben. Je nach Vorgeschichte und technischer Ausführung muss man sowas im Einzelfall beurteilen. Für Oldtimer-Originalos ist das schon mal irgendwie ein No-Go.

Bei der Ersatzteilbeschaffung kann es natürlich auch Probleme bereiten.

Gruß,
Michael
#528188
Hallo zusammen,

vielen Dank für die Antworten und Informationen. Ihr habt mir bereits sehr weitergeholfen.

Wie Jochen beschrieben hat gibt es zwischen den zwei Baumustern 421.122/123 und 421.124/125 anscheinend größere Unterschiede im technischen Bereich die zu Problemen bei der Erdsatzteilbeschaffung führen könnten. Könnte mir hier bitte noch jemand was genaueres dazu sagen / erläutern? Vielleicht auch du Jochen ;-)

Vielen Dank im Voraus.

Gruß Florian
#528189
Hallo Florian,

so kompliziert wird es nicht sein.
Bei allen Teilen für Rahmen und was direkt damit verbndenen Baugruppen außer dem Fahrerhaus selbst solltest Du eben von einenm 421.125 ausgehen und bei Teilen die unmittelbar zum Fahrerhaus gehören eben von einem 421.122.

Dies läßt sich dann über die entsprechenden Spalten in der Ersatzteilliste erhältlich bei Buch und Bild identifizieren.

Ein fröhliches Weihnachtsfest :kerze1 :kerze1 :kerze1 :kerze1
#528196
Hallo,

Bei solchen Umbauten sollte man in dem Fall die Bremsanlage genauer betrachten. Der Hauptbremszylinder sitzt inkl. Bremskraftverstärker am Fahrerhaus, der Rest am Rahmen. Je nach Baujahr/Baumuster/Sonderausstattung gab es da schonmal deutliche Änderungen. Passt zwar alles irgendwie an die Leitungen, wenn jedoch ein zu kleiner Hauptbremszylinder eingebaut ist, kann das schon größere Gefahren verursachen. Mit anderen Worten: Manchmal müssen auch noch ein paar Teile mit getauscht werden, auch wenn man es direkt nicht sieht.

Gruß,
Michael

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